Das geht ganz einfach. Du gehst zum Jobcenter und lässt Dir dort ein Formular geben, daß sich "Änderungsmeldung" nennt sowie die Anlage KdU (Kosten der Unterkunft).

Dort kannst Du Deine neue Anschrift eintragen und als Nachweis fügst Du die Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt bei, Deinen neuen Mietvertrag sowie ggf. die Kündigung der alten Wohnung wegen Eigenbedarf. Es kann sein, daß das Jobcenter Dir noch eine Mietbescheinigung mit gibt, die noch mal zusätzlich von Deinem neuen Vermieter auszufüllen ist.

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Auch bei mir das gleiche Problem.

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Nur mal als allgemeiner Tip. Das ganze mit den Extension kann man sich sparen. YouTube kann man auch ganz ohne Browser Veränderung mit einem WebProxy entsperren der keine deutsche IP Adresse hat. z.B. http://www.webproxy.li

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Das Schloss deutet nur auf eine https Verbindung hin, das die Daten also verschüsselt übertragen werden. Das kann inzwischen so ziehmlich jeder WebProxy. Ich selber nutze oft https://www.proxy-service.de

Deinen kenne ich leider nicht.

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Versuchs mal über einen WebProxy http://www.webproxy.li , wenn es darüber geht, könnte es an Deiner Internetverbindung liegen oder Deinem Flashplayer. WebProxys benutzen für die Wiedergabe von YouTube einen eigenen FlashPlayer.

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Verzeichnis mit Web Proxys findest Du unter http://www.proxyliste.us

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Eventuell ist auch ein Web Proxy eine Alternative, je nach dem was Du vor hast zu machen. z.B. http://www.german-proxy.de dann brauchst Du nur unten in die Leiste eintragen, die Seite die Du über den Proxy ansurfen willst. Man braucht also keinerlei Einstellungen im Browser selbst vernehmen.

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Zusätzlich bekommst Du nichts. In Deinem monatlichen Regelbedarf ist anteilig eine kleine Pauschale bereits enthalten für Medikamente.

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Nicht, wenn der Deutsche nach der Schule noch bei den Eltern lebt. Es sei denn die Eltern selber beziehen Hartz 4. Ansonsten sind für unter 25 Jährige strenge Richtlinien. Also nicht etwa, ich bin 18, raus bei den Eltern und Wohnung + Leben von Hartz 4.

Hartz 4 = Bedüfrtige die Arbeitsfähig sind

Sozialhilfe = Bedüftige die nicht Erwerbsfähig sind und auch kein Anspruch auf Rente (EU/BU) haben

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Beim ALG II gilt das Zufluss Prinzip. Das heisst, Einkommen ist in dem Monat anzurechnen, in welchen es zufliesst. Bekommst Du also am 30 Oktober (siehe Kontoauszug) Dein Geld, dann ist es auf die Oktober Zahlung anzurechnen. Du musst also dann die Zahlung von Ende September für Oktober ganz oder teilweise zurück zahlen.

Auf jeden Fall für Oktober beantragen (gg. als Darlehen). Wenn Dein aktueller Bescheid nur bis 30.09. geht, dann erhälst Du KEIN Geld für Oktober mehr (am 30.09).

Ein weiteres Problem, was ich selber in der Praxis hatte, wenn dem Grunde nach Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) besteht, zahlt das Jobcenter gar nichts. Da ein Anspruch auf BAB in der Regel bedeutet, kein Anspruch mehr auf Hartz IV.

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