Das kommt darauf an. Wie wertvoll war denn die Sache, die du gestohlen hast? Bei Diebstählen „geringwertiger Sachen“ gilt nach § 248a StGB ein Antragserfordernis, d.h. die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass größere Unternehmen wie Karstadt in jedem Fall Anzeige erstatten. Da würde ich mich an deiner Stelle einfach mal informieren.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

LG Peter

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Rund 900 km, aber über einen Zeitraum von etwa 12 Stunden und mit mehreren Pausen. Empfehlenswert ist das allerdings trotzdem nicht unbedingt, weil am Ende natürlich die Konzentrationsfähigkeit ein wenig nachlässt und das besonders auf der deutschen Autobahn mit Risiken verbunden ist.

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Deine Frage ist wirr. Erstens „zählt“ in Deutschland kein Grundgesetz. Es gilt. Und das seit dem 24. Mai 1949. Zweitens hat dieses Sprichwort hier überhaupt keine Relevanz. Das Grundgesetz beinhaltet in den Art. 1 - 19 GG einen Katalog an Grundrechten. Darunter gibt es Freiheits- und Gleichheitsrechte. Man spricht einerseits davon, dass Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat darstellen; sie verpflichten folglich den Staat. Andererseits leitet man aus ihnen auch Leistungsrechte ab, welche die Bürger gegen den Staat haben. Frage beantwortet?

Beste Grüße

Peter

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Die Frage ist nicht besonders konkret. Grundsätzlich gilt bei einem Leihvertrag, dass der Entleiher (sprich derjenige, dem du die Sache leihst) die Sache nach Ablauf der Leihzeit zurückgeben muss (§ 604 Abs. 1 BGB). Tut er das nicht, so macht er sich dem Verleiher gegenüber schadensersatzpflichtig. Dabei kommt es darauf an, ob er diesen Umstand (dass er die Sache nicht zurückgeben kann) zu vertreten hat. Dafür ist zumindest Fahrlässigkeit erforderlich. Frage beantwortet?

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Ich kann dir nur dazu raten, zu dir und deinen Gefühlen zu stehen. Was andere über dich und deine Sexualität denken, sollte dir im besten Fall egal sein. Ich weiß - das ist leichter gesagt als getan.

LG Peter

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