Z.B. Mediengestalter, Grafiker, Webdesigner, Programmierer oder ein Onlinemarketing-Job als Freiberufler.
Du machst Dir zu viele Gedanken. Warte ab, wie sich alles entwickelt. Es ist auch zu früh mit 16 an Kinder zu denken.
Wenn man bisexuell ist, ist ja nicht ausgeschlossen, dass man später eine Beziehung mit einer Frau hat. Da wäre das mit den Kindern tatsächlich einfacher. Aber vielleicht ändert sich das mit dem Kinderwunsch auch noch.
Falls Du später doch Männer bevorzugst, "erwischt" Du vielleicht einen schwulen alleinerziehenden Vater. ;)
Oder Du wirst einfach ein guter Onkel für eventuelle Nichten und Neffen.
Aber keine Panik: Kommt Zeit, kommt Rat!
Das Urheberrecht ist einem Urheber zuzuordnen, also einer Person. Ein Gerät kann kein Urheberrecht haben. Demzufolge liegen die Urheberrechte bei Dir.
Ein Urheber kann auch über die Nutzungsrechte bestimmen. Natürlich darf es der Urheber auch selbst nutzen.
Dazu müsste man mehr Details und die genauen Umstände wissen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Grund vor einem Arbeitsgericht Bestand haben würde. Für eine fristlose Kündigung müssen sehr schwere Gründe vorliegen. Wenn überhaupt, hätte man auch eine Abmahnung wegen Verstoß gegen die internen Bestimmungen aussprechen können.
Besprich das mit Deine Eltern.
Das mag jetzt hart klingen, aber ich denke, dass Du Dir erstens die falschen Freunde suchst und zweitens ausstrahlst, dass man so mit Dir umspringen kann.
Egal ob er Dich loswerden will oder nicht - ich würde mich schon mal nach einer anderen Tätigkeit umsehen. Selbst wenn er Dich nicht kündigten sollte, Du die Probezeit überstehst, macht so ein schwieriges Arbeitsverhältnis auf Sicht krank.
So eine Blutung ist eine ernste Komplikation, die leider ab und zu vorkommt. Eine Bekannte war vor 3 Wochen auch zu so einer solchen Untersuchung und wurde direkt von dort ins Krankenhaus gefahren und notoperiert. Die OP verlief gut und sie ist schon eine gute Woche später wieder aus dem Krankenhaus gekommen.
Ferndiagnosen sind fast wie Hellsehen. ;)
Ich tippe auf eine akute Sinusitis, also eine Entzündung der Nasennebenhöhlen. Kann aber auch was ganz anderes sein. Ein Arztbesuch wäre empfehlenswert.
Wenn sie ausdrücklich darum gebeten haben, würde ich sie informieren.
Auf die Entfernung kann man das schlecht beurteilen.
Die Rechtslage ist jedenfalls so: Auf gekaufte Ware hat man 2 Jahre Gewährleistung. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, muss der Verkäufer diesen beseitigen, falls der Mangel von einem Produktionsfehler herrührt. Wichtig: Lehnt der Verkäufer in den ersten 6 Monaten eine Nachbesserung ab, weil er meint, der Kunde hätte den Mangel selbst verursacht, muss er dies beweisen. Kann er dies nicht, muss er nachbessern, umtauschen oder den Kaufpreis erstatten (ggf. abzüglich eines "Nutzungsabzuges") . Nach den ersten 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein und der Kunde hat den "schwarzen Peter" und muss somit einen Produktions- bzw. Materialfehler nachweisen.
Eine gelöste Sohle ist meines Erachtens eindeutig eine Mangel aufgrund mangelhafter Verarbeitung. Verfärbung kann ich schwer beurteilen - höchstwahrscheinlich auch, wenn die Entfärbung nicht durch mechanischen Abrieb verursacht wurde. Bei einem Loch, was beispielsweise durch eine aufgeplatzte Naht herrührt, ist auch ein Verabeitung- oder Materialfehler wahrscheinlich. Zumindest entsteht ein Loch nicht durch schlechtes Putzen der Schuhe.
Ich würde es nochmal mit den oben genannten Argumenten eine Reklamation versuchen. Wenn das Geschäft nicht freiwillig einlenkt, bleibt Dir nur der Gang zu Gericht, um die Angelegenheit zu klären.
Eventuell Entspannungstechniken trainieren (z.B. Autogenes Training) und auf dem Zahnarztstuhl anwenden. Es gibt auch spezialisierte Praxen für Angstpatienten. Diese behandeln beispielsweise unter Hypnose. Die Kosten übernehmen aber i.d.R. nicht die gesetzlichen Krankenkassen.
Die Antibiotika in diesem Fall nicht zu schlucken, ist sehr leichtsinnig. Wenn Du erst eine Entzündung merkst, ist es im Prinzip zu spät und es könnte zu schwerwiegende Folgen/Komplikationen kommen.
Das, was Du üblicherweise beim Essen schluckst, ist viele größer als die Tablette. Mach nicht den Fehler und lege den Kopf in den Nacken beim Schlucken, Kopf lieber nach vorn und mit einem großen Schluck Wasser runterspülen.
Die Anibiotika-Tabletten solltest Du NICHT zerkleinern. Die Beschichtung ist magensaftresistent. Ist die Hülle nicht mehr intakt, werden die Wirkstoffe im Magen wirkungslos!
Kündigung ist innerhalb der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Dafür bedarf es keinen Grund. Während dieser zeit hast Du Anspruch auf Bezahlung bzw. im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Üblicherweise muss nur so lange Entgeltfortzahlung geleistet werden, wie das Arbeitsverhältnis besteht. Ist die Kündigung aufgrund der Erkrankung erfolgt (wenn in Kündigung kein Kündigungsgrund angegeben bzw. kein anderer Kündigungsgrund angegeben), dann ist der Arbeitgeber bis zum Ablauf der 6-Wochen-Frist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, sofern der Mitarbeiter so lange krank ist.
Die monatlich getrennte Auszahlung nach dem Monatsende ist so rechtens.
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass ein Vermieter prinzipiell zu Behindertenanpassungen von Wohnraum verpflichtet ist. Es müsste natürlich der benötigte Platz zur Verfügung stehen. Er hat aber auch ein Mitspracherecht zu den praktischen Details. Er kann beispielsweise den genauen Standort der "Garage" bestimmen, ggf. auch Modell oder Anstrich oder die Lage der Steckdose (bei Elektrorollstuhl). Die Kosten musst Du selbst tragen (ggf. Deine Krankenkasse.)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. kann Dich sicherlich dazu genauer beraten. Hier findest Du die Adressen: http://www.wohnungsanpassung-bag.de/wohnberatungsstellen.html
Wenn der Hund etwas "falsch" macht, ist das Herrchen/Frauchen daran schuld. D.h. nicht der Hund macht das Problem, sondern der Mensch. Kauf Dir ein Buch über Hundeerziehung oder besuche mit dem Hund eine Hundeschule.
Zu den Möglichkeiten kannst Du Dich kostenlos beim Jugendamt beraten lassen.
Wenn im Druckerhandbuch steht, dass er es kann, dann ja. Die meisten können es.
Zuerst solltest Du Dich damit beschäftigen, welche Eigenschaften ein professionelles Logo haben soll. Dazu gibt es viele Bücher und auch Informationen im Internet.
Für ein Logo eignet sich am besten ein Vektor-Programm. Ein brauchbares kostenloses Programm wäre z.B. Inkscape.
Auf der Rechnung steht üblicherweise Name und Adresse des Händlers.