Wie hoch war denn die ursprüngliche Forderung

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Bei mir steht im Fahrzeugschein "muss bei Privatfahrten demontiert sein"

Rein theoretisch müsste ich die Frontblitzer, welche hinterm Grill sind, ebenfalls abbauen, was natürlich nicht möglich ist.

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Das einfachste wäre ein Anruf bei der Stelle, wo der Pass beantragt wurde

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Ich würde dir empfehlen zu feiern und deine Ferien zu geniessen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie ist zunächst eine Kranheitseinsicht. Das Jobcenter will dir im Moment mit einer berufsvorbereitenden Massnahne helfen, welche für deine berufliche Zukunft sinnvoll erscheint. Das hat für dich wenig Priorität.

Ich kann dir sagen was passiert: die Chancen welche du jetzt hast, verspielt du und dann kommt der freie Fall nach unten. Und dann wird es Jahre dauern bis du dich wieder hochkämpfst..... Wenn überhaupt.

Viel Erfolg dabei

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Du meinst RS HF in der Schweiz

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Das ist korrekt. Die Vergütung liegt bei 50%.

Einzuschicken sind Fotos und die Details. Gleichzeitig den Anspruch mit einer Rechnung anmelden. Sonst geht nichts innerhalb von 2 Tagen ist das Geld auf dem Konto

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Wie sieht der Ablauf einer privaten Arbeitsvermittlung aus?

Guten Tag,

Ich würde eine Arbeitsvermittlungsfirma gründen, aber noch ein Paar Punkte sind nicht Klar, und ich wäre Dankbar, wenn jemand meine Fragen antwortet kann.

Ich würde am Anfang ein Einzelunternehmen gründen, ich arbeite allein in diese Firma.
Außerdem, würde ich selbständig nebenberüflich anfangen, bis ich die Firma etwas großer machen kann.

Ich würde Auftrage von Firmen sowie Arbeitssuchenden annehmen.

Meine Fragen sind Folgende:

1.Darf ich Auftrage von arbeitssuchenden Ausländer, die in einer Dritt-Staat leben und davob stammen?, Falls ja, darf die meine Provision 2000 Euro (Wert von Vermittlungsgutschrein von Arbeitsagentur) überschreiten? ist die Provision in diesem Fall verhandelbar?

2.Wie kann ich sicher werden, dass der Arbeitsgeber nicht einen Vertrag mit einem von mir vorgeschlagenen Bewerber abgeschloßen hätte, und mir nicht darüber erzählt oder an mich lügt?

Und falls ich den Verdacht habe, dass der Arbeitsgeber meine Provision gestolen, wie kann ich die Ergibnisse der Gespräche zwischen der Arbeitgeber und Arbeitsnehmer wissen?

3. Wenn ich dem Arbeitsgeber die Bewerbungen schicke, schicke ich ihm die vollständigen Bewerbungsunterlagen wie ich sie erhielt, oder soll ich die Daten des Bewerbers anonym machen, damit ich meine Provision schutzen kann? ( wie in Frage 2 beschrieben)

4. Ist es normal, dass ich nicht in der Vorstellungsgespräche zwischen der Arbeitsgeber und der Bewerber vorhanden zu sein? (als nebenberüflich ist sowas schwer, insbesondere dass ich die Arbeitsgeber in ganze Deutschland bedienen möchte)

5. Wie schließe ich einen gültigen Vermittlungsvertrag mit einem Bewerber, der außerhalb EU lebt und stammt?

Vielen Dank im Voraus,

Viele Grüße,

Gharib

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Hallo. Wenn ich mir die Fragestellung anschaue.... Lass es sein

Die Personalvermittlung ist ein komplexes Geschäft, welches umfangreiches Fach wissen voraussetzt.

Da gehörten die rechtlichen Voraussetzungen bezüglich des Einsatzes von ausländischen Bewerbern zum Grundwissen.

Es ist nicht damit getan, einfach Bewerbungsunterlagen von Bewerbern an potentielle Arbeitgeber weiterzusenden und dafür 2000 Euro zu kassieren.

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Du hast recht

Es sind nur die Kosten der Hauptforderung und der Zinsen zu zahlen. Plus ggf Kosten der Betreibung

Es sei, du hast irgent etwas bei der Ratenzahlung anerkannt.

Alle anderen Kosten kann der Gläubiger vergessen, da diese explizit im SchKGe als Privatvergnügen des Gläubigers angesehen werden und nicht dem Schuldner übertragen werden dürfen.

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Kennt jemand einen guten Anwalt für Arbeitsrecht, der eine Beratung machen kann, wie man in ALG1 reinkommt?

Ich kenne jemanden, der sich in der Krankenpflege kaputt arbeitet gerade und das schon sein ganzes Leben, mit dem ALG1 Anspruch wäre ein nahtloser Übergang zur Rente möglich.

Die Arbeitsbedingungen sind wirklich grauenhaft und dieser Mensch wird dort jeden Tag gedemütigt von Vorgesetzten und Patienten und die Antwort der Gesellschaft und des Klinikverbandes sind einfach nur noch weitere Einsparungen.

Obwohl allen das Wasser bis zum Hals steht muss dieser Mensch, als Pflegekraft Essenstablets rumkarren, Butter holen, Tee kochen, Koffer transportieren, Möbel waschen usw. usw.

Man ertränkt bewusst die Pflege in Arbeit, die man eigentlich einfach beschaffbaren, ungelernten Kräften übertragen könnte, weil man sparen möchte und genau weiß, dass man den Idioten von der Pflege jeden Scheiß noch aufbürden kann, bei selben Budget.

PFLEGENOTSTAND?!?! ja aber das liegt auch mindestens zur Hälfte an einem SPARZUSTAND!!!

Ich suche jetzt einen Anwalt, der eine einwandfreie Rechtsberatung geben kann wie man Schritt für Schritt in ALG1 landen kann.

Vielen Dank, wenn da jemand schon gute Erfahrungen mit einer Kanzlei gemacht hat und mir einen Tipp weiterleiten kann, gerne auch per Privatnachricht.

Dieser Mensch hat es wirklich verdient nicht als seelischer und körperlicher Krüppel in die Rente einzutreten, nachdem man sein ganzes Leben als Pflegekraft für diese undankbare Gesellschaft gebuckelt hat.

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Vielleicht sollte die Person einfach den Arbeitgeber wechseln.

Warum soll die Gesellschaft für Mitbürger zahlen, die eignes Einkommen erzielen können

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Ich würde and einer Stelle mal überprüfen ob die fristlose Kündigung zulässig ist.

Wenn nicht musst du Fristen für den Widerspruch einhalten.

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Du kannst es natürlich sofort dem inkasso übergeben...... Aber was brings? Die sind auch nix anderes als eine Firma die Briefe schreiben.

Die Kosten bleiben bei dir hängen.

Ein Mahnbescheid ist effizienter.

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Wenn du in der Schweiz wohnst, dann ist die Betreibung das gerichtliche Verfahren

Das Eintreiben ist die Tätigkeit der Inkasso Bude. Das beginnt mit lustigen Briefen und kann mit der Betreibung enden.

Bitte beachte, dass die Weiterverrechnubg an den Schuldnet für die Beauftragung einer Inkasso Bude von Gesetzes wegen Verboten ist.

Der Schuldner ist nur verpflichtet Betreibubgskosten zu zahlen.

Alles andere ist Privatvergnügen des Gläubigers

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Ist normal.
Auch am po kann man erregt sein

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Schöne fake Frage!!!!
Die Anderen Fragen des Mitglieds sind in einem vernünftigem Deutsch verfasst.
Ich glaub der Typ hat einfach Langeweile

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Schreibe eine Beschwerde an das Landgericht und verlange den Entzug der Zulassung des Inkassoubternehmens.
Anscheinend fordern diese Forderungen ein, die nicht zulässig sind.
Damit haben diese nicht die erforderliche Sachkenntnis

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Schade dass hier Leute falsche Antworten geben.

Als Deutscher , der nach Kündigung zurück geht, hast du Anspruch auf ALG in der D.

Allerdings wird nicht er Schweizer Lohn als Bemessungsgrundlage genommen, sondern es wird der Lohn angerechnet, den du mit deiner Tätigkeit in deiner Region erzielen könntest.

Du musst jedoch dem Arbretsamt eine Arbeitsbescheinigung vorlegen

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