Hallo, ich habe ein intressanten Artikel gefunden.

Soweit mir bekannt ist,bewirken Stellungnahmen solcher Ferndiagnostiker, sobald sie jeweils zum Verwaltungsakt der BG führen und entsprechende Tragweite haben, dass sie wie ein " Gutachten " gesehen werden und aus der Akte zu löschen/entfernen sind, wenn § 200 SGB VII missachtet wurde, bis hin zur Aufhebung des hergeleiteten Verwaltungsakts.

Falls die Sache zur Klage beim SG kommt, ist höchste Vorsicht geboten,da die Richter oft dem " BG Gutachten " folgen. Also mußt du zusehen das dieser Vorgang aus deiner Akte gelöscht wird. Die BG wird mit allen Mittel versuchen dich weich zukochen. Lass dich nicht runterkriegen.Ich versuche noch mehr rauszubekommen. Alles Gute


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