Geringe Miete für bekannte möglich, ohne mit Finanzamt probleme zu bekommen?

Hallo zusammen, aaaaalso... ich würde gern in einer Wohnung die ich besitze (Schuldenfrei, nichts abzusetzen an Zinsen, kaum absetzbare Werbungskosten...) Freunde einziehen lassen. Diese Freunde haben wenig Geld und ich möchte ihnen Helfen. Die Wohnung ist um die 120m². Die übliche Miete wäre pro m² um die 4,50€(Mietspiegel). Macht 540€. Kalt. Ich möchte diese ihnen aber günstiger überlassen. Im Grunde sehr viel Günstiger als es üblich ist. Mein Problem ist aber, das ich nichts raus finde, was da möglich ist. Ich will keine Probleme mit dem Finanzamt haben. Wenn ich ihnen diese Wohnung für 250€ überlasse würde ich auf die 250€ ja auch Steuern bezahlen. Wenn wir davon ausgehen , das 40% an das FA gehen, bleibt. 150€ und 100€ gehen ans FA. Ich weiß nicht, was da möglich ist. Akzeptiert das Finanzamt so was? Oder gehen die vom Betrug aus und setzen die Steuern die ich zahlen soll auf die Ortsübliche Miete nachher fest? Also gehen die von 540€ aus und ich muss davon 40% Steuern zahlen? Das wären 216€. ich such und finde kaum Info´s dazu, die mir weiter helfen. Selbst der Steuerberater konnte mir da nicht wirklich was zu sagen ( Vielleicht sollte ich mir mal ein anderen suchen, das soll hier aber nicht Diskussionsgegenstand sein, genau so wenig wie das 250€ für120m² sehr günstig ist. Das weiß ich. Sind aber Bekannte :) ) Ist es meine eigene Endscheidenung was ich dafür verlange und ist dies möglich?

Gruss und schonmal Danke ;)

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Wieso nichts abzusetzen? Allein die Abschreibung ....und das Hausgeld? Was ist damit?

Betrug unterstellt das Finanzamt dir nicht. Wenn die Miete nicht 66 % der ortsüblichen Miete erreicht ( Kaltmiete!) werden , wie schon geschrieben, die gegenzurechnenden Ausgaben gekürzt. Was dann übrig bleibt ( und wieviel das ist, kann man ohne Überblick über die Kosten  leider nicht sagen)  ist zu versteuern.

Aber sicher nicht mit 40 %. Wenn du 40 % Steuersatz hättest, hättest du sicher neben diversen andern Helferlein auch eine/n engagierten Steuerberaterin.

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Da es kein beruflicher Umzug ist, kannst du deine privaten Einrichtungsgegenstände und deren Transport  nicht steuerlich geltend machen.

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Du fragst zwischendurch nach Kapitalertragsteuer. Die fällt evtl. an, wenn du den Verkaufserlös anlegst und Zinsen erhälst. Der Erlös selbst aber ist definitiv kein Kapitalertrag. Zinsen und Dividenden sind Kapitalerträge im Sinn des § 22 EStG, der Erlös aus einem selbst bewohnten geerbten Haus aber nicht.

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Auch von mir als erstes Herzliches Beileid zu deinem Verlust.

Wenn deine Mutter ohne Nachlass verstorben ist, kannst du die Kosten der Beisetzung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung ansetzen. Dazu müssen aber alle Belege und Dokumente ins Deutsche übersetzt werden und es gibt auch steuerlich eine Belastungsgrenze, die sogenannte zumutbare Eigenbelastung, die für jeden Steuerzahler und jedes Jahr individuell berechnet werden muss. Gab es einen Nachlass, ist er zu verrechnen. Alles in allem muss man eine Menge beachten, kann damit aber auch Steuern zurück bekommen. Wohlgemerkt: Steuern, nicht Kosten . .

Daher  fragst du am besten einen Steuerberater  oder einen Lohnsteuerhifleverein  und lässt dir bei der nächsten Steuererklärung helfen.

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Nein, es gibt kein Feld, in dem deine Freundin den Unterhalt in der Steuererklärung angeben kann, denn es liegt kein Fall des Realsplitting vor und daher  auch keine steuerpflichtigen Einkünfte.

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In die Zeile 68 im Hauptvordruck kommen Arztkosten, die Versicherungen kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand. In die 68 Hauptvordruck kannst du in der Regel ( ich kennen nur mein eigenes Programm...) nur über eine Untermaske eingebe weil du nach Steuerpflichtigem und Ehegatten trennen musst seit 2013.

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Wie schon gefragt: Bist du Vermieter oder Mieter? Als Mieter kannst du absetzen, was als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung gem. § 35 a EStG ausgewiesen ist. Ich nehme an, Fortschritt heißt deine Hausverwaltung. Schau mal, ob es da in der Abrechnung irgendwo in dem Wust von Papier eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt gibt, da steht dann auch der Betrag drauf, den du absetzen kannst. Ansonsten: Hausmeister, Treppenhausreinigung, Heizugswartung etc. , das sind die Sachen, die man als Mieter absetzen kann. In der Steuererklärung im Hauptvordruclk in Zeile 76 oder 78, je nachdem, was es ist, eintragen. Als Vermieter ist es ein Stück komplizierter, da musst du den Abrecnungsbetrg ggf. um Instandhaltungsrücklagen korrigieren. Steuerberater hilft.

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Du hast eventuell die Anlage Kind nicht richtig oder nicht vollständig ausgefüllt. 2200 € Betreuungskosten sind zu 2/3 absetzbar, selbst mit einem Steuersatz von nur 20% wäre die Erstattung ca. 300 €. Hast du die Zeilen 71 und 72 richtig ausgefüllt.? Wenn die fehlen, wirken sich die Hortkosten nicht aus. Du musst Einspruch einlegen unddie Anlage Kind nochmal ausfüllen.

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Erst mal : Wie heffti sagt: 2014 wird nicht vor 1.3. bearbeitet, weil erst alle elektronischen Daten vorliegen müssen. Wenn es dann losgeht, kommt es drauf an, wie das jeweilige Finanzamt besetzt ist. Hier in Südbayern haben wir Ämter, die nie, wirklich nie länger als 6 Wochen brauchen und andere Ämter, bei denen man grundsätzlich drei Monate und länger warten muss, weil es dort zu wenig Personal gibt. Laut BFH sind Bearbeitungszeiten von bis zu 7 Monaten hinzunehmen.

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Vielleicht stehe ja jetzt ich auf dem Schlauch, aber: Wenn das Baby im November kommt , kannst du erst mal noch in der 3 bleiben, denn in den zwei Monaten nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld, das ist das bisherige Netto. Erst wenn das Mutterschaftsgeld ausläuft und du, wenn ich dich richtig verstehe, die Arbeit aussetzt und damit auf das Elterngeld angewiesen bist, sollte dein Mann sein Gehalt mit der 3 versteuern. Das wäre dann Anfang 2016. Da könnt ihr ganz entspannt wieder wechseln.

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Kann das Programm nicht übertragen oder nicht berechnen? Oft fehlt nur eine ganz banale Angabe, Religion, Datum der Eheschließung oder ein Kreuz irgendwo auf der Anlage Kind sind so die üblichen Verdächtigen......

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Wieso kommt bei der Arbeit nix rum? Wirst du nicht bezahlt? Aber zu deiner Frage: Es gibt viele Arbeitnehmer, die nichts zum Absetzen haben. Da ist die vom Arbeitgeber abgezogene Steuer eben dann auch die , die geschuldet ist. Die, die was absetzen können und Steuer zurückerhalten ,hatten vorher hohe Ausgaben. Daher sinkt die Steuerlast. Das ist eben das System.
Ob du wirklich nichts absetzen kannst, kann nur ein Fachmann klären. Versicherungen bringen in vielen Fällen steuerlich nichts. Evtl. kannst du die Kosten für den Hausmeister/ Treppenhausreinigung absetzen? Fällt da was an? Hattest du Krankheitskosten getragen, Brille oder Zahnarzt? Spenden? Überleg dir das mal. Wenn du da auch nix hast......... Lohnsteuerhilfevereine verlangen zu Recht für die Arbeit auch Geld, wenn du dann für die Beratung soviel zahlst , wie du an Steuer rausbekommst oder mehr als du rausbekommst, ist das auch kein guter Deal.

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Beim Übungsleiter trägt man die Summe der erhaltenen Aufwandsentschädigungen in Zeile 26 der Anlage N ein. Die Pauschale von 2400 € wird dann automatisch abgezogen. Mal angenommen, du hast insgesamt zB 3000 € Aufwandsentschädigung erhalten, dann musst du 600 € versteuern. Dein 450 € Job ist bereits versteuert und wird in der Steuererklärung nicht angeführt. Damit bleiben nur die 600 € zu versteuern. Der Grundfreibetrag liegt bei 8354 €. Somit zahlst du null Euro Steuer, es sei denn die Aufwandsentschädigung liegt über 10.754 €. Eher selten..... Kosten kannst du in der Regel keine absetzen, dafür ist die Übungsleiterpauschale da. Es gibt Ausnahmen, wenn die Ausgaben den steuerfreien Betrag, also 2400 € übersteigen würden. davon gehe ich nicht aus. Also bleibt es bei Steuerfreiheit und du ziehst nur die Pauschale ab. Die Erklärung musst du aber bitte abgeben.

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Wer eine Steuererklärung machen muss, steht in § 46 EStG. Eine Betragsgrenze gibt es nicht, allerdings zahlst du unterhalb des Grundfreibetrages ( derzeit 8354 € zu versteuerndes Einkommen,nicht Arbeitslohn) keine Einkommensteuer. Seiten im Internet,die mal eben schnell Steuererklärung für Anfänger an den Mann bringen? So als youtube -Tutorial? Nee, leider gibt es das nicht. Nicht umsonst verdienen mit der Bearbeitung von Steuererklärungen lange und gut ausgebildte Menschen ihr tägliches Brot. Man kann sich da natürlich auch als Laie einiges anlesen, aber nicht in fünf Minuten, tut mir leid.
Du musst im Netz auch aufpassen, viele Seiten sind nicht aktuell, da hast du schnell falsche Zahlen und veraltetete Infos,das Steuerrecht verändert sich laufend. Aktuell könntest du hier mal nachlesen:http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/recht-steuern/id_46110950/steuererklaerung-2014-wer-darf-auf-die-abgabe-verzichten-.html

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Das kommt drauf an. Wenn du als Single nur Einkünfte aus der nichtselbständigen Arbeit hattest, auch kein Arbeitslosen- oder Krankengeld oder Elterngeld geflossen ist, dann brauchst du keine Steuererklärung abzugeben. Lass dir nicht den Käse einreden, du müsstest IMMER eine Steuererklärung machen, wenn du einmal eine gemacht hast. Falls du NACH der Trennung also im Jahr danach noch Steuerklasse 3 gehabt haben solltest, müsstest du auch abgeben. Hattest du 5 oder 4, dann nicht.

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