Seit dem Sommer 2008 betreue ich tagsüber ab und zu den Hund meiner Tochter. Manchmal bleibt der Hund auch über Nacht. Meine 6 Nachbarparteien im Haus sind darüber informiert, kennen und mögen den Hund sehr. Die Eigentümergemeinschaft dieses Hauses habe ich im Sommer 2008 darüber informiert, schriftlich! und ich habe keinen Bescheid dazu bekommen...
Als ich 2005 in dieses Haus eingezogen bin, wurde mein damals lebender Dackel schriftlich im Mietvertrag erlaubt. Nachdem dieser Hund verstorben ist, wollten meine Kinder mir einen Hund zum Geburtstag schenken und ich habe vorsichtshalber die Vermieter um eine neue Erlaubnis gebeten einen Hund zu halten. Diese wurde mir ohne Angabe von Gründen verweigert. Also ist bei mir kein Hund eingezogen. Gut 1 1/2 Jahre später mußte meine Tochter aus beruflichen Gründen viele Stunden täglich außer Haus sein und ich habe mich bereit erklärt, ihren Hund an den Außer-Haus-Tagen zu betreuen. Alle Nachbarn im Haus habe ich informiert, die Eigentümergemeinschaft ebenfalls. Jetzt, nach 4 Jahren, habe ich Post bekommen. In diesem Haus gilt "wir dulden keinerlei Tierhaltung"... Wörtlich: Sollten sie unsere Vertragsregeln nicht wollen steht es ihnen jederzeit frei die Wohnung zu kündigen. Falls wir feststellen, dass Sie sich nicht an unseren vereinbarten Vertrag halten, werden wir Ihnen das Mietverhältnis kündigen.
Anzumerken ist noch: hier im Haus wohnte bis zum letzten Sommer eine Familie mit Hund, hier wohnt auch eine Familie mit 4 Katzen.
Es gibt keinerlei Ärger wegen der Tiere...
Ich bin nicht berufstätig, wohne als Zweibeiner alleine im Parterre und zahle immer pünktlich und ordentlich meine Miete und leiste meinen Beitrag zu den allgemein üblichen Putzarbeiten.
Meine Frage: wie soll ich auf so einen Brief reagieren?
Ich habe keine Ahnung was noch auf mich zukommen kann...
Das Haus nebenan gehört der gleichen Eigentümergemeinschaft; auch dort sind mehrere Mietparteien die Katzen halten und ein Mieter hält einen Hund...
Ich freue mich über Rat und Tipps von euch, im Voraus DANKE