Muss ich meinem Mieter einen neuen Kühlschrank bezahlen?

Hallo, ich vermiete eine kleine Wohnung.

Die letzte Mieterin hatte sich eine Küche einbauen lassen, und da sie diese nicht mitnehmen wollte, hatte sie mir angeboten, sie drin zu lassen. Das habe ich angenommen, dafür haben wir das Streichen übernommen.

Es war keine besondere Küche, ich schätze dass sie bereits gebraucht war und sie jemanden gefunden hat, der sie ihr einbaut. Und der Kühlschrank war auch schon etwas älter. Aber ich dachte, das ist evtl. für einen neuen Mieter ganz angenehm, wenn er schon eine Küche drin hat.

In der Anzeige und auch im Mietvertrag steht, dass die Wohnung mit Küche vermietet wird.

Die neue Mieterin fand das gut, stellte aber nach dem Einzug fest, dass die Dunstabzugshaube und der automatische Mülleimer defekt waren und wir haben angeboten, diese Teile zu ersetzen, damit sie eine funktionsfähige Küche hat. Das war ein Betrag unter 100,- Euro, sie hat sie neu gekauft, uns die Rechnung geschickt und wir haben es überwiesen. Alles kein Problem.

Jetzt hat sie, nach gut 2 Jahren festgestellt, dass der Kühlschrank nicht mehr funktioniert und sie möchte einen neuen. Da er damals schon gebraucht war, hatte ich angeboten, dass sie nach einem gebrauchten Kühlschrank schaut (bis ca. 100,-) und wir das übernehmen.

Das will sie aber nicht. Sie möchte, dass wir einen neuen übernehmen, da im Mietvertrag steht, dass eine Küche enthalten ist.

Ich frage mich jetzt, ob sie wirklich das Recht auf einen neuen Kühlschrank hat?

Was ist, wenn jetzt der Herd, die Spüle etc. andere Sachen kaputt gehen? Müssen wir uns jetzt darauf einstellen, nach und nach eine komplett neue Küche zu übernehmen?

So viel gibt die Miete nicht her :-(

Danke für euere Einschätzung, ich möchte keinen Rechtsstreit.

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Ich bin kein Jurist, daher meine laienhafte Sicht:

Da die Wohnung mit Küche vermietet ist, muss die Küche auch funktionieren. Dazu gehört ein intakter Kühlschrank. Alternativ hättet ihr die gebrauchte Küche an den Nachmieter "verkaufen" können (Abstand), aber dafür ist es jetzt wohl zu spät.

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"Was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern." (K.Adenauer)
Wird oft zitiert, um den Opportunismus von Politikern anzuprangern.
geht allerdings weiter mit:
"Sie können mir doch nicht verbieten, jeden Tag ein bißchen schlauer zu werden."

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der Islam geht meines Wissens auf den Propheten Mohammed zurück (ca. 570 - 632 n. Chr),
das Christentum auf Jesus von Nazareth (0 - ca 33 n. Chr.) und
das Judentum auf Moses (?), der im Alten Testament erwähnt wird.

Mithin wäre der Islam die jüngste der drei Rgenannten Religionen.

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Man kann gewisse Parallelen erkennen zu Gilead (Atwood, die Geschichte der Magd) und Präsident Prexy (Brunner, Schafe blicken auf)

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JuLeiCa-Inhaber können auch eine Ehrenamtscard beantragen, die zu Ermäßigungen bei der Deutschlandcard (ÖPNV) und bei vielen Ticketkäufen (Sportveranstaltungen, Museen, Kulturveranstaltungen...) berechtigt. Meines Wissen ist ein 1. Hilfe Kurs erforderlich, den Rest erfährst Du von Deinem Ausbilder.

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Für das, was sie unter Frieden versteht, vielleicht. Für Freiheit und Demokratie mit Sicherheit nicht!

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Was ich alles bin: (Franz Hohler)

Nichtraucher

Rechtshänder

Steuerpflichtiger

Dienstuntauglicher

Zuzüger

Einwohner

Bürger

Wochenaufenthalter

Aufenthaltsberechtigter

Meldepflichtiger

Ersatzpflichtiger

Zivilschutzpflichtiger

Teilnehmer

Halter

Benützer

Adressat

Absender

Bezüger

Empfänger

Käufer

Besteller

Selbstabholer

Anwohner

Zubringer

Fussgänger

Autofahrer

Linksabbieger

Fahrzeughalter

Passagier

Fahrgast

Reisender in Richtung

Leser

Hörer

Abonnent

Zuschauer

Bazillenträger

Kassenpatient

Vollversicherter

Geschädigter

Gesuchsteller

Zeuge des Vorfalls

Schwimmer

Einzelwanderer

Pflanzenfreund

Rasch entschlossener Selbstkäufer

Frischgebackener Ehemann

Modebewusster Kunde

Selbstständig erwerbender

Mieter

Schuldner

Begünstigter

Eigentümer

Inhaber

Besitzer

Nachkomme

Vorfahre

Mitspieler

Gewinner

Verlierer

Manche finden mich auch als Mensch sehr nett!

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Wenn das die "alten" Noten des deutschen Shulsystems sind (1= sehr gut, .3= befriediegend, 6= ungenügend), ist das ein TOP Zeugnis mit einem Schnitt von 1,6.
Kein Grund für Selbstzweifel

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Die Formulierung der Frage giert nach einer Antwort der Art: "Tun wir doch in Deutschland längst."
Meine Antwort: Nein. Opposition ist notwendiger Teil der Demokratie.
Die Gefahr sehe ich allerdings eher z.B. in den USA, wo nicht präsidentenkonforme Meinung z.T. juristisch verfolgt und diskreditiert wird (Siehe Trumps Reaktion auf kritische Fragen bei Pressekonferenzen (sofern kritische Journalisten überhaupt nch zugelassen sind) Oder in Russland, wo Oppsitionelle sterben "wie die Fliegen".

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Krankheitsbilder wie Legasthenie mal unberücksichtigt gelassen:
Sich die Zeit und Aufmerksamkeit zu nehmen, die es braucht, seinen Text vor dem Abschicken noch einmal zu lesen und ggf. zu korrigieren, ist m.M.n. ein Ausdruck von Respekt gegenüber dem, an den man schreibt und hat meist nichts mit Verständlichkeit zu tun.

p.s.: Sind die drei Schreib- und ein "Wortselltunsfehler" in der Überschrift Absicht?

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Dobrindt verfügt heute Einreisestopp für Migranten an den deutschen Grenzen. Unterstützt Ihr das?

Ab heute werden an den deutschen Landgrenzen ALLE Migranten an einer illegalen Einreise gehindert. Auch dann, wenn sie Asyl erbeten. Dies hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (54, CSU) jetzt angeordnet.

Dobrindt hat am Mittag eine mündliche Weisung an die Bundespolizei erlassen, die Grenzkontrollen zu verstärken und Zurückweisungen bei illegalen Einreisen zu erhöhen.

Die aktuell 11.000 Beamten werden durch weitere 2000 bis 3000 Kräfte verstärkt. Sie sollen sich schon an den Einsatzorten an der knapp 4000 Kilometer langen Außengrenze bereitstehen.

Außerdem widerruft Dobrindt – ebenfalls heute – eine mündliche Anweisung an die Bundespolizei des Ex-Innenministers Thomas de Maizière (71, CDU) aus dem Jahr 2015 schriftlich. Demnach galt bislang: „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens ist die Einreise zu gestatten.“

Die mündliche Anordnung an die Bundespolizei erfolgte damals auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 unter Kanzlerin Angela Merkel (70, CDU): Damals kamen Tausende Menschen an Deutschlands Grenzen an. Eigentlich hätten diese abgewiesen werden müssen, weil Deutschland ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben ist.

Nach 3533 Tagen beenden Merz und Dobrindt nun diese Aussetzung geltenden Rechts an den deutschen Landgrenzen! Dobrindt kassiert damit Merkels „Grenz-Befehl“!

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Nein

Artikel 16a: "Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht". Dachte ich! Das ist aber soweit eingeschränkt durch die weiteren Absätze (Einreise aus EU-Ländern oder Drittstaaten, die die Menschenrechte achten...), dass man schon mit einem Direktflug aus Pjöngjang kommen müsste um sich auf diesen Artikel berufen zu können.

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