Der vermeintliche Kunde ist natürlich nicht verpflichtet die Pizza abzunehmen. In der Regel freut sich die Belegschaft dann, weil die die Pizzas essen können :)
Deine IP-Adresse wird mitübermittelt. Für ein zwei Pizzas für nichts passieren, wenn aber ein echter Schaden entsteht (10 Pizzen oder mehr, häufiger Missbrauch), könnte ich mir schon vorstellen, dass der Betreiber die Daten an die Ermittlungtsbehörden weitergibt
Wobei man sich bei größeren Onlinebestellungen meistens telefonisch rückversichert