Anwalt gibt mündlich Auskunft über seine Gebühren, verlangt danach das doppelte,- Aussage gegen Aussage?

Vorab, sehr gute Bekannte, ich selbst war nicht dabei. Zur Sache: Frau X hat Probleme mit Mieter und sucht RA auf nach guten Tip eines ihr sehr guten Bekannten ( auch RA ). Vorher wurde unter Zeugen 20 Minuten mit diesem RA für Mietrecht telefoniert und die Sachlage ausführlich geschildert und ein Termin im Büro den RA vereinbart. Frau X fährt alleine zum RA und dieser bestätigt wie bereits vorher am Telefon eine Gebühr mit der Frau X rechnen müsse. Frau X erklärt, dass sie sich die Kosten von 500.- Euro z.Zt. nicht leisten kann. Der RA ist mit einer monatlichen Rate von 100.- Euro einverstanden. Ein par Wochen später kommt eine Gebührenrechnung der Buchhaltung über 1076.- Euro, zahlbar in den vereinbarten monatlichen Raten a`100.- Euro. Frau X ist nun der Meinung, dass die Kosten nun ins uferlose gehen könnten. Der RA bestätigte lediglich mündlich, dass es sehr Ute Aussichten gäbe gegen den Vermieter erfolgreich zu sin und eine Rückzahlung von ca. 3500-4000.- Euro gewiss sei ( Frau X hatte gut 7 Jahre jeden Monat 70.- Euro an den Vermieter gezahlt, damit dieser die notwendigen Schönheitsreperaturen ausführt ). Diese wurden zuletzt EXTREM schlampig und NUR z.T. ausgeführt. Unglücklicherweise ist es eine gemeinnützige Gesellschaft welche nicht einsichtig war und den Gang zum RA nötig machte Frau X wohne in der Wohnung seit gut 20 Jahren. Frau X ist völlig mit den Nerven am Ende und hätte das Geld für den RA auch zum erster hinauswerfen können. Wie sind ihreChancen, dass es am Ende nicht + - null ausgeht. Klar,- bei mündlichen Absprache im Vorfeld steht Aussage gegen Aussage.......

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Vorab, sehr gute Bekannte, ich selbst war bem RA nicht dabei. Zur Sache: Frau X hat Probleme mit Mieter und sucht RA auf nach guten Tip eines ihr sehr guten Bekannten ( auch RA ). Vorher wurde unter Zeugen 20 Minuten mit diesem RA für Mietrecht telefoniert und die Sachlage ausführlich geschildert und ein Termin im Büro den RA vereinbart. Frau X fährt alleine zum RA und dieser bestätigt wie bereits vorher am Telefon eine Gebühr mit der Frau X rechnen müsse. Frau X erklärt, dass sie sich die Kosten von 500.- Euro z.Zt. nicht leisten kann. Der RA ist darauf hin mit einer monatlichen Rate von 100.- Euro einverstanden. Ein par Wochen später kommt eine Gebührenrechnung der Buchhaltung über 1076.- Euro, zahlbar in den vereinbarten monatlichen Raten a`100.- Euro. Frau X ist nun der Meinung, dass die Kosten nun ins uferlose gehen könnten. Der RA bestätigte lediglich mündlich, dass es sehr gute Aussichten gäbe um gegen den Vermieter erfolgreich und eine Rückzahlung von ca. 3500-4000.- Euro gewiss sei ( Frau X hatte gut 7 Jahre jeden Monat 70.- Euro an den Vermieter gezahlt, damit dieser die notwendigen Schönheitsreperaturen ausführt ). Den ganzen Betrag könnte man nicht einklagen da die Abmachung mit dem Vermieter z.T. rechtens sei. Diese Arbeiten wurden zuletzt EXTREM schlampig und NUR z.T. ausgeführt. Unglücklicherweise ist es eine große gemeinnützige Gesellschaft welche nicht einsichtig war und den Gang zum RA nötig machte Frau X wohne in der Wohnung seit gut 20 Jahren. Frau X ist völlig mit den Nerven am Ende und hätte das Geld für den RA auch zum Fenster hinauswerfen können. Kommt dann eine Antwort vom Vermieter, kostet es wieder und wieder und wieder Geld ?! Wie sind ihre Chancen, dass es am Ende nicht + - null ausgeht. Klar,- bei mündlichen Absprache im Vorfeld steht Aussage gegen Aussage ! Mit Verlaub meiner Meinung nach kann man so wohl schnell mal viel Geld verdienen..................

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Anwalt gibt mündlich Auskunft über seine Gebühren, verlangt danach das doppelte,- Aussage gegen Aussage?

Vorab, sehr gute Bekannte, ich selbst war nicht dabei. Zur Sache: Frau X hat Probleme mit Mieter und sucht RA auf nach guten Tip eines ihr sehr guten Bekannten ( auch RA ). Vorher wurde unter Zeugen 20 Minuten mit diesem RA für Mietrecht telefoniert und die Sachlage ausführlich geschildert und ein Termin im Büro den RA vereinbart. Frau X fährt alleine zum RA und dieser bestätigt wie bereits vorher am Telefon eine Gebühr mit der Frau X rechnen müsse. Frau X erklärt, dass sie sich die Kosten von 500.- Euro z.Zt. nicht leisten kann. Der RA ist mit einer monatlichen Rate von 100.- Euro einverstanden. Ein par Wochen später kommt eine Gebührenrechnung der Buchhaltung über 1076.- Euro, zahlbar in den vereinbarten monatlichen Raten a`100.- Euro. Frau X ist nun der Meinung, dass die Kosten nun ins uferlose gehen könnten. Der RA bestätigte lediglich mündlich, dass es sehr Ute Aussichten gäbe gegen den Vermieter erfolgreich zu sin und eine Rückzahlung von ca. 3500-4000.- Euro gewiss sei ( Frau X hatte gut 7 Jahre jeden Monat 70.- Euro an den Vermieter gezahlt, damit dieser die notwendigen Schönheitsreperaturen ausführt ). Diese wurden zuletzt EXTREM schlampig und NUR z.T. ausgeführt. Unglücklicherweise ist es eine gemeinnützige Gesellschaft welche nicht einsichtig war und den Gang zum RA nötig machte Frau X wohne in der Wohnung seit gut 20 Jahren. Frau X ist völlig mit den Nerven am Ende und hätte das Geld für den RA auch zum erster hinauswerfen können. Wie sind ihreChancen, dass es am Ende nicht + - null ausgeht. Klar,- bei mündlichen Absprache im Vorfeld steht Aussage gegen Aussage.......

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Sorry,- Nachbearbeitung funktioniert nicht. Frau X fuhr alleine zum RA !

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Nötigung durch PayPal?

Hallo,-

PayPal tyrannisiert mich wie folgt: Einkauf getätigt, Bezahlung mit PP, Kurz vor Abbuchung musste ich mein Konto sperren da meine EC-Karte gestohlen wurde und ich den Verdacht hatte, dass mich jemand beim Online-Banking ausspionierte ( sofort Strafantrag gestellt bei der zuständigen PI ). Der geschuldete Betrag wurde von meinem Guthaben bei PP von meinem PP-Konto abgebucht, da der Bankeinzug nicht klappte. DAS GEILSTE KOMMT JETZT: von einem Guthaben bzgl. meines PP-Konto

s ist mir nichts bekannt !!! Trotzdem scheint es so, dass ich 10,73 Euro schuldig bin. Habe PP kontaktiert und den Fall dargelegt !!! Da ich durch die Sperrung keine Scheck
s bekomme, keine Kreditkarte besitze und auch nicht überweisen kann ( hatte angeboten mit Fremdkonto zu überweisen mit deutlichen Hinweis unter Verwendungszweck ), droht PayPal mit einem Inkasso-Unternehmen weil eine Buchung mit einem Fremdkonto nicht möglich sei. Ohne wenn und aber ! Da ich ja wie bereits erwähnt mir " KEIN GUTHABEN " bekannt ist, habe ich sicherheitshalber die mit absoluter Sicherheit offenen Beträge meiner Einkäufe an die Verkäufer nach deren Absprache bzw. Genehmigung ( Überweisungsdaten bekommen ) über ein Fremdkonto angewiesen ( 2 bekannte Firmen ), welche bereit nach heutiger Rückmeldung die bereits von PP überwiesenen Beträge zurück an PP überwiesen !!! PP dagegen interessiert das nicht !!!!!!!!! Ist das nicht Nötigung ? Was kann ich tun ? Danke für Eure Hilfe im Voraus. Schönen Wochenanfang !

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Zum Abschluss,- bitte gut durch lesen !!! PayPal behandelt einen wie den letzten Dreck, wenn man dir deine Bankkarten klaut oder deine Zugangsdaten knackt !!! Anruf erfolgte ja unmittelbar danach u.a. bei PayPal. Hinweis und Zusendung der Strafanzeige und den Sperrungen meiner Bank ( schriftlich und telefonisch ). Rückmeldungen von PayPal haben NICHTS mit dem eigentlichen Thema zu tun. Es wurde z.B. an den Kunden bezahlt per Banküberweisung und dieser bucht SOFORT den vorgestreckten Betrag durch PayPal an PayPal zurück. Mein Konto war somit ausgeglichen ??? NEIN,- denn PayPal versuchte ein paar Tage später den Betrag erneut von meinem Bankkonto abzubuchen, dazu wirrer Kommentar von PayPal auf schriftliche Anfrage an PayPal. Zuletzt wurde ein Betrag ( war OK ) vom Bankkonto von PayPal abgebucht worden. Nach 9 Tagen wird mir mitteilt, dass der von ??? mir ??? überwiesene Betrag meinem Konto gutgeschrieben wurde ? Was jetzt ? D.h. also, wenn PayPal einen Betrag einzieht, dass ich somit eine ÜW an PayPal getätigt habe ?! Ha-Ha ! So ein Schnarr`n ! Nichts habe ich gemacht ! """ Mein letzte Anfrage an PayPal war: muß ich jetzt erneut den Betrag an den Verkäufer bezahlen und wenn ja, wie funktioniert das ? Betrag auf mein Konto einzahlen, PayPal bucht den Betrag zum Verkäufer, dieser bucht den Betrag sofort zurück, Paypal schreibt den Betrag meinem Konto gut und ich buche dann den Betrag wieder auf mein Bankkonto ??? """ Antwort von PayPal: WIRR,- Antwort hat mit meiner Anfrage NICHTS zu tun !!! Gerne stelle ich alle Mails hier ein, um zu beweisen was PayPal mit euch macht, wenn es euch genauso widerfährt wie mir..............

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Gut erhaltene Markenware kann man mit Glück auch sehr billig bei Ebay ect. kaufen. Zeit zum Suchen ist wichtig. Mit gefälschter Ware zerstörst du den Markt der ehrlichen Anbieter / Verkäufer. Ist in einem von mir gekauften Posten gefälschte Ware werfe ich dies weg ( zerstört natürlich ) !!!

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Habe mal zwecks der Gaudi einige zig Fälschungen bei Ebay gemeldet. 90% wurden trotzdem verkauft und die gelöschten wurde erneut angeboten ohne das Ebay reagierte. Schreibe den Verkäufer an, ob er dir die Echtheit garantieren kann ! Kannst du mit PayPal bezahlen ? Wenn der Verkäufer es nicht garantieren, lasse es bleiben ! Es gibt noch einige, welche keine Ahnung haben ( egal von was ). Erkennst du es so, dann kaufe es. Schaue vorher noch bei google nach, es gibt ihr sehr gute Experten. Kannst du dir die 20.- Euro leisten ? Dann kaufe es.........

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Die Buchung war fast 3 Monate im vórraus und die Geschäftsleitung hat in einer gerade eingegangen Nachricht an uns mitgeteilt, dass wir ein Zimmer mit Ausblick auf Marienbild bekommen könnten, aber dies weiterhin nicht zugesichert obwohl die Zimmer mit Ausblick nach unserer Anfrage noch lange nicht ausgebucht sind !!! Das ist doch nicht ganz koscher,- 3 Monate vorher wissen die das nicht ? Die verarschen und doch................

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Ach ja etwas vergessen. Der Verk. hat natürlich die sofortige Rückzahlung über ebay angeboten. Wäre ja ok,- aber nicht ohne den Beweis desWasserschadens und noch besser: habe später dann den Verk. aufgefordert mir die durch den Wasserschaden zerstörte Ware zu schicken ! Hat er die Ware nicht,- dann ist das Unterschlagung !!! Verk. denkt wohl, dass er mit der Rückzahlung aus dem Schneider ist Klar,- bei ebay aber nicht nach dem deutschen Handelsgesetz. PS: vor einigen Jahren ist mir etwas ähnliches selbst passiert, wobei ich das nachweisen konnte und so musste ich NUR 167.- Euro Ersatz leisten ( RA-Gebühren )

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Verkäufer hat nicht mehr geantwortet und ebay hat den Fall geschlossen. LG

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Mein Kampf zu verkaufen ist NICHT verboten !!! Allerdings darf dieses Buch NUR mit Hinweis auf die § 86 und 86a angeboten werden. Bestimmte Studenten brauchen komischerweise dieses Buch für ihr Studium und das ist bekannt. Es gibt Auktionshäuser für Zeitgeschichte und die haben Ahnung über verbotene Bücher !!! Nach wie vor kaufen Sammler und Institute zur Aufkklärung ect. in der GANZEN WELT immer noch dieses Buch und seitdem diese dicke überteuerte Schwarte der Neuauflage auf dem Markt ist, sind die alten Ausgaben gefragter denn je. Lest also erst mal die § 86 / 86a durch !!!

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Würde Ihnen dringendst anraten die Bilder zu löschen ! Mir ist es egal, ich verpfeiff Sie nicht,- nur wenn der richtige das sieht, sind Sie ein paar hundert Euro los !!!

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Als erstes verstossen Sie hier mit der Abbildung des HK gegen die § 86 und § 86a ! Die Unterschriften sind gedruckt, bei einem KVK ( 6 Millionen Verleihungen ) gab es keine OU. Diese Urkunde kostet auf dem Markt ( z.B. Sammlerbörsen ) im sehr guten Zustand, nicht gelocht und nicht geknickt 40.- Euro.

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Ein paar Antworten dazu: ein gewerblicher Händler hat auch bei Gebrauchtwaren einige Auflagen zu erfüllen. als ich noch völlig privat war unterstellte mir ebay gewerbemässiges Treiben. Unverständlich bei 120 Verkäufen aus privaten Besitz. MITTLERWEILE gibt es bei ebay extrem hochgravierenden Privat-Händel welche zig Hunderte Posten verkaufen mit immer derselben Ware und als Käufer kannst du nichts aber auch wirklich NICHTS dagegen tun, wenn der eine oder andere Artikel fehlt, defekt oder sonst was ist ! DAS KANN ES JA WOHL NICHT SEIN !!!

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Das heisst also es darf z.B. ein ? echter Silberbarren mit den richtigen Bezeichnungen auf dem Barren ? verkauft werden ) abbgebildet in einem Konvolut mit Muenzen, Geldscheine ect., welcher garnicht echt Silber ist ? Da muss man also damit rechnen, dass 99 % bei ebay an Ware falsch ist und man hat einfach Pech gehabt ?

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bin bei Login rein, konnte mich zwar einloggen, kam aber nicht auf die Seite von gmx, stattdessen eine seite von gmx in Verbindung mit Lotto und das war es dann,- nichts ging weiter. Gerade wieder probieret, konnte mich wieder einloggen,- aber es kam nur eine Seite von ? gmx ? und simfy.

so ein sch.........

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