Hallo Sven,
ich kenne natürlich nicht die Abläufe in deinem Unternehmen, doch anhand deiner Schilderung kann ich das nicht ganz nachvollziehen:
Wenn die Stelle ausgeschrieben ist (hierzu sollte der BR bereits informiert sein, eventuell gibt es ja dazu auch Auswahlrichtlinien, Betriebsvereinbarungen oder einen Tarifvertrag, der näheres regelt), dann muss sich der 32-WS Kollege auch darauf beworben haben. Wenn es eine Vollzeit-Tätigkeit sein sollte, dann wäre die Stelle trotz der 8 Stunden-Aufstockung ja nicht besetzt.
Ansonsten hätte eine Erhöhung der Vertragsstundenzahl erstmal nichts mit der Ausschreibung und dem Auswahlverfahren zu tun.
Wenn du jetzt aus Sicht des Unternehmens diese ausgeschriebene Stelle besetzen sollst, dann wird der Betriebsrat angehört, und kann die Zustimmung verweigern im Rahmen der im BetrVG abschließend aufgezählten Gründe, zum Beispiel bei Nachteilen, die anderen AN entstehen könnten (§ 99 Abs. 2 Nr. 3, muss konkret dargelegt sein).
Ein "Vorrecht" des Kollegen würde so gesehen die Ausschreibung sinnlos erscheinen lassen und als Grund für eine Zustimmungsverweigerung halte ich das auch für weit hergeholt.
Woher leitet der Kollegen auch sein "Recht" auf Aufstockung ab? Ohne BV oder TV sehe ich keine weitere gesetzliche Garantie.
Unterm Strich erscheint mir der beschriebene Ablauf etwas suspekt. Klingt fast so, als hätte dir jemand mündlich eine "Zusage" gegeben, der keine Kompetenz dafür hatte, aber das ist natürlich reine Spekulation.