Berufsunfähig ist man, wenn man seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit (hierzu giebt es unterschiedliche Interpretationen in den Verträgen der Versicherer) nicht mehr ausüben kann. Unabhängig davon, ob man noch etwas anderes arbeiten könnte.

Erwerbsgemindert (voll oder halb) ist man, wenn mann ausserstande ist, überhaupt eine noch eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben (weniger als 6Std.=halbe, und weniger als 3 Std. =volle).

Doch vorsicht, wer glaubt, dass eine Erwerbsminderung automatisch Einfluss auf die private Berufsunfähigkeit hat irrt gewaltig, denn die Versicherer haben ihr eigenes Prüfungsverfahren und so manchen Versicherungsnehmer geht trotz voller Erwerbsminderung bei seiner privaten BU leer aus.

Gruß, versicherungsgeschaedigter

http://www.youtube.com/watch?v=52M7NHzQWe0
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und auch nachfragen, was von dem versprochenen im Leistungsfall eingehalten wird. Schätzungsweise werden über 90 von 100 Leistungsanträgen erst mal abglehnt, es könnten Jahre vergehen, bis man den meist unumgänglichen Rechtsstreit beendet hat.

LG, www Versicherungsgeschaedigt_de

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mein Rechtsstreit mit der Nürnberger läuft nun seit 6 Jahren, nächster Verhandlungstermin im September 2013. Auf meiner eigene Seite **versicherungsgeschaedigt_de****, könnt Ihr meine Storry und nützliches Material für Euren eigenen Kampf finden.

Alles Gute !

http://www.youtube.com/watch?v=52M7NHzQWe0
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Berufsunfähigkeitsversicherung erkennt Berufsunfähigkeit nicht an

Hallo, ich wohne in Deutschland im Grenzgebiet zu Österreich. Ich habe eine deutsche BU-Versicherung. Ich habe in Österreich gearbeitet und bin auch dort gesetzlich versichert. Nun bin ich in Österreich als Österreicher von der österreichischen gesetzlichen Pensionsversicherungsanstalt per gerichtlichem Beschluss arbeitsunfähig /erwerbsunfähig /berufsunfähig geschrieben worden und bin seit 10/2012 in Frühpension. Nach Vorlage dieser ganzen Belege und auch nach Bestätigung dieser AU durch meinen Psychotherapeut (der leider "nur" Magister ist), weigert sich die BUV zu zahlen und lehnt ab. Begründung : die AU wurde nur durch einen Magister bestätigt, nicht durch einen Arzt UND die österreichischen Unterlagen des Gerichtes und der PVA reichen nicht aus, da möglicherweise andere (niedrigere) Kriterien zur BU Erlangung gellten als in Deutschland. Sie würden somit nur eine durch einen deutschen Sachverständigen festgestellte BU anerkennen (logischerweise dann einen von der BU gesponserten Sachverständigen). Ist das alles rechtens oder was kann ich dagegen tun ? Gibt es wirklich erfahrene und gute RA für diesen Sachverhalt ? Gibt es eine Liste der Diagnosen, mit denen man in Deutschland gesetzlich arbeitsunfähigkeit erlangt ? Grund für meine BU ist rezidivierende schwere Depression F33.2. Die ICD10-Klassifizierung ist doch eigentlich ohnehin international anerkannt und in jedem Staat Kriterien-gleich. Ich wäre sehr dankbar für zielführende Tipps, MfG, Tom

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Hallo Tom, mit diesem generellen Problem bist Du nicht alleine, auch wenn sich die einzelnen Leistungsverweigerungen der Versicherer im Detail unterscheiden mögen, die Versicherer nutzen alle Möglichkeiten umnicht zahlen zu müssen. Ich bin ebenfalls schon seit 2006 voll Erwerbsunfähig und erhalte staatliche Rente, doch die VS versucht es mit allen, aber wirklich allen Tricks um die Leistungspflicht zu kommen. Deine Frage ob das alles rechtens ist, ja die alles behaupten was ihnen in den Sinn kommt, ist leider so und im Zweifel für den Angeklagten, sprich alles was die behaupten musst Du mühsam aus der Welt schaffen. In der regel vor Gericht, vorher machen die sowiso nichts mehr wenn diese erst mal die Leistung begründet abgelehnt haben. Daher befinde ich mich ja auch im siebten Jahr Rechtsstreit mit der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung. Mein Tipp: Du solltest nicht lange warten und auf deren Kundenfreundlichkeit hoffen, ich würde dir einen RA für Versicherungsrecht empfehlen und lass Dich von diesem beraten. Du findest auch weitere Tip´s und meine eigene Geschichte auf meiner Website www.versicherungsgeschaedigt.de

Für Rückfragen stehe ich Dir per e-mail gerne zur Verfügung.

Viel Erfolg und alles Gute, S. Schäfer

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Hallo, würde mit an Deiner Stelle sofort einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten der sich mit so etwas auskennt. Leider erlebe ich immer wieder wie trickreich Versicherer vorgehen, um sich vor der Leistung zu drücken und wenn es dabei nur um Zeitgewinnung und Zermürbung des Kunden geht. Die Versicherung kann sich jedes Wort und jede Stellungnahme zurechtlegen wie sie es gerade möchte. Ich warte schon seit fast Sieben Jahren auf das Geld meiner BU Versicherung. Der Rechtsstreit dauert schon 6 Jahre und Liegt seither vor dem Landgericht. Die Versicherung legt immer neue Argumente auf den Tisch warum sie nicht leisten will und dies, obwohl ich schon seit 2007 nach einem Schlaganfall voll Erwerbsgemindert bin. Es gibt praktisch nichts, was die Versicherung seither noch nicht angezweifelt hat. Unter meiner privaten Seite versicherungsgeschaedigt. de kannst Du mehr erfahren. Dort befinden sich auch nützliche Informationen und über e-mail bin ich dort auch zu erreichen ! Erst mal viel Glück und alles Gute !

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Hallo Tom,

  1. bei der Beantragung von Leistung aus Deiner BU solltest Du vorsichtig sein und die Angaben die Du dort machst nicht überstürzen. Auch den Zeitpunkt an dem deine Berufsunfähigkeit eintrat solltest Du genau nachweisen können. Am besten mit einem Gutachten, aber mindestens mit einer ärztlichen Stellungnahme zu Deiner letzten beruflichen Tätigkeit und warum Du diese (zu einem bestimmten Prozentsatz) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst.

  2. Solltest Du das Gefühl haben, dass die Versicherung nach der Beantragung auf Leistung nicht angemeßen reagiert (sich nicht meldet, verzögert, oder gar die Leistung ablehnt) solltest Du nicht lange zögern und dir professionelle Hilfe vom Versicherungsfachanwalt holen. Dies wird meist auch schon vor der Beantragung von Leistung angeraten, um eben solche Probleme von vorneherein auzuschließen.

3.Sollte es zu einem Rechtsstreit mit der Versicherung kommen (ca. 90 % aller Anträge werden erst einmal abgelehnt, dovon landet rund die hälfte vor Gericht) kann man im schlimmsten Fall mit einer Prozesslänge zwischen 2 und 10 Jahren rechnen.

Ich möchte ja wirklich keine Ängste schüren, vieleicht gehörst Du ja zu den wenigen Antragstellern denen diese Prozedur erspart bleibt, aber besser, man beschäftigt sich auch damit, dann bleibt einem gegebenfalls die böse Überraschung erspart.

Alles Gute !

versicherungsgeschaedigt.de

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Hallo Steve,

Ich hatte 2006 einen Schlaganfall, bekomme seither volle Erwerbsminderungsrente von der DRV. Sozusagen Rentner seit 2006 !

Meine BU Versicherung (Nürnberger) schleicht sich seither aus der eigentlichen Leistungspflicht. Seit 2007 wird mein Leistungsantrag vom Lanbgericht Berlin geprüft und dabei immer wieder von der Versicherung verzögert und verschleiert.

Es ist leider unerheblich ob Sie Rente beziehen, überhaupt nicht mehr arbeiten können oder Schwerstbehindert sind, Sie alleine haben nachzuweisen, welche zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu wieviel Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.

Tatsächlich versucht jede Versicherung den Leistungantrag eine BU erst mal anzuzweifeln, Beispiele hierzu gibt es genug, wenn mann gezielt danach Googlet.

Ansonsten biete ich gerne meine persönliche Erfahrungen und Recherchen unter "versicherungsgeschaedigt.de" an, wobei ich immer hoffe, dass dieser "Kelch" an den meisten vorbei geht, leider ist das Gegenteil die Erfahrung.

Mfg, S. Schäfer

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  1. Ob ein Sender seriös -oder auch nicht sein soll- ist ja auch nur eine subjektiv gebildete Meinung, hier spielen nun mal die einzelnen Interressen eine wesentliche Rolle. Es ist doch klar, dass ein Versicherungsgeschädigter, der sehr wohl, mit seinen am eigenen Leibe oder auch indirekt durch Freunde oder Bekannte erlebten Schicksal dies anders beurteilt als ein Versicherungsverkäufer, der vom Verkauf des Produktes lebt. Wenn dies nicht so wäre, hätten wir doch praktisch keine Meinungsverschiedenheiten.

Es ist Aufgabe der Medien, den Menschen eine Transparenz zu öffnen, damit diese in der Lage sind, sich auch z.B. in die Praktiken und Verdunkelungstaktik der Versicherer zu versetzen.

  1. Das schlechte Zahlungsverhalten bezieht sich nicht nur auf die Allianz wobei die letzten Radio und TV Sendungen von solchen Dreistigkeiten berichten, dass man nur schwer glauben kann. dass es noch schlimmere Gesellschaften geben soll. Aber in der Tat lässt sich vermuten (belegbare Zahlen gibt es hier nur wenig verlässliche), dass die Allianz mit Ihren Zahlen (geschätzten 60% Leistungsverweigerung) immer noch statistisch zu den "Guten" gehört.

Bezüglich der Zahlungsmoral der Versicherer habe ich bereits vor Jahren eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Anwort enthielt unter anderem folgende Aussage;

"Wenn einen Versicherung allen gerechtfertigten Leistungsansprüchen gerecht würde, würden dadurch die Beiträge ins unermäßliche steigen und wären somit für die Bürger unerschwinglich" (...jeder kann sich auf diese Aussage der Volksvertretung sein eigenen Reim machen...)

  1. Über Sinn oder Unsinn einer Versicherung, die im Leistungsfall mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zahlt oder zumindest nicht Erwartungsgemäß bearbeitet, sollte sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Fakt ist aber, dass die Versicherer Leistungen beim Verkauf versprechen, die aber bei der Leistungsbearbeitung nicht im entferntesten der Erwartungen der Kunden umgesetzt werden (um es mal milde auszusprechen).

Hier noch ein paar Tips:

Buch - "Die Angstmacher" von Anja Krüger www.versicherungsgeschaedigt.de

http://www.youtube.com/watch?v=KUSVTK1lUN8
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sorry dass ich mich nochmals melde !

Offensichtlich scheinen hier verschiedene Interessengruggen aufzutreten.

Um eventuell allen mit Ihrem Wissensdurst und Andeutungen gerecht zu werden habe ich hier einen kleinen (sehr aktuellen) Buchtip: www.amazon.de/Die-Angstmacher-Wie-Versicherungswirtschaft-abzockt/dp/3431038441/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1327316955&sr=1-1

Ist zwar sehr allgemein gehalten, trifft aber auch auf die BU

Viel Spaß beim Tatsachen lesen !

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Hallo, erst mal denke ich, sind sehr gute Beiträge hier zu Deiner Frage angekommen.

Tatsächlich kann man nicht genau sagen, wie viele genau aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht bis zum Rentenalter ausüben können. Ich zum Beispiel bin seit 6 Jahren voll erwerbsgemindert aber meine Berufsunfähigkeitsversicherung erkennt dies -und keines vom Landgericht beauftragten Gutachten- an. Da hilft auch der Jahrelange Rechtsstreit bisher wenig, wenn eine Versicherung nicht zahlen will, hat sie ungeheuerlich viele Möglichkeiten, die Zahlung der Leistung, wenn auch nur hinauszuzögern, dadurch ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich das Problem, wie in meinem Fall nach einem schweren Schlaganfall, „biologisch“ löst. Kurzum, wie viele tatsächlich ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, kann derzeit keine Statistik zuverlässig erfassen, da z.B. auch viele aus finanzieller Not ( Fehlurteilung der Versicherer) weiterhin auf Kosten der Restgesundheit arbeiten gehen. Es mag wohl auch Menschen geben, die wegen Ihrer schlechten gesundheitsmedizinischer Versorgung nicht mal mehr zum Arzt gehen, da sie auf Medikamenten und Behandlungskosten sitzen bleiben, alles Dunkelziffermöglichkeiten, die in keiner Statistik auftauchen. Ich könnte endlos weiterschreiben!

Eine BU Versicherung ist vom Grundsatz bestimmt eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, um mindestens eine finanzielle Sicherheit zu schaffen aber was nützt sie, wenn sie nicht zahlt. Hier kann man es Nachlesen: www.versicherungsgeschaedigt.de , meine private Seite

http://www.youtube.com/watch?v=v-sJgr_EIYM
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Nun ja, deine Frage ist bei der kurzen Schilderung nicht abschließend zu beantworten.

Erst mal müsste man wissen, ob die BU denn überhaupt vorher schon anerkannt wurde. Arbeitsunfähigkeit hat leider mit Berufsunfähigkeit nicht viel zu tun, auch wenn sich dies noch so paradox anhört.

Ich z.B., bin seit fast sechs Jahren Arbeitsunfähig (nach Schlaganfall) und ununterbrochen voll Erwerbsunfähig (bekomme seit 2007 meine gesetzliche Rente, ununterbrochen). Dennoch will meine private BU die Berufsunfähigkeit die mitlerweile 4 Gutachten bestätigt haben, nicht anerkennen.

Das Thema ist zu Komplex um die Lösung in einem solchen Forum zu erörtern, aber gut dass es die Möglichkeit gibt, sich hier auszutauschen.

Wenn Du mehr über die Spielchen der Versicherer erfahren möchtest, dann besuch doch einfach meine private Website versicherungsgeschaedigt.de oder schau Dir das empfohlene Video an.

Viel Erfolg, vor allem, gute Besserung !

http://www.youtube.com/watch?v=v-sJgr_EIYM&feature=share
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Hallo, für welche Krankheiten und ab welchem Krankheitszustand die BU eintritt hängt ja auch im wesentlichen von deiner Tätigkeit (Beruf) ab. In der Regel wenn du diesen zu mindestens 50 % aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Ein Ausschluss bestimmter Krankheiten kommt meistens dann ins Spiel, wenn man vor Vertragsabschluss bereits Krankheiten hatte, die in der Zukunft zu einer BU führen können, da die Versicherung (verständlich) dieses erhöhte Risiko nicht abdecken möchte. Es sollte aber peinlich genau darauf geachtet werden, dass alle Angaben bereits bei der Beantragung richtig und Wahrheitsgetreu sind und nichts verschwiegen wird, dies könnte sonst im Leistungsfall zu einer Versagung der Leistung führen.

Selbst wenn man alles richtig gemacht hat, kann die Versicherung bei einer Leistungsbeantragung Probleme machen und einen Rechtsstreit über mehrere Jahre vom Zaun brechen.

Vielleicht einfach mal das Video ansehen oder die private Seite "versicherungsgeschaedigt.de" besuchen !

http://www.youtube.com/watch?v=B4sb6outuag&feature=g-upl&context=G2b0ccdaAUAAAAAAABAA
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Hallo, richtig, jetzt wäre der richtige Zeitpunkt die Leistung aus der Bu Zusatzv. zu beantragen. Allerdings sollte der Leistungsantrag fundierte ärztliche Befunde und Stellungen beinhalten die den Leistungsantrag begründen. Im Klartext, aus deinen mitgereichten Unterlagen sollte die Berufsunfähigkeit (zeitlich befristet oder auf dauer) eindeutig hervorgehen. Mit Deinen Angaben im Leistungsantrag solltest du vorsichtig sein, am besten nimmst du dir hierzu jemand zur Seite der Dir behilflich ist, da zu schnell oder leichtsinnig gemachte Antworten von der Versicherung gegebenenfalls fallsch interpretiert werden können und diese zu Mißverständnissen und Verzögerungen führen kann.

Ich führe, wie viele andere, einen jahrelangen Rechtsstreit mit meiner Nürnberger BU um deren Leistung,. Hier mal kurz alles zu beschreiben würde den Bericht sprengen. Sollte alledings interesse bestehen, weitere Informationen oder gar ein Kontakt zu erhalten, finden sich diese auf meiner privaten Seite "versicherungsgeschaedigt.de".

Ansonsten viel Glück und vor allem, gute Besserung !

http://www.youtube.com/watch?v=B4sb6outuag&feature=g-upl&context=G2b0ccdaAUAAAAAAABAA
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In der Tat, der Versicherer darf nahezu alles um den Leistungsanspruch zu prüfen. Diese Vereinbarung wird einem bei Vertragsabschluss schon untergejubelt (im Kleingedruckten). Man fragt sich auch berechtigt, was hat die Erwerbsminderung mit der privaten BU zu tun ? Zumal das verkaufsargument der Versicherer doch immer ist,"eine Zusätzliche Absicherung zur gesetzlich niedrigen Versorgung. Dafür bezahlt man ja auch schließlich einen haufen Geld im Monat.

Die Antwort von "suzisorglos" trift zwar die Sicht aus des Versicherer Seite, ist aber nicht zu überbewerten. Das sogenante "Berreicherungsverbot" tritt nur selten in Kraft oder haben sie nun Einkünfte aus Rentenzahlungen die Ihr vorheriges Einkommen deutlich überschreiten?

Die Versicherer erhoffen sich eher andere Informationen aus der Einsicht Ihrer Unterlagen zu erhalten. Z. B. ob sie durch Mitwirkungspflichtverletzung, Anzeigepflichtverletzung oder sonstige vertragsrelevante Vergehen Ihnen die Leistung kürzen kann.

Generell ist es ja eher so zu verstehen, dass Erwerbsminderung aus gesundheitlicher Sicht eigentlich deutlich über der Berufsunfähigkeit steht (Erwerbsunfähig= gar nicht mehr arbeiten können, Berufsunfähig=seine aktuelle im Vertrag anerkannte Tätigkeit nicht mehr ausüben können).

Also, grundsätzlich erst mal kein Grund zur Panik aber denken Sie daran, eine Versicherung wird alles in Ihren Möglichkeiten versuchen, um ihnen den Leistungsanspruch streitig zu machen, diese Spielregeln haben Sie selber unterschrieben !

Wenn Sie über meine Erfahrungen mit der BU lesen wollen, dann schauen Sie unter

"versicherungsgeschaedigt.de" nach.

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Hallo,möchte Dir auf keinen Fall den Mut nehmen, dich gegen eine Krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit abzusichern aber ausser auf deine bestehenden Sorgen möchte ich noch andere Überlegungen mit anstoßen.

Ich selber habe 2001 eine solche Versicherung abgeschlossen. 2006 wurde ich, wegen einem schweren Schlaganfall, mit nicht mal viezig Jahren Berufsunfähig. Selbst die Rentenkasse hat mir eine volle Erwerbsminderung zugesprochen und zahlt. Die Versicherung bestreitet die BU seit numehr 5 Jahren und ich muss von einem Gutachter zum anderen.

Die Versicherungen sind so dreist in Ihrer Argumentation dass einem Hören und sehen vergeht, das glaubt man leider erst, wenn man selber betroffen ist.

Was ich eigentlich sagen möchte, selbst wenn man eine solche wichtige Absicherung bekommt und man Jahrzehntelang einzahlt ist die noch lange keine Garantie, dass sie im Leistungsfall sofort bezahlen. Dies sagen unabhängige Statistiken. Jeder dritte Leistungsantragsteller muss sein Recht gerichtlich einfordern. Der mir längst bekannte Fall hat 9 Jahre Prozess geführt, ehe er seine Leistung erhalten hat.

Mehr dazu kannst Du auch auf meiner privaten HP versicherungsgeschadigt.de erfahren.

Versteh mich nicht falsch, ich selber bin ja das beste Beispiel wenn es um die die Überlegung einer Absicherung der BU geht, aber ob diese Versicherung die Lösung ist ?!

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Hallo, ist ja schon ne weile her, würde mich trotzdem interessieren, was daraus geworden ist ?

versicherungsgeschaedigt. de

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Als grundsätzlich ist Dein Wunsch nach BU Absicherung vernünftig, aber,

du solltest wissen, dass eine solche Absicherung nicht gerade günstig ist. Eine BUV kostet dich schnell mal 150€ und mehr im Monat an Beitrag wenn sie dich vernünftig absichern soll.

Dann solltest du dir im klaren sein, dass es gerade bei selbständigen fast immer zu Leistungsverzögerungen kommt. Ich meine damit, dass du unter Umständen jahrelang im Leistungsfall für dein Geld kämpfen musst.

Die in kurzer und schneller Form alles zu erklären ist hier nicht möglich aber wenn es dich interessiert kannst du dies gerne auf meiner Webseite

versicherungsgeschaedigt,de

nachlesen. Oder Brandaktuell den Bericht der Sendung"Anne Will" anschauen

http://daserste.ndr.de/annewill/videos/annewill3243.html

Viel Erfolg, deepsea

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Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung, gibt doch gesetzliche RV

Hallöchen.

Auf meiner jährlichen Renteninformation steht: Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekämen sie von uns eine monatliche Rente i.H.v. 1000,00 Euro.

Das verstehe ich (geboren nach 1961) so: Wenn ich nicht mehr in der Lage bin, über 3 Stunden in meinem erlernten Beruf zu arbeiten, bekomme ich 1000,00 mtl. Rente. Wenn ich noch in der Lage bin, 3-6 Stunden in meinem erlernten Beruf zu arbeiten, bekomme ich 50%, also 500,00 mtl. Rente. Ist das erstmal richtig so?

Dann meine Frage zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Das habe ich so verstanden, daß man eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, wenn man nicht mehr in der Lage ist, zu 50% seinen Beruf auszuüben. Also wenn man 8 Stunden arbeitet, aber man ist nur noch in der Lage 3,5 Stunden zu arbeiten, dann bekommt man, falls man eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, eine Rente, aber wenn ich noch in der Lage bin 4,5 Stunden zu arbeiten, dann zähle ich nicht als berufsunfähig Ist das richtig so?

So jetzt meine eigentliche Frage: Ich müßte einen Monatsbeitrag von ca. 50 Euro zahlen, um bis 62 eine Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 1.000 Euro zu bekommen. Aber wenn ich richtig berufsunfähig bin, also nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann, dann bekomme ich ja auch die 1.000 Euro von der gesetzlichen Rentenversicherung. Und wenn ich z.B. 5 Stunden arbeiten kann, dann würde ich von der gesetzlichen RV wenigstens noch 500 Euro bekommen, aber von der Berufsunfähigkeitsvericherung gar nichts. Also wo ist dann der Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Wo ist mein Denkfehler?

Danke

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Hallo Dickmeoppi,

Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind zwei unterschiedliche Dinge.

Grob erläutert liegt eine Berufsunfähigkeit dann vor, wenn du Deine vertraglich abgesicherte Tätigkeit zu einem bestimmten prozentualen Anteil nicht mehr ausüben kannst (Vertrag Detail abhängig). Die gesetzlich abgesicherte Erwerbsminderung gibt es entweder halb oder voll (unter 3 Stunden Restptenzial -oder- über drei und unter 6 Std). Hierbei bezieht es sich allerdings nicht auf deine Tätigkeit sondern deine generelle Arbeitskraft.

Beispiel:

Ein Zimmermann verliert einen Arm und erlangt darauf aus medizinischer Sicht über 50% Berufsunfähigkeit - seine private Versicherung muss leisten. Als er jedoch Erwerbminderungsrente bei der Rentenkasse einreicht, lehnt diese ab, da es ja noch z.B. (Vollschichtig) Post austragen könnte.

Zusätzlich:

Wenn dieser Zimmermann ein Nettoeinkommen von z.B. 2500,- Netto hatte, würde er dennoch bei voller Erwerbsminderung von 1000,- (falls er sie bekommt) eine Lücke von 1500,- Netto im Monat haben. Es klafft also ohnehin eine Lücke, die sich bei dauerhaftem Erwerbsausfall nicht schließen lässt.

Eine BUVersicherung ist somit hauptsächlich eine Versicherung, mit der man versucht, die finanzielle Unabhängigkeit im Berufsunfähigkeitsfall abzufangen.

Ob einem das wichtig ist ist eine Frage, ob man im Zweifelsfall auch was bekommt ist der andere. Manche (dazu habe auch ich gehört) fühlen sich einfach sicher, wenn sie sich auf diese Art und Weise meinen abzusichern.

Wenn dich meine Erfahrung mit der BU interessiert:

www.versicherungsgeschaedigt.de

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Hallo Bea259,

Grundsätzlich hat OLIVERO68 und viele andere die Sachlage bereits gut erläutert. Bezüglich in seinem ersten Absatz genannten Leistungsvorraussetzungen müsste es allerdings heißen, den zuletzt ausgeübten Beruf oder Tätigkeit (meist in den letzten zwei Jahren) allerdings könnte dies stark von deinen Vertragsgrundlagen abhängen.

Da du jetzt aber bereits eine andere Tätigkeit ausübst, muss diese vorraussichtlich seperat auf die BU geprüft werden. Du sagst du hast zwar keine Verweisklausel, die dir gewährleistet dass du keine andere Tätigkeit ausüben musst, aber wenn du dies freiwillig (und Vollschichtig) getan hast, ist die Versicherung nicht verpflichtet dir die Leistung (sozusagen zusätzlich) zu erbringen.

Grundsätzlich musst du natürlich alle Leistungsvorrausetzungen deinem persönlichen Vertrag entnehmen, leisdr unterscheiden diese sich individuell zu sehr von einnander, dass man als Aussenstehender kaum zuverlässige Aussagen machen kann. Grundsätzlich musst du die zeitlich bedingten und medizinischen Vorraussetzungen für einen Leistungsanspruch erfüllen.

Solltest du unsicher sein, frag lieber einen Anwalt der sich auskennt.

Auf meiner privaten Wesite www.versicherungsgeschaedigt.de kannst du dich ausserdem informieren und etwas über die vorgehensweise der Versicherer erfahren.

Gute Besserung und viele Grüße !

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Hallo Susanne, wie hat denn die Versicherung die Leistung zugesagt ? Bekannterweise drücken die sich fast immer um ihre Leistungspflicht, auf mündliche oder undefinierte Zusagen würde ich keinen Cent wetten. Ich würde an deiner Stelle nicht mehr mit der Versicherung persönlich reden, überlass das lieber deinem Anwalt. Wenn die Versicherung nicht leistet wird sie wohl eine gesetzlich unterstützende Lücke gefunden haben, um sich zu drücken. Bei rückwirkend anerkannte Leistungen hast du Anspruch auf Verzinsung (5% über Basiszins, derzeit ca 6 %) die allerdings meist nur durch Klagen anerkannt werden. Da dein Überziehungszins deutlich höher liegen wird, ist dies nur ein Trpfen auf den heißen Stein. Ich möchte keine Angst verbreiten aber stell Dich lieber auf etwas mehr Zeit ein. Mehr erfährst du über meine Internetseite www-versicherungsgeschaedigt.de. Lieben Gruß und viel Erfolg

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