Kann mir nur Vorstellen, dass der Besitzer des Oldtimers dafür zahlt.

Wenn du fotos an eine Agentur verkaufen willst, benötigst du für dargestellte Gegenstände freigaben des/der Besitzer sogenannte Releases. Wenn du die nicht nachweisen kannst, wird keine agentur das Bild annehmen.

Wobei die Agenturen i.d.r auch nur mit volljährigen Fotografen zusammen arbeiten.

...zur Antwort
Amt will mir Hund entziehen! Willkür?

Hi, heute möchte ich mich an euch wenden, da ich selber keinen rat mehr habe. kurz zum problem: Ich habe einen 2,5 jahre alten rotti-rüden, intakt, gechipt, haftpflicht, op.vers. angemeldet usw. nun ist er im dez. in eine rangelei mit einem beagel geraten. ich auf dem fahrrad, hund neben mir, ohne leine, auserhalb eines dorfes, hund mit julius k9 geschirr mit blink Led´s, ich zusätzlich noch taschenlampe, licht am fahrrad an und komme aus der beleuchteten ortschaft.es war schon dunkel. außerhalb des dorfes keine lampen. eine frau hat sich mit ihrem beagel 2 meter weit von der straße auf den acker gestellt. schwarz gekleidet, unbeleuchtet so das ich sie trotz taschenlampe erst 5 meter vor mir gesehen habe weil mein hund in die richtung lief. Fazit: rangelei zwischen den hunden wobei der erste biss vom beagel ausging, dieser hat dann sein frauchen in die hand gebissen ( aggressionsumkehr?) um von der leine zu kommen, sein halsband war gerissen. die hundehalterein stand 3m entfernt, während ich versuchte den beagel von meinem hund fernzuhalten. sie beschimpfte mich nur und versuchte nicht, ihren hund von meinem wegzunehmen. Ich trennte die hunde, auf einer nachfrage nach verletzungen der dame wurde nicht geantwortet. ich nach hause, rotti bisswunde in der achsel, auf nachfrage beim nächstgelegenen tierarzt erfuhr ich das der beagel leicht verletzt behandelt wird. (Kopfbereich). Ich habe den fall meiner versicherung mitgeteilt alles läuft, da mein hund nicht angeleint war bekam ich eine anzeige wegen gefährlicher körperverletzung! Ich bin auf bewährung. Nun zum Ordnungsamt, hund vorgestellt, praksistest in der stadt mit kinderwagen, anderen hunden. ca. 30 min. Feststellung, mein und sei nicht gefährlich, aber ich soll ihn abgeben! Maulkorb und leinenzwang bis ich das schriftliche ergebniss bekomme. Die bearbeiterin hätte da eine möglichkeit, ich hätte keine kosten. (Komischerweise soll mein Hund zu einer Frau die meinen Hund schon kennt und just als ich mit ihm bei der sachbearbeiterin im büro saß auch reinkam?????) Außerden müsste er kastriert werden! 3 tage später noch ein gespräch! ich wäre nicht in der lage den hund zu halten denn ich bin zu leicht! ich müßte 80kg wiegen um einen 45kg rotti halten zu können! aber ich könnte ihn ja abgeben, diesmal hieß es aber: ich müßte ihn kastrieren lassen(ca. 150€), dann keine weiteren kosten und ich wäre ihn los. ich den hund bei 2 verschiedenen hundexperten vorgestellt, beide meinten das kastrieren nicht nötig sei. noch einmal telefonierte ich mit der sachbearbeiterin das ich meinen hund nicht abgeben will! 2 tage später bekomme ich post, sie will den hund zwangseinziehen wegen "gefahr im verzug" 3 wochen nachdem sie von dem vorfall weiß!! wieder mit dem hinweiß ich könnte ihn kastriert ja freiwillig abgeben! Ich habe das gefühl das sich die sachbearbeiterin gar nicht mit dem vorfall auseinandersetzt sondern nur einen grund sucht mir meinen hund wegzunehmen! wie seht ihr das?? danke für euren rat.

...zum Beitrag
Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Du musst auf alle Fälle einen Anwalt einschalten. Alleine schon um größeren Schaden wegen der Körperverletzung zu vermeiden.

Bitte beachten, dass in einigen Bundesländern Hunde mit Beissvorfall "automatisch" wie Klasse 1 Listenhunde geführt werden, mit den entsprechenden Auflagen. Somit währe dein Hund dann auch zu kastrieren. Ich vermute mal, dass das Ordnungsamt deinen Hund entsprechend eingestuft hat.

Wahrscheinlich wird sich die Gegenseite darauf berufen, dass dein Hund nicht an der leine geführt wurde und es nur deshalb zu dem Vorfall kommen konnte. dabei ist es völlig unerheblich welcher Hund zuerst gebissen hatt. generell musst du auch bei einem Hund mit Maulkorb und Leinenbefreiung den Hund in befriedet bebautem Gebiet immer an der leine führen. ( zumindest bei uns in NRW)

Ich drück dir die Daumen, dass alles einigermaßen glimpflich für dich und deinen Rotti ausgeht.

...zur Antwort

Hi,

Kamera auf nem Stativ mit Fernauslöser. Belichtung manuell einstellen, damit alle Bilder gleich belichtet sind. Dann in der Serienbildfunktion den Sprung fotografieren.

Später am Rechner mit Gimp o.ä. Das Motiv in ein Bild reinretuschieren.

...zur Antwort

Hallo, nur mal zur Info:

Ich hab ein EF 50 / 1,8 er gekauft, weil es immer als DAS Portraitobjektiv gelobt wurde. Im Studio war das Teil wirklich in Ordnung. Vor allem die geringe Schärfentiefe durch die 1,8er Blende ist echt toll. Aber: sobald man weniger Licht zur Verfügung hat, wirds schwierig. Ich hab von nem Outdoorshooting von ca. 250 Bildern 5 scharfe gehabt. Sonst lag der AF jedes mal daneben ;-( Das war dann der i Punkt und ich hab das Objektiv gegen ein EF 100 / 2,8 Macro getauscht. seit her bin ich zufrieden. Heute Ärger ich mich, dass ich das 50er gekauft hab, auch wenn´s "nur" 129€ gekostet hat. Mit 45cm Naheinstellgrenze wirst du auch net hinkommen. Da brauchts dann schon ein Macro!

...zur Antwort

Natürlich sind die Magnesiumgehäuse besser als die Kunststoffgehäuse. Aber bei deinen Preisvorstellungen wirst du wohl keine Kamera mit Magnesiumgehäuse bekommen. Die kleinste CANON die das hat ist die EOS 60D und die kostst noch über 700€ ohne Objektiv.

Die1100D ist eine ordentliche Kamera für Einsteiger. Ich verwende heute noch das Vorgängermodell (1000D) als Ersatzkamera bei Hochzeiten o.ä. Wenn man eine gute Optik benutzt, ist die Bildqualität für den Preis wirklich in Ordnung!!

...zur Antwort

Bitte auch beachte, dass es im Zusammenhang mit Listenhunden noch ordnungsbehördliche Auflagen gibt. Der Hund muss z.B Ausbruchsicher untergebracht sein. Ebenso muss eine Erlaubniss des Vermieters vorliegen, wenn man kein Eigenheim besitzt.Das muss der Behörde nachgewiesen werden. Wenn dass nicht der Fall ist gibts keine Haltegenehmigung. Unabhängig vom Alter des Besitzers.

...zur Antwort

...mit Gummischnur aus dem Baumarkt. Die gibts in unterschiedlichen Durchmessern. Die dünne kann man ganz gut Knoten, die dicke würd ich mit 2 Kabelbindern befestigen. Das sitzt bequem und muss nicht während des Tauchgangs nachgezogen werden.

...zur Antwort

Rebreather sind super Geräte, wenn sie denn in fachkundiger Hand sind.

Gerade wenn man in den Bereich kommt,in dem man mit Luft und Trimix OC eben nicht mehr alles machen kann macht so ein Gerät Sinn. Wenn ein Rebreather mit Trimix getaucht wird, kann sich das schnell auch Finanziell lohnen durch den erheblich niedrigeren Gasverbrauch. Desweiteren hat man auch Logistiche Vorteile, die aber stark Gerätetyp abhängig sind.

Letztenendes muss jeder selbst entscheiden ob er für die gebotenen Vorteile die jeweiligen Nachteile in Kauf nimmt!

Ich selbst hab lange eCCR getaucht (Insipration) und bin vor ca. 3 Jahren auf ein pSCR (RB80 Klon) umgestiegen.

...zur Antwort