Hallo liebe Community!
Wir als Faschingsverein befassen uns schon seit Jahren mit dem Jugendschutz doch was es genau beutet, Jugendschutz zu betreiben liegt, wie es den Anschein hat, immer im Auge des Betrachters.
Bei einer Faschingsveranstaltung wollen wir ein Partyzelt aufstehllen.
Die Security zur Einhaltung des Jugendschutzes ist bereits beauftragt.
Vorgesehen ist die altersentsprechende Kennzeichnung mit Bändel sowie auch Kontrollen für die Einhaltung des Jugendschutzes innerhalb des Zeltes.
Damit sind wir auch in den letzten Jahren gut gefahren.
Wir möchten kein Ü18 Zelt. Das würde bedeuten, dass Eltern mit Jugendlichen das Zelt nicht mehr betreten dürfen, die Jugendlichen komplett außen vor sind, sich womöglich im Außenbereich Alkohol organisieren und so unter Umständen unkontrolliert Alkohol konsumieren können.
Sollte selbst unter unseren strengen Kontrollen ein Jugendlicher wirklich an hochprozentigen Alkohol kommen, so ist er dennnoch in der Gesellschaft und es kann entsprechend reagiert werden wenn etwas ist. Treibt man die Jugendlichen aber in irgendwelche dunklen Ecken, dann sieht keiner mehr dazu, wenn sie womöglich alkoholisiert erfrieren.
Außerdem ist es meiner Ansicht nach ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, wenn Eltern nicht mehr entscheiden dürfen, wohin sie ihre Kinder mitnehmen.
Nun zum Problem:
Die Polizei macht uns in diesem Jahr eben genau die Vorschrift, dass es ein Ü 18 Zelt sein muss. Als Begründung führen sie lediglich den Jugendschutz an.
Dass aber die Jugend besser geschützt ist, wenn die größtmögliche Sicherheitskontrolle erfolgt, als dass man sie in dunkle Ecken treibt, das leuchtet denen nicht ein.
Uns als Verein ist es sehr wichtig, den Jugendschutz umzusetzen. Es kann aber trotzdem nicht sein. dass der Jugend im Fasching an einer Tagesveranstaltung untersagt wird, Party mit Faschingsmusik zu feiern. Fasching lebt vom Nachwuchs - aber welches Interesse haben unsere Kids an der Fasnet, wenn ihnen alles untersagt wird? Das Partyzelt ist für sie die einzige Möglichkeit mit Musik und Freunden auf der Veranstaltung zu feiern. Und auch wir Eltern wollen noch Spaß und Musik haben.
Die meisten Teilnehmer haben Kinder oder Jugendliche dabei und müssen auf Party im Zelt verzichten, da man die Kinder ja schlecht vor der Tür stehen lassen kann.
Die Veranstaltung beginnt um 12 Uhr mittags und endet spätestens um 22 Uhr.
In wieweit hat die Polizei denn nun das Recht,
Jugendschutz nach eigenem Gutdünken durchzusetzen?
Dürfen sie es überhaupt - können sie Gesetze verändern wie sie gerade lustig sind?
Ist es nicht ein Eingriff in die Menschenrechte wenn man die Eltern ihrer Aufsichtspflicht sowie auch Aufsichtsrechte beraubt?
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Euer Faschingsnarr