Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beginnt erst, wenn man mindestens 2 Wochen beim Arbeitgeber angestellt ist. Der Abzug ist also korrekt.

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Zur Krankenkasse brauchst du nicht. Du kannst dir einen Verhaltenstherapeuten raussuchen und anfragen wann du ein Erstgespräch/Diagnose Gespräch haben kannst.

Ein Psychologe therapiert nicht. Suche direkt nach Therapeuten mit kassenärztlichen Zulassung. Ohne diese nehmen sie nur Selbstzahler!

Die ersten 5 Termine bezahlt die Krankenkasse immer! Was darüber hinaus geht, wird vorher durch dich und den Therapeuten in einem Therapieantrag beantragt.

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Wenn keiner zu Hause ist und das Paket entgegen nimmt, geht das Paket automatisch an eine Postfiliale. Problem (oder auch nicht) ist, dass der Postbote auch gerne bei den Nachbarn klingelt um nicht alles wieder mit rum zu fahren. Dann gibt zu zu 99 % eine Benachrichtigungskarte wo und ab wann du es abholen kannst.

Hilft natürlich nicht wenn im Umfeld keiner was von dem Paket wissen soll.

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Das sieht der andere nicht.

Man kann aber auch einstellen dass nur die Kontakte oder keiner den online Status sieht. Dann hast du Pech ;-)

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Das kommt drauf an, ob es die gleiche Krankheit ist (dann Krankengeld) oder eine andere (dann Lohnfortzahlung).

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Wenn es keinen anders lautenden Ehe Vertrag gibt, wird das Vermögen geteilt, das in der Ehe erwirtschaftet wurde. Also kommt es darauf an, wann die Wohnung gekauft wurde und ob es einen Ehe Vertrag gibt.

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3. Immer am aktuellen Wohnort

2. Weiß ich nicht. Muss man das dann nicht trotzdem ausdrucken, unterschreiben und hin schicken? 

1. Für berufsbedingte Umzüge gibt es extra eine Pauschale. Mehrfache Umzüge im bestimmten Zeitraum sind sogar noch höher. Sind die Umzüge privater Natur und kannst auch sonst keine Kosten geltend machen.

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Kann man als Privatverkäufer von ein Angebot zurücktreten?

Hallo,

Ich hatte über ebay-KleinanzeigenArtikel eingestellt. Hierzu kamen im Zeitraum mehr. Anfragen. Kurz vor Angebotsende, gabs per E-Mail eine Anfrage.  Die „potent.“ Kaufinteressentin. Gab mir eine Rückmeldung Zitat: „Summe X wäre okay. Ich bitte um die Mailadresse.“

So benannte ich ihr die Mailadresse und teilte ihr mit, daß wenn Sie sofort bezahlen würde, der Versand noch am selben Tage erfolgen könnte, ansonsten erst später, da ich einige Tage ortsabwesend sei.

Nach meiner Rückkehr überprüfte ich umgehend meine Medien und das Konto. Nichts!

Leider gibt es ja immer wieder „sogenannte Käufer“, die Kaufabsicht bekunden, dann nie wieder etwas von sich hören lassen. Sie sind dann nicht mehr erreichbar. So waren 5 Tage vergangen, das Angebotsende bereits erreicht. Der Artikel wurde, wegen zeitlichem Ablauf der Einstellfrist, von ebay Kleinanzeigen automatisch gelöscht.

Daher wandte ich mich an die Kaufinteressentin und teilte Ihr nunmehr mit, daß mit Angebotsende ich auch vom Angebot zurücktrete und andere, vorliegende Angebote berücksichtigen würde.

Dieses lag im Wesentl. auch darin begründet, da wie geschildert, ich:

  • ·       bis dato keinerlei Info (Zahlung ist erfolgt, od. wird erfolgen am …)
  • ·       Keinerlei Empfängeradresse, oder e-Mail
  • ·       kein Geld, keine PayPal Benachrichtigung,

mehr von der Kaufinteressentin erhielt.

So ging ich zweifelsfrei davon aus, daß sie sich ebenfalls anders entschieden hatte….

Daraufhin kontaktierte ich den verbliebenen Interess. Er hatte bereits überwiesen. Die Ware ist verpackt, ich zögere aber verständlicherweise noch.

Wenige Tage später. Die Kaufinteress. Ist ungehalten, droht mit Anwalt, etc. Sie selber spricht aber  nicht von einem Kaufvertrag…

Zitat: „Na ja dann ist ja gut dass mein Mann Anwalt ist. Dann kann ich das Teil ja woanders kaufen und sie dürfen dann den Differenzbetrag bezahlen falls es teurer wird. Denn auch privatverkäufer sind 7 Tage an ihr Angebot gebunden.“

Diesbezüglich hatte ich recherchiert, konnte aber nichts finden, daß der Gesetzgeber eine genaue Frist von 7 Tagen vorsieht, wie lange sich an ein Angebot gehalten werden muß. Dort wird lediglich benannt, daß die Dauer davon abhängt, mit welchem Übertragungsmedium die Korrespondenz erfolgte. Hier war es ausschließlich per Mail und es wurde auch nichts anderes vereinbart.

Meine Frage nun: Ist mit dem Zitat: „Summe X wäre okay…“ bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen, obwohl danach keinerlei Aktivitäten seitens der möglichen Kaufinteressentin mehr erfolgten. Bzw., bin ich wirklich mit einer starren Frist von 7 Tagen, an mein Angebot gebunden.

MfG

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Um wie viel Euro geht es? Hast du die Adresse der Käuferin?

Theoretisch ist ein Vertrag zustande gekommen, aber ich weiß selbst, dass Kleinanzeigen recht unverbindlich gehandhabt werden. Dennoch würde ich unbedingt erst versenden wenn das Geld da ist!

Meine Nichte sollte um ein hochwertiges Gerät betrogen werden mit gefälschter Überweisungsbestätigung und Drohen mit der Polizei.

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Frau Meier muss gar nichts tun. Es gibt keine Endbescheinigung. Bis einschliesslich 04.09. krankgeschrieben heißt automatisch dass ab 05.09. wieder gearbeitet wird.

Bei der Krankenkasse anrufen und sagen dass es keine weitere AU geben wird, die an den 04.09. anschließt könnte den Prozess aber evtl beschleunigen.

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Kommt es auf ein Deckblatt, dann lieber größer. Kommt es auf den Lebenslauf, dann lieber kleiner. Und evtl auch in digitaler Form mitnehmen für Bewerbungen via Email oder Onlinebewerbungen.

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