Hallo zusammen,

Frau Maier bezieht seit 8 Wochen Krankengeld. Sie wurde zuletzt am 16.08.17 von Ihrem Arzt bis einschließlich 04.09.17 arbeitsunfähig geschrieben. Eine "Endbescheinigung" hat Ihr der Arzt am 16.08.17 nicht ausgestellt, sondern das Kreuz wie schon mehrfach zuvor bei "Ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall" gemacht, da noch nicht absehbar war, ob Frau Maier am 04.09.17 wieder arbeitsfähig sein wird. Nachdem Sie die Bescheinigung zu Ihrer Krankenkasse geschickt hat bekam Sie Krankengeld bis zum 16.08.17 ausgezahlt (da es ja immer Rückwirgend bezahlt wird).

Frau Maier fühlt sich nun besser und wird am 05.09.17 wieder ihre arbeit aufnehmen. Was muss Frau Maier nun tun, um Krankengeld für den Zeitraum vom 16.08.17 bis 04.09.17 zu bekommen? Muss sie am 04.09.17 nochmals zum Arzt, so dass er Ihr eine "Endbescheinigung" austellt?

Viele Grüße