Hallo Michiking,

wenn die Rücklastschrift nicht auf Dein Verschulden zurückzuführen ist, beispielsweise aus einer zu hohen, ungerechtfertigten Abbuchung, zählt sie nicht als zusätzlicher Zahlungseingang. D.h. Du kannst über den Betrag verfügen.

In der Praxis sehen das Kreditinstitute oft anders. Gegebenenfalls musst Du beim Vollstreckungsgericht einen Antrag nach §765 Abs. 1 ZPO ("Härtefallregelung") stellen.

Viele Grüße - Danilongo

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Hallo Thommy,

um überflüssige Komplikationen zu vermeiden, würde ich zuerst das Restguthaben abheben und dann das Konto kündigen.

Ansonsten kannst Du natürlich ein P-Konto kündigen wie jedes andere Girokonto auch. Strittig ist bislang nur, ob ein Anspruch auf eine Rückumwandlung besteht. Wenn ich Dich richtig verstanden habe willst Du aber eine komplette Kündigung und keine Rückumwandlung.

Also einfach Guthaben abheben und dann kündigen!

Viele Grüße -danilongo

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Hallo Gisela,

so pauschal ist das mit den von Dir gemachten Angaben nicht zu sagen. Um es zu beurteilen müsste man wissen wann der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank eingegangen ist, wie hoch zum Zeitpunkt Dein Kontoguthaben war und über wieviel Guthaben seit dem Zeitpunkt verfügt wurde.

Vielleicht liest Du Dich mal in die Grundlagen zum P-Konto ein, z.B. auf http://p-konto-2010.de (da wird das sehr leicht verständlich beschrieben). Vielleicht bist Du dann ein klein wenig schlauer.

Ansonsten schreibe hier bitte mal etwas genauer was genau wann passiert ist und auch wie hoch Dein Freibetrag ist. Dann kann ich Dir gerne weiterhelfen.

Vielleicht sind die 281€ auch gar nicht an den Gläubiger überwiesen, sondern lediglich auf einem Auskehrkonto verbucht? 

Die Antwort von der Postbank das alles, was bis zum 15. eines Monats nicht abgehoben wurde gepfändet werden darf ist selbstverständlich Käse und falsch

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Hallo Susana,

leider wirst Du da Pech haben, da die Überweisung als neues Guthaben angesehen wird.

Besser wäre es gewesen der Lastschrift zu widersprechen und das Geld auf diese Weise zurückzuholen. Dann wäre es Dir nicht angerechnet worden.

-->> Siehe zu diesem Thema auch: http://p-konto-forum.de/viewtopic.php?f=2&t=2384#p11981

Viele Grüße

Danilongo

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Da passiert nicht wirklich viel, wenn eine Lastschrift an Paypal zurückgeht. Paypal berechnet Dir 5 Euro Strafgebühr und versucht nach etwa einer Woche erneut abzubuchen. Dann solltest Du das Konto allerdings ausgeglichen haben. Gesperrt wirst Du bei Paypal deswegen nicht - Genausowenig wie es deswegen Schufaeinträge gibt.

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Die 900 Euro stehen Dir ab dem 1.2.2015 wieder zur Verfügung!

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Klar kannst Du das Geld mitnehmen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich bei dem Scheck um eine Einmalleistung (Begleichung von Mietrückständen). Diese wäre selbst dann nicht pfändbar, wenn diese aufs P-Konto einginge (§850k Abs.2, Satz 2 ZPO). Allerdings bräuchtest Du dann noch eine Bescheinigung vom Jobcenter.

Beim Barscheck wird sich dieses Problem jedoch nicht stellen. Einfach Geld mitnehmen und schnell ab damit zum Vermieter - sonst hast Du schnell ein ganz anderes, viel gravierenderes Problem ;-)

Wie in der anderen Antwort bereits sehr treffend formuliert: Zahle um Himmels Willen das Geld nicht selbst auf Dein Konto ein -- sonst könnte es wirklich weg oder erheblich dezimiert sein.

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Kontosperrung trotz P-Konto?

Hallo, ich habe mal zwei Fragen.

Frage 1 Ich habe ein paar Probleme mit den Finanzamt, das ist zwar nur eine Sache die nicht vollständig geklärt wurde, allerdings sicherlich in ein bis zwei Wochen geklärt sein wird. Das FA will von mir mehrere Hundert Euro Nachzahlung für meine selbständige Tätigkeit und geht dabei von falschen Daten (Schätzung) aus. Das wird also bald geklärt.

Ich hatte mit dem FA telefoniert und das wurde angeblich ausgesetzt. Trotzdem erhielt ich am Freitag einen roten Brief und Pfändungsbeschluss. Der Haken ist - mein Konto bei der Sparkasse ist ein s.g. "P-Konto". Trotzdem hat das Finanzinstitut mein Konto gesperrt obwohl dort nicht mehr als 120 Euro drauf sind. Soviel ich weiß ist eine Pfändung erst ab über 1045 Euro möglich.

Wie kann es sein, dass trotz des P-Kontos mein Konto gesperrt bzw. gepfändet wird?

Frage 2 Vor über 1,5 Jahren musste ich das schon einmal durchmachen. Da hat mein ex-Gaslieferant, die Fa. EON mein Konto pfänden lassen (da war es noch kein P-Konto) wobei es um angeblich nicht bezahlte Beiträge ging. Das stimmte nicht, ich konnte es aufklären (deren Buchhaltung ist für den Allerwertesten), allerdings hatte ich dadurch wochenlang keinen Zugriff auf mein Konto. Ich habe mich dann von EON getrennt. Eigentlich frage ich mich - und das ist meine 2. Frage - wie kann ich den Verursacher (in diesem Fall EON) künftig für seine unwahren Angaben und Widerrechtlichen Aktionen abstrafen. Kann ich da Schadensersatz o.ä. fordern? Schließlich kann es nicht sein, dass die sich da was aus der Nase ziehen und ich dafür bluten muss.

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Wenn das ein P-Konto ist und da nur ein paar hundert Euro Guthaben drauf sind (zum Zeitpunkt des Eingangs des Pfändungsbeschlusses bei der Bank) kann Deine Sparkasse das Konto nicht sperren.

Sinn eines P-Kontos ist es ja gerade, dass das Girokonto auch im Falle einer Pfändung handlungsfähig bleibt.

Ich vermute mal, dass Deine Sparkasse Dein Girokonto (entgegen Deiner Annahme) nicht als P-Konto führt. In diesem Fall darf sie Dir dann Dein Guthaben ersteinmal nicht auszahlen.

Gehe am Montag erstmal zu Deiner Bank und frage was los ist. Stelle dort dann einen Antrag auf Pfändungsschutz (P-Konto) - Wahrscheinlich kannst Dein Kontoguthaben dann sofort (spätestens in 4 Tagen) abheben.

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Mit Glaubersalz selbst nimmst Du nicht ab. Es dient lediglich der Darmentleerung und der Vorbereitung auf eine Diät. Hierfür leistet es jedoch gute Dienste.

Dosierung zwischen 25 und 40 Gramm auf 250 ml Wasser. Gut umrühren und in kleinen Schlucken trinken. Dann warten bis innnerhalb der nächsten 1 bis 12 Stunden die Wirkung eintritt. Eine Toilette sollte immer in der Nähe sein ;-)

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Hallo Carina,

drei Teelöffel sind wohl zu wenig gewesen. Du kannst ruhig zwischen 30 und 40 g auf etwa 250 ml Wasser gehen. Gut umrühren und schauen, dass die nächsten 10 bis 12 Stunden immer ein WC in der Nähe ist ;-)

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Am sinnvollsten nimmst Du das Glaubersalz einen Tag bevor Du mit Almased beginnst. Eine Anleitung zur Einnahme findest zu zum Beispiel auf der Seite http://glaubersalz.info

Glaubersalz dient der Darmentleerung und der Vorbereitung auf eine Fasten- oder Diätkur. Schmeckt zwar ziemlich grauselig wirkt aber dafür sehr effektiv. Kleiner Tipp: Mach noch einen kleinen Spritzer Zitronensaft rein, dann ist es nicht ganz so schlimm ;-)

In jedem Fall Nicht Glaubersalz und Almased gleichzeitig einnehmen.

Tag 1: Darmentleerung mit Glaubersalz Ab Tag 2: Diät mit Almased!

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Hallo Zanyar,

Teliad ist wohl die bedeutenste Plattform für Textlinks in Deutschland. Da geht alles korrekt ab, auch die Bezahlung funktioniert einwandfrei und pünktlich. Von dieser Seite gibt es kein Risiko.

Allerdings verstösst das Kaufen von Links, dazu zählt auch das bezahlte Verfassen von Blogartikeln, gegen die Richtlinien von Google. Sollte die Suchmaschine davon Wind bekommen, kann es sein, dass Du abgestraft wirst und an Rankings verlierst.

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