700k sind nichts. Wenn du zufällig auf der Xbox spielst und etwas Zeit mitbringst kann ich dir die Tage unter die Arme greifen mit Jobs um dir viel mehr Geld zu beschaffen

...zur Antwort

Ich glaube die Strafe ist dann erledigt. Wird glaubich durch die Tagessätze die sie für die Höhe der Strafe bekommt beglichen

...zur Antwort

Bleib zuhause damit ersparst du dir selber Unannehmlichkeiten

...zur Antwort

Anwalt, scheiß auf dein Erzeuger

...zur Antwort
Kann ich als Bewerber abgelehnt werden, wenn ich im Schulnerverzeichnis eingetragen bin bzw Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen mich laufen?

Hallo liebe Community,

ich benötige dringend Auskunft. Folgendes liegt im Argen:

Ich habe mich vor einer Weile als Azubi für den Posten des Justizfachangestellten beworben. Nach dem ich die Tests erfolgreich absolviert habe, habe ich nun einen Einladung zum Bewerbungsgespräch bekommen.

Mit dieser Einladung habe ich aber auch ein Formular bekommen, welches mir Sorgen bereitet, da ich dort Angaben machen muss, von denen ich glaube, dass Sie mich den Ausbildungsplatz kosten werden.

Das Formular enthält folgende Punkte sowie einen wichtigen Schlusssatz:

Erklärung über anhängige Verfahren

Erklärung über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Eintragung im Schuldnerverzeichnis

Mir ist bekannt, dass ich alle Änderungen anzuzeigen habe, die nach Abgabe dieser

Erklärung eintreten.

Nun muss ich mir über anhängige Verfahren keine Sorgen machen, da ich noch nie straffällig geworden bin. Allerdings liegt bei mir aktuell eine Kontopfändung vor (Zwangsvollstreckung), die ich auch durch monatliche Raten an den Gläubiger nicht beseitigen kann, da dieser sich weigert die Pfändung zurück zu ziehen. Zu dem bin ich leider auch im Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Nun ist meine Frage, inwiefern sich diese Angaben auf mein Bewerbungsgespräch auswirken können bzw ob diese überhaupt so abgefragt werden dürfen (die Frage nach Strafverfahren ist legitim und wird von mir auch nicht beanstandet). Dazu wäre meine Frage natürlich auch, ob ich, wenn ich den Ausbildungsplatz bekommen sollte, diesen verlieren kann, wenn zum Beispiel eine weitere Zwangsvollstreckung bei mir durchgeführt wird, da ich ja auch nach Abgabe des Formulars weiterhin auskunftspflichtig bin wenn im Nachgang etwas sein sollte.

Wichtig:

Ich möchte keine Belehrungen zum Themaschulden lesen müssen. Ich habe mir bereits Hilfe durch die Schuldnerberatung geholt und verhandle auch mit meinen Gläubigern. Die Fehler die ich gemacht habe sehe ich ein und büße angemessen dafür.

Abgesehen davon weiß ich. dass diese Frage sehr umfangreich und vllt auch nicht gerade einfach zu beantworten ist, dennoch hoffe ich auf Hilfe und bedanke mich im voraus bei allen die sich die Zeit zum Lesen nehmen werden.

Liebe Grüße

cl053r

...zum Beitrag

Könnte zu Problemen führen

...zur Antwort