laut gesetz brauchen nur gewerbliche webseiten ein impressum. von den richtern wird gewerblich aber immer verschieden ausgelegt, für einige richter ist so ziemlich alles gewerblich. also mach lieber ein impressum.

...zur Antwort

hier ein video von einem vortrag von einem anwalt: http://video.google.com/videoplay?docid=-7214778419504779593#

...zur Antwort

nehm dir sofort einen anwalt. den durchsuchungsbeschluss musst du zu sehen bekommen und der darf auch nicht erst im nachhinein beantragt werden!

...zur Antwort

sie darf sagen, was sie denkt und wir dürfen sagen, was wir darüber denken, was sie denkt.

...zur Antwort

ja, das gibt eine abmahnung im vierstelligen bereich.

...zur Antwort

solange die zeitschrift nach dem zurücklegen im selben zustand wie beim rausnehmen ist, musst du nichts zahlen.

...zur Antwort

tampons kaufen und den anweisungen auf der packung folgen.

...zur Antwort

also erstmal ist festzuhalten, dass sich jeder journalist nennen kann. das ist keine geschütze berufsbezeichnung. die meisten journalisten gehen aber auf eine journalistenschule.

...zur Antwort