Wenn man im Laden kurz (!) in einer Zeitschrift geblättert hat, entsteht dann daraus eine Kaufverpflichtung? Wollte mir eine Ladeninhaberin kürzlich so vermitteln. Ich habs nicht gemacht, worüber sie natürlich nicht erfreut war, bin dann gegangen. Aber wie sieht das vom Recht her aus, muss man einen Zeitschrift echt kaufen, nur weil man kurz reingeschaut hat?