Eifersucht in Ordnung?

Hallo zusammen,

mal einer eine typische Frage: Mein Freund (seit einem Jahr zusammen) hat eigentlich nur Freundinnen. Prinzipiell komme ich damit gut klar, allerdings hat er mir erzählt, dass er auf zwei einmal sehr stand. Die eine kenne ich, da mache ich mir keine Gedanken mehr, die andere allerdings kenne ich nicht und er war zur selben zeit in die verliebt wie ich in ihn, bis ich ihn mal auf mich aufmerksam gemacht habe ;-)

Er hat sie, nachdem er angefangen hat mit mit befreundet zu sein, kennen gelernt. Allerdings haben beide einige Wochen bevor wir zusammen kamen, sehr gemein über mich geschrieben, was ich durch Zufall dummerweise mitbekommen habe.

Sie hat ihn vor einigen Woche gefragt, ob er mit ihr und ein paar freunden weg fährt für eine Woche. Ich war strikt dagegen, er hat es aber auch mit mir besprechen wollen und war dann auch meiner Meinung. Schließlich stellte ich mir auch die frage, was mein freund von mir und unserer Beziehung nach außen hin verlauten lassen würde dass sie zu der Annahme kommt, er würde mit ihr für eine Woche wegfahren können...

Er möchte demnächst zu ihr fahren (sie lebt einige Autostunden von der entfernt, er hat mich ihr noch nicht vorgestellt). Ich finde es nicht gut, er redet öfters von ihr, einmal sogar ziemlich schwärmerisch (woraufhin er mir jedoch nicht meine guten Eigenschaften aufzählen konnte) und schließlich habe ich darauf bestanden, dass er mir sie vorstellt. Seine Bedenken waren die, dass ich eigentlich kein gutes Bild von ihr habe (die Vorgeschichte mit den sms etc.) und ich voreingenommen in das treffen gehen würde, was ich allerdings überhaupt nicht vor habe. Sie hat dem treffen zugestimmt.

Wie auch immer, schwierige Situation, Aussage steht gegen Aussage. Sind meine Gefühle und Bedenken berechtigt, wenn ich sage, dass ich das nicht gut finde? Was kann ich machen, dass es mir nicht mehr den ganzen Tag versaut wenn ich sehe, dass die beiden sich schreiben (und er ihr schreibt, wenn er sich bei mir den ganzen Abend nicht bei mir meldet)?

Respekt für das Lesen des ganzen Texts! ;-)

Vielen Dank für evt. Unterstützung!

LG Riwakka

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Ich kann das durchaus nachvollziehen. Als Frau betrachtet man solche Situationen immer noch etwas anders und steigert sich evtl. dann auch manchmal etwas rein. Das kenne ich zumindest von mir. Sobald ich einmal die Ohren gespitzt habe, bin ich sofort in Alarmbereitschaft, sobald das Thema bereits wieder startet. Ich denke dass man da einfach manchmal zu viel hineininterpretiert und schließlich ist er ja mit dir zusammen.

Eine Beziehung beruht auf Vertrauen und das ist der Clou, du musst ihm ein Stück weit vertrauen. Er erzählt es dir ja und das ist schon mal ein gutes Zeichen, finde ich. 

Dein ungutes Gefühl kann ich nachvollziehen, schlag ihm doch einfach einmal vor, dass er sie gerne einmal einladen könne und dann kommt sie euch besuchen und du machst dir ein Bild von der Situation. 

Ich denke, falls du ihm das einmal in einem ruhigen Moment so schilderst, hat er durchaus auch Verständnis, schließlich konnte er dich bei der Weg-Fahr-Aktion auch verstehen. Rede mit ihm und schlag ihm einfach einmal ein Besuch vor. Egal ob sie euch besucht oder ihr sie... 

Liebe Grüße und viel Erfolg! 

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Zunächst die Noten zusammenzählen, sprich 1+1+1+1+1+1+2+2+3+2+2!

Nun durch die Anzahl der Fächer teilen, sprich durch 11!

Durchschnitt wäre: 1,5

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Juristisch gesehen handelt es sich hier um eine Kollektivstrafe, welche eig. verboten ist. Ich sage bewusst eig., denn so eindeutig ist es juristisch nicht immer... Doch ist dir ein Vorgehen gegen den Vorfall, den Ärger wert? 

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Du kannst selbstverständlich jeden Vertrag kündigen. Beachte jedoch die entsprechende Formvorgaben und die Kündigungsfristen. Also einfach die Arbeitskleidung abgeben, ist nicht korrekt. Zuerst muss Frist- und Formgerecht gekündigt werden. Die genauen Werte kommen auf den jeweiligen Vertrag und dessen Vereinbarungen an. 

Eine mündliche Zusage ist juristisch gesehen zwar auch bindend, allerdings liegst du in der Beweispflicht. Um Ärger zu vermeiden, zunächst einen neuen Ausbildungsvertrag unterschreiben und den anderen Form- und Fristgerecht kündigen. So entsteht kein unnötiger Ärger. 

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Wäre eine Apfel-Mango-Marmelade etwas? Falls du ein Rezept brauchst, einfach kurz schreiben. 

Oder ein Gewürzsalz? hierfür selber Gewürze im Ofen trocknen 


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Invitatio ad offerendum ist lateinisch und bedeutet "Einladung zur Abgabe eines Angebotes". 

In der Juristerei spielt dieser Wortlaut häufig eine Rolle. Zu wissen gilt es, dass der Jurist zwischen Angebot und Annahme unterscheidet. Um ein kurzes Beispiel zu nennen. Ein Kaufvertrag ist beispielsweise nur wirksam, wenn eine Angebot und eine Annahme besteht. Außerdem spielen noch andere Faktoren eine Rolle, aber dies rückt an dieser Stelle erst einmal in den Hintergrund. 

Die Aussage Invitation ad offerendum bezieht sich also auf den Part der Abgabe. Der Unterschied zum reinen Angebot besteht darin, dass die Invitation ad offerendum nicht verbindlich wirksam ist, sondern eben eine unverbindliche Aufforderung. 

In der Praxis spielt dies seltener zwischen zwei Privatpersonen eine Rolle, sondern eher in der Werbung. 

Zum besseren Verständnis, hier ein Beispiel:

Wir gehen von einem Schaufenster aus, in welchem ein Pullover für den Preis von 45Euro angeboten wird. Dann ist dies kein verbindliches Angebot, sondern eben ein Invitatio ad offerendum. Wichtig ist dies z.b. bei einer großen Nachfrage des Pullovers, so kommt er Verkäufer in keine rechtliche Verpflichtung, wenn die hohe Nachfrage, größer ist als sein eigentlicher Lagerbestand an Pullover. Der Spieß wird nun umgedreht. Um einen wirksamen Kaufvertrag über den Pullover zustande kommen zu lassen, wirst du nun eingeladen ein Angebot abzugeben, dies würdest du durch deinen Kaufwillen zum Ausdruck bringen. Die Annahme liegt dann beim Verkäufer. 

Das Wettbewerbsrecht schafft hier noch einige knifflige Besonderheiten. Dies lasse ich aber hier bei Seite.

Ich hoffe ich konnte dir helfen. Falls du noch Fragen hast, gerne melden! LG

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Natürlich darf man das, schließlich sind unsere Gesetze nicht nur den Juristen vorbehalten. 

Aber die § sollten natürlich der Taktik und Glaubhaftigkeit wegen, doch an der richtigen Stelle platziert sein. Einfach mit Paragraphen argumentieren, welcher sich der juristische Laie aus dem Internet heraus gezogen hat, ist ein sogenanntes Höllenfahrtskommando. Das geht definitiv schief! 

Nicht zuletzt gibt es Juristen, welche jahrelang studiert haben. 

Verzweigungen und Verweise die aus den einzelnen Paragraphen entstehen ist ein juristischer Laie nicht gewachsen. Daher lieber sachlich und überzeugent argumentieren. Juristische Wortlaute können eingebracht werden (wobei mir fraglich ist wie ein Laie, ohne juristische Vorbildung Gutachtenstil und co. beherrscht). Auf Paragraphen würde ich als nicht Jurist/Rechtspfleger/Steuerfachwirt/... verzichten.   

§ und juristische Wortlaute sind also erlaubt. Sich als Rechtsanwalt ausgeben, hingegen nicht! Aber das war ja auch nicht die Frage... :)

PS: ordnungsgemäße Fristsetzung im Schreiben nicht vergessen. Sonst ist das Ganze nicht wirksam! 

Liebe Grüße und viel Erfolg!

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Wie du sicher bereits im ersten Semester deines Studium erlernt haben wirst, gibt es gerade im juristischen Bereich kein richtig oder falsch. Sprich es kommt auf Argumentation, das entsprechende Gutachten und auf das aufführen der Tatbestandsmerkmale an. Der Jurist muss vor Gericht darlegen, sowie argumentieren und nicht zuletzt spielt der Ermessensspielraum des Richters eine entscheidende Rolle. 

Was ich damit sagen möchte, im vorliegenden Fall handelt es sich zunächst um einen Mangel an Informationen und auf Basis dieses Informationsmangels entstehen falsche Antworten. Selbst mit mehr Hintergrundinformation kann man hier in wenigen Sätzen kein vertretbares Ergebnis erzielen. Hier bedarf es mehr. 

Trotzdem zu einer kurzen Einschätzung. Argumentieren könnte man aus Sicht beider Parteien, in der praktischen Tätigkeit des Juristen kommt es natürlich auf die Mandantschaft an. Letztendlich wäre eine sauber aufgeführte Argumentation im Gutachten sicher beidseitig vertretbar, sofern sauber und schlüssig dargelegt. 

Viel Erfolg im weiteren Verlauf deines Studiums! 

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Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um eine Notbremse, sprich bist du in einer "Not-" Situation darfst du die Bremse benutzen, sonst nicht! 

Das Ganze bringt evtl. Personen- und Sachschäden mit sich. Außerdem kommt es zu unnützen Verspätungen, welche im Vergleich zu den erst benannten Personenschäden zwar nebensächlich sind, aber trotzdem zu benennen. Ist zwar dann ein mittelbarere Schaden und kein unmittelbarer, sprich es bedarf in der Regel keiner Verfolgung im Bezug auf Verspätungen. Dennoch zu nennen.

zusammengefasst: Unterlassen wäre durchaus sinnvoll :)  

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Der Auftraggeber hat mit dem Lieferdienst einen Vertrag geschlossen. Ohne die Form und den Umfang dieses Vertrages genauer erläutern zu wollen, nur kurz an dieser Stelle. Der Lieferdienst ist nun verpflichtet die 10 Pizzen zu liefern, der Auftraggeber muss im Gegenzug die Kosten der Pizzen entrichten. 

Sprich, der Vertrag ist zwischen dem Lieferdienst, sowie dem Anrufer geschlossen wurde. Da die Person, welche zur angeblichen Adresse gehört, nichts mit der Vertragsangelegenheit zu tun hat, ist diese außen vor. 

Gerade auf Grund solcher Spaßanrufe, prüfen entsprechende Lieferdienste meist vorab die Daten. 

Darüber hinaus das eine solche Sache rechtlich Schwierigkeiten bringt, ist es auch ethisch und moralisch eine Sauerei. So etwas macht man nicht! Also nicht auf dumme Ideen kommen...! LG

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Ich habe mir kürzlich einen Kleiderschrank von "Rauch" gekauft. Ich persönlich finde das Modell Quadra sehr schön, ob es dieses bei der angegeben Breite jedoch mit drei Türen gibt, weiß ich nicht. Einfach mal anschauen, evtl. gefallen dir die Rauch Schränke. 

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Viel zu wenig. Frauen sollten durchschnittlich 1600/1800 kcal zu sich nehmen, Männer hingegen 2000 kcal. Wobei ich diese Angabe der durchschnittlichen Werte stets schwierig finde, da es extrem personenbezogen ist. Verbrauchst du viele Kalorien pro Tag, darfst du auch mehr essen. Hast du hingegen einen Bürojob und betätigst dich auch sonst nicht in deiner Freizeit besonders sportlich, so sind es eben weniger kcal. Kommt also auf dich als Person an! Im Web gibt es sogenannte Grundumsatzrechner. Einfach einmal durchrechnen, aber mit der gewissen Vorsicht den erhaltenen Wert behandeln. 

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Keine Panik! Diese Art der Narben sehen anfangs schlimm und hässlich aus, verbleichen allerdings mit der Zeit und gliedern sich wieder in das normale Hautbild ein. Also erst einmal abwarten. Solltest du dennoch nach einiger Zeit unzufrieden sein, mit Narbensalbe aus der Apotheke nachhelfen. LG

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Die erhobene Strafe scheint mir korrekt, der Anruf hingegen nicht ganz seriös. Gerade solche Angelegenheiten werden stets schriftlich erledigt, sprich hast du kein postalisches Schreiben, bezüglich einer Veränderung des Datums erhalten, kannst du nicht von einer Verschiebung des ursprünglichen Datums ausgehen. Spätestens nachdem du kein Schreiben im Anschluss an das telefonische Gespräch erhalten hast, hättest du evtl. noch einmal nachhaken können. So bleibt es ein versäumen des Termins bei Gericht und die Strafe korrekt. 

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Ich habe vor einigen Jahren auch mit Wirtschaftsrecht angefangen, bin dann allerdings auf Jura rüber. Die Kunst an Wirtschaftsrecht ist das verbinden von zwei Elementen, auf der einen Seite ist hier der juristischen Teil, auf der anderen Seite der BWL Part. Sprich zwei Studiengänge werden eigentlich oberflächlicher vereint. Während mir der juristische Teil des Studiums einst Freude bereitete, hatte ich mit der betriebswirtschaftlichen Sparte meine Probleme. Ich merkte einst recht schnell, dass BWL nichts für mich ist und schwenkte auf Jura rüber. Wobei ich sagen muss, dass mir die paar Semester WRB sehr gut getan haben, einem Jurist schaden auch BWL-Grundkenntnisse nicht, im Gegenteil, ich merke immer häufig wie viel es mir doch tatsächlich bringt.

Die Kunst an WRB ist also das verbinden der beiden Dinge, BWL und Jura. So meine Sicht!

Nun hattest du aber erwähnt, dass dir eher die juristische Denkweise Sorge bereitet. Die juristische Sprache ist eine eigene, die Grundzüge und Denkweise muss erlernt sein und auch der Gutachtenstil ist zu benennen. Natürlich scheint dies anfangs alles sehr fremd, es ist jedoch machbar. Je nach Universität wird man hier schwieriger oder leichter herangeführt. Das Studium ist dafür da gerade diese Denkweise auch zu erlernen. Schafft man dies nach spätestens zwei/drei Semester nicht, ist es eine andere Sache. Klar ist, erlernt werden muss er und machbar ist es auch. 

Merkst du, dass WRB und die juristische Sprache nichts für dich ist, dann schwenke nach ein/zwei Semester auf etwas anders um. Aber dann hast du es probiert! Spricht dich der Studiengang an, na dann los.... . Du kannst nur wissen ob es etwas für dich ist, wenn du es tatsächlich einmal ausprobiert hast! Viel Erfolg! Bei Fragen einfach melden.

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