Sofern Du die USB-Karte im X32 hast, geht das ganz simpel. X-USB ASIO Treiber runterladen:

https://www.musictribe.com/Categories/Behringer/Mixers/Digital-Mixers/X32/p/P0ASF/downloads

und dann in Cubase unter "Geräte" auswählen.

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Unterhaltsverpflichtungen werden vom Familiengericht festgelegt. Dabei orientiert sich das Gericht an der sog. Düsseldorfer Tabelle, s. unten.

https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/duesseldorfer_tabelle.php

Sollte der Kindsvater nach Feststellung des Gerichts unterhaltspflichtig sein, aber kein eigenes Einkommen haben, so können die Großeltern des Kindes (also die Eltern des Kindsvaters) u.U. zu Unterhalt verpflichtet werden. Ein Kind hat Anspruch gegenüber allen Personen, mit denen es in erster Linie verwandt ist, also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern.

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Einen Überblick gibt die Karriereseite der Bundeswehr selbst: 
https://www.bundeswehrkarriere.de/fuer-schueler

Als Soldat auf Zeit hat man - entsprechender Schulabschluß vorausgesetzt - die Möglichkeit, eine zivile Ausbildung bei der Bundeswehr zu machen: 
https://www.bundeswehrkarriere.de/fuer-schueler/ausbildung/zivile

Die sog. Allgemeine Grundausbildung ist für alle Soldaten der Bundeswehr Pflicht. Mit Filmen hat das i.d.R. wenig zu tun, aber einen guten Einblick gibt die YouTube Serie "Die Rekruten": 
https://www.youtube.com/channel/UCZPAni75bkLnjGO8yhuJpdw

Ich habe selbst meine Grundausbildung an der technischen Marineschule (damals war die noch in Brake) gemacht, die Grundausbildung ist aber seitdem eher leichter geworden. 

Und natürlich stehen auch die Karrierecenter der Bundeswehr für Beratung zur Verfügung - einfach mal anrufen, die beißen nicht: Tel. 0800 9800880

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Falls Du die Waffe aus der Serie "Black Lagoon" meinst:

Die "Praiyachat Sword Cutlass Special" von Revy ist dem Anschein nach eine modifizierte Beretta 92FS Kal. 9 mm in Edelstahlausführung mit verlängertem Lauf, anderen Griffschalen etc. 

Als Inhaber einer Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Voreintrag für eine 9mm-Pistole kannst Du Dir von einem guten Büchsenmacher eine solche Waffe auf Basis der Beretta 92FS bauen lassen. Je nach Schwierigkeit sollte das für 2.500 bis 3.000 Euro machbar sein. 

Falls Du keine Waffenbesitzkarte hast (wovon ich jetzt mal ausgehe), gibt bzw. gab es eine Airsoft-Variante in den USA: 
http://www.evike.com/products/31442/

Diese Waffe müsstest Du aber selbst importieren und beim Beschussamt prüfen lassen. Im deutschen Markt kenne ich keinen Anbieter dafür. 

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Die Garrucha ist eine zweiläufige (Läufe nebeneinander), zweischüssige Pistole, die von ca. 1930 bis 1960 von den Firmen Castelo, Rossi und Lerap hergestellt wurde (in Wikipedia steht der Blödsinn mit dem Jahr 1730). 
Die beliebtesten Kaliber waren dabei .320 und .380, wobei auch andere Kaliber wie z.B. 22l.r. verfügbar waren.
Die Waffe ist eine nach deutschem Waffengesetz erlaubnispflichtige Waffe, d.h. für den Erwerb ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. In diese wird die Waffe inkl. der Seriennummer (die natürlich auf allen Garruchas vorhanden sein muss) eingetragen. Falls die Seriennummer entfernt wurde, handelt es sich vermutlich um eine illegal nach Deutschland verbrachte Waffe. 

Solltest Du die Waffe ohne entsprechende Eintragungen auf Deiner Waffenbesitzkarte erworben haben (der Zustand spielt dabei keine Rolle), hast Du Dich strafbar gemacht. In diesem Fall solltest Du Dich dringend mit einem Anwalt in Verbindung setzen. 

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Es sind hier zwei Dinge zu unterscheiden: 
1. Erwerb und Besitz einer Airsoft-Waffe unter 0,5J. Diese Waffen fallen wegen der niedrigen Geschossenergie nicht unter das Waffengesetz, sondern sind nach deutschem Recht Spielzeug. Damit gibt es rechtlich überhaupt keine Altersgrenze, sondern auch ein 4-jähriges Kind dürfte eine solche Airsoft-Waffe besitzen. Fast alle Verkäufer jedoch haben in Anlehnung an §27 AWaffV die Altersgrenze auf 14 Jahre festgesetzt. 
2. Kaufverträge durch Minderjährige. Bei Minderjährigen sind grundsätzlich alle Kaufverträge durch einen Erziehungsberechtigten vorher oder nachträglich zu genehmigen (sog. "schwebende Unwirksamkeit" bis zur Genehmigung). Eine Ausnahme gibt es nur für Dinge, die mit "Taschengeld" gekauft werden, also Geld, das dem Minderjährigen zu einem bestimmten Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde.

Heißt also: Wenn Du Dein Taschengeld gespart hast, um die Airsoft-Waffe zu kaufen, kannst Du sie als 14-jähriger auch erwerben und besitzen, ohne dass die Eltern zustimmen müssen. Vermutlich wird aber ein seriöser Verkäufer eben aus dem oben unter 2. genannten Grund die Zustimmung der Eltern verlangen, um sicher zu gehen, dass der Kauf rechtsverbindlich ist. 

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Es sei T das Alter der Tochter heute, M das Alter der Mutter heute. Dann bekommst Du 2 Gleichungen:

(1) M = 3 x T (Mutter ist heute 3 mal so alt wie die Tochter)

(2) M-5 = 4 x (T-5) (Mutter war vor 5 Jahren 4 mal so alt wie die Tochter vor 5 Jahren)

Am einfachsten ist es, zuerst das Alter der Tochter auszurechnen. Dazu Gleichung (2) umformen:

M-5 = 4 x (T-5) => Klammer auflösen

M-5 = 4xT - 20 => +5 auf beiden Seiten

M-5+5 = 4xT -20 +5 =>

M = 4xT -15

Jetzt die linke Seite (M) durch die rechte Seite der Gleichung (1) ersetzen (M ist ja gleich 3xT): 

3xT = 4xT-15 => 3xT auf beiden Seiten subtrahieren

0 = 4xT-3xT-15 =>

0 = 1xT - 15 

0 = T - 15 => 15 auf beiden Seiten addieren

15 = T

Das Alter der Tochter heute ist also 15 Jahre. Dementsprechend ist die Mutter 45 Jahre (3 mal das Alter der Tochter)

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Nicht nur eine Verurteilung ist ein Ablehnungsgrund!

Nach dem Antrag auf einen kleinen Waffenschein wird durch die zuständige Behörde die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers gem. §5 Waffengesetz überprüft. 

Dabei wird nicht nur das Bundeszentralregister (da stehen alle rechtskräftigen Urteile drin) und das staatsanwaltliche Zentralregister (da stehen alle laufenden Verfahren drin) abgefragt, sondern auch die örtliche Polizeidienststelle um eine Stellungnahme gebeten. 

Bei einem laufenden Verfahren wegen Diebstahls sieht es da eher schlecht aus mit dem kleinen Waffenschein. 

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