Das PSR-300 ist ungefähr 20 Jahre alt. Da kannst Du nichts mehr reinstecken. Zumindest kein LFD-2. Spende das "Fossil" einer wohltätigen Organisation (z.B. einer Behindertenwerkstatt o.ä.) oder bring es einfach zum Entsorgen in das nächst gelegene Recycling-Center. Good luck!

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Es kommt bei professionellen Theatern nicht nur auf's Gewicht und die Größe ( = körperliche Länge) an, sondern auch auf die Fähigkeit, die Deutsche Sprache einigermaßen zu beherrschen. Bei Letzterem scheinst Du anscheinend Schwierigkeiten zu haben.

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Möglichkeit 1: Unterlassungsaufforderung an das Unternehmen senden mit folgendem Text:

Unterlassungsaufforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

obwohl an meiner Wohnungstüre über dem Briefschlitz unzweifelhaft und deutlich lesbar ein Schild mit folgendem Wortlaut angebracht ist: „Werbung einwerfen verboten!“, fand ich am ......., den xx. ........ 2014 nach meiner Rückkunft gegen (Uhrzeit eingeben) Uhr eine Werbeschrift Ihres Restaurants in meinem Briefkasten vor.

Beweis: Dreifach gefaltetes DIN A 4 Blatt in Form eines Leporellos (Flyers), im Original vorliegend.

Sie haben damit gegen gültiges Recht verstoßen und sind als Geschäftsführer(in) hierfür verantwortlich.

Ich habe Sie daher aufzufordern, derartige Wurfsendungen Ihrer Lokalität ab sofort zu unterlassen. Betrachten Sie dies de jure als Abmahnung.

Dies bedeutet, dass ich im Wiederholungsfalle ohne weitere Vorankündigung Klagantrag auf Unterlassung bei dem zuständigen Gericht erheben werde. Gleichzeitig werde ich dann beantragen, dass Ihnen im Wiederholungsfall ein Zwangsgeld in Höhe von

EUR 100.000,-- (in Worten: einhunderttausend Euro)

gerichtlicherseits angedroht wird.

Erläuterung: Auf Grund massiver Werbepublikationen in unserer Straße (pro Tag etwa 3-5) habe ich dieses Verbotsschild angebracht. Ich möchte nicht jeden Tag nach Feierabend in meinem Hausflur derartige Altpapierbestände vorfinden, die ich dann entsprechend entsorgen muss.

Es ist selbstverständlich Ihr gutes Recht, Werbung für Ihr Unternehmen zu betreiben, sofern die Werbemaßnahmen den Rahmen der Gesetzmäßigkeit nicht verlassen. Dazu zählt, dass ein kenntlich gemachtes Werbeverbot, bzw. ein unerwünschtes Einwerfen von Werbe-sendungen grundsätzlich vom Werbenden zu akzeptieren ist. Dies ist in ihrem Falle nicht geschehen.

Sie sind als Geschäftsführerin dazu verpflichtet, Ihre Dienstboten bzw. Prospektverteiler ausdrücklich darauf hin zu weisen, dass diese bei einem kenntlich gemachten Verbot, keinerlei Publikationen in den jeweiligen Briefkasten einzuwerfen haben. Auch das Anbringen von Werbepublikationen an Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich unzulässig, sofern nicht eine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen


Möglichkeit 2: Werbung in Kouvert stecken und ohne Absender und unfrankiert an den Adressaten zurück schicken. Dann muss die Firma Strafporto bezahlen.


Hoffe, Dir damit gedient zu haben MfG

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Grundsätzlich gilt:

Einer Bachelor- bzw. Masterarbeit muss folgender Passus (eidesstattliche Versicherung) vorangestellt werden:

"Hiermit erkläre ich, (Name), an Eides statt, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe."

Diese Erklärung ist de jure einerseits eindeutig, andererseits aber auch etwas amorph. De facto kann natürlich niemand nachprüfen, ob der Verfasser der Arbeit den Rat eines Kommilitonen oder Freundes, der in dem jeweiligen Fachgebiet tätig ist oder war, in Anspruch genommen hat. Man darf natürlich nicht von der Bachelor- bzw. Masterarbeit des "Beraters" abschreiben, es sei denn, man zitiert und gibt somit und zusätzlich eine eindeutige und unzweifelhafte Quellenangabe preis. Wenn man das nicht macht, kann das rechtliche Konsequenzen haben. (Verweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt). Im schlimmsten Fall kann das zu strafrechtlichen Konsequenzen (im Sinne des StGB) und zu einer Haftstrafe führen, was vielen Verfassern derartiger Arbeiten nicht wirklich bewusst ist.

Unzweifelhaft jedoch ist, dass man die Korrektur (Rechtschreibung und Grammatik etc.pp) von zweiten/dritten Personen vornehmen lassen kann. Das ist eigentlich Usus. Es gibt ja vielerlei intelligente Menschen in einem Fachgebiet, die jedoch - aus welchen Gründen auch immer - der deutschen Rechtschreibung bzw. Grammatik nicht mächtig oder fähig sind.

Ich hatte diesbezüglich mal folgendes Erlebnis: Ein iranischer Freund von mir studierte Informatik und bereitete sich auf seine Bachelorarbeit vor. Nachdem er seinem Professor an der Universität ( ja ich schreibe Universität, weil ich die Abkürzung "Uni" hasse) seine Arbeit vorgelegt hatte, war dieser (der Professor) bar entsetzt und sagte: "Lieber Herr *** das ist ja inhaltlich alles richtig, was sie schreiben, aber man kann es nicht lesen ... Haben Sie nicht jemand, der Ihnen das korrigieren kann.

Ich habe ihm dann die Arbeit korrigiert. Es war eine fast vierwöchige "Mammutkorrektur". Letztendlich hat er für seine Arbeit dann die Note 1,2 erhalten. Das hat ihn und auch mich tierisch gefreut.

Hoffe, dass ich Dir hiermit erstmals gedient habe. Solltest Du noch weiter Fragen haben, melde Dich.

In diesem Sinne alles Gute und viel Erfolg

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