Sachbeschädigung (Säule), Falschaussage, Vortäuschen einer Straftat, Versicherungsbetrug, .....
Ich persönlich würde keine Android-Box nehmen. Selbst benutze ich sowas hier:
https://www.amazon.de/Raspberry-Starter-Version-Netzteil-K%C3%BChlk%C3%B6rper/dp/B01CG88BM2/ref=as\_li\_ss\_tl?s=computers&ie=UTF8&qid=1481015889&sr=1-16&keywords=raspberry+pi+3&linkCode=sl1&tag=coding24-21&linkId=0567c53f62ae32d083c44e034c9b9df5
Damit bin ich bisher relativ gut gefahren und konnte so ziemlich alles machen, was ich wollte.
Mit der Box könntest du beispielsweise auch ein LibreElec nutzen - dort gibt es bereits die ersten Images mit eingebautem Retroplayer (der soll wohl auch im Standard-Kodi mit der nächsten Version, also Version 18 kommen). Damit kannst du SNES, NES, N64 und Co zocken - an deinem Raspberry. Filme schauen geht auch gut - einfach eine Festplatte (egal ob NAS oder USB) anschließen - loslegen.
Fernsehen entweder per IPTV oder per DVB-T oder DVB-C oder DVB-S schauen (einfach per USB einen passenden Stick anstecken, der unterstützt wird). Damit lässt sich sogar (wenn die Festplatte die angeschlossen ist groß genug ist) Timeshift ohne teuren Receiver umsetzen.
Wenn du einen PS3-Controller hast, kannst du den auch per Bluetooth mit der Box betreiben - super für Retrogaming.
So blöd das klingt: Pech gehabt. Die Kündigung muss pünktlich ankommen.
Pro: Schüler nutzen ÖPNV mehr, gewöhnen sich daran, das kommt der Umwelt zugute. Ebenso kaufen sie eventuell später Fahrkarten, da sie es "nicht anders kennen" wenn sie groß sind.
https://www.amazon.de/Logitech-Artemis-Spectrum-Headset-schwarz/dp/B014GXQ3JS/ref=as\_li\_ss\_tl?ie=UTF8&linkCode=sl1&tag=coding24-21&linkId=f20851caa8cfc09d7beaf62e7c2e6990 das hier finde ich auch ganz gut - habe ich selbst. Nie Probleme gehabt. Ist aber ganz leicht über deinen 100€.
Versuch es mal mit sowas hier:
https://www.amazon.de/Vegan-werden-f%C3%BCr-Anf%C3%A4nger-einfacher-ebook/dp/B00PE7QAZ8/ref=as\_li\_ss\_tl?ie=UTF8&qid=1480874198&sr=8-5&keywords=veganer+werden&linkCode=sl1&tag=coding24-21&linkId=b63d1f5bf7cf5c69c812c90bd1609f65 ;)
Woran liegt das Problem genau? Daran, dass du kein Geld bekommst in Form von Bafög? Oder dass dir das Studium keinen Spaß macht? Das geht nicht wirklich aus dem Beitrag hervor.
Sofern es um's Geld geht: Warum bekommst du kein BAFÖG? Entweder verdienen deine Eltern SO viel Geld, dass sie dir Unterhalt zahlen MÜSSEN (dann solltest du sie darauf ansprechen) oder sie verdienen so wenig, dass du Bafög bekommen MUSST. Wieviele Prüfungen hast du denn noch offen?
Such mal nach der Formel für den Zinseszins.
Klag auch gleich noch ausstehendes Restgehalt ein. Schließlich haben einige Kollegen mehr verdient als du!
Gehalt durch die Anzahl der zu arbeitenden Tage teilen und das mit 12 multiplizieren, würde ich meinen.
Alternativ wohl so hier:
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/11.html
Warum machst du das nicht einfach mittels mysqldump ?
http://dev.mysql.com/doc/refman/5.7/en/mysqldump.html
Hast du denn einen Ausblick auf anderen Stellen?
Wenn nein: nimm die Stelle an. Mit 6 Monaten Probezeit und darausfolgenden 2 Wochen Kündigungsfrist hast du immernoch genug Zeit, dich nach etwas besserem umzuschauen.
§§ 932, 935 BGB besagen, dass du eine Ware grundsätzlich im "Guten Glauben" erwerben kannst, auch wenn sie dem Verkäufer nicht gehören.
Sofern von dir also keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt (ein brandneuer Porsche für 10.000€ gekauft z.B.) und du nichts davon wusstest und nichts darauf hinwies, dass die Ware nicht dem Verkäufer gehört, gehören die Sachen auch dir - dann kann dir auch niemand etwas.
Was läuft denn nicht flüssig?
Die Oberfläche? Filme, die du streamst? Fotos, die du anschaust oder Musik die du hörst? Spiele, die du darauf spielst?
Mit einer einfachen Hilfstätigkeit auf 400€ Basis sammelt man keine Berufserfahrung. Erfahrung im Beruf wirst du dann haben, wenn du eine "richtige" Anstellung inkl. abgeschlossener Ausbildung in diesem Beruf hast.
Sprich: Wenn du ausgelernt hast, kannst du dir ab dem Tag an welchem du ausgelernt hast, alles an Berufserfahrung anrechnen. So zumindest kenne ich es.
Vielleicht erstmal entscheiden, ob du nun einen Laptop, einen 500€ PC willst oder ne Kamera.
Du kannst nicht einfach mal so eben eine fristlose Kündigung einreichen.
Dadurch, dass du einen weiteren Arbeitsvertrag unterschrieben hast, hast du dir nun selbst ein ziemlich großes Problem erarbeitet.
Schau, dass du mit dem neuen Arbeitgeber eine passende Frist für die neue Einstellung aushandelst und kündige fristgerecht deine Stelle beim aktuellen Arbeitgeber.
Generell darf er sie mindestens ein halbes Jahr einbehalten - die Zeit hat er, um Schäden an der Wohnung festzustellen.
Danach darf er einen Teil weiterhin einbehalten, sofern deine letzte Nebenkostenabrechnung nicht durch ist. Mit dem Ablauf selbiger ist jedoch seine Frist verstrichen und er hat dir das Geld zu überweisen, sofern keine weiteren Forderungen gegen dich vorliegen.
Und wo genau liegt nun das Problem? Was funktioniert denn nicht?
Was funktioniert nicht? Und hast du schon mal debugged um überhaupt zu sehen, was in deinen Variablen steht?
Kannst du den Code vielleicht formatiert posten, damit man ihn lesen kann?
Das Problem an Arbeitszeugnissen ist, dass selbst die Personaler eigentlich nicht verstehen, was der Aussteller des Zeugnisses damit en detail sagen will. Da gab es mal eine Studie dazu, die ich aktuell aber nicht finde :/
Wenn man jetzt dein Arbeitszeugnis analysiert, fallen unter anderem auf:
Du warst sehr "kontaktfreudig" - das würde ein Personaler vermutlich so auffassen, dass du ein sehr "geschwätziger Typ" bist und sehr gern mal einen Schnack während der Arbeitszeit hältst.
Du arbeitest "sehr sorgfältig" - das kann heißen, dass du ein langsamer Mitarbeiter bist. Dem widerspricht man sich aber wohl schon selbst, da du qualitativ und quantitativ "stets überzeugen konntest".
Für mich sieht das generell erstmal in Ordnung aus. Die Frage ist, warum die Zusammenarbeit beendet wurde - eventuell gibt das noch das ein oder andere Indiz, in welche Richtung man schauen muss.
"Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen zum 31.10.2016." => Hieraus leitet sich eine Kündigung durch den Arbeitgeber ab.