Du schreibst es ja schon richtig: Es ist für den Fall der Fälle, damit ggf. auch keine Verwandten 1. oder 2. Grades Entscheidungen treffen können, bzw. dass dein Vater seinen Willen zu weiteren Maßnahmen kund tun kann.

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Stresemanns Ziel war, die außenpolitische Isolation Deutschlands zu beenden und eine friedliche Revision des Versailler Vertrages zu erreichen. Maßgeblich war seine Mitwirkung unter anderem 1924 beim Zustandekommen des Dawes-Plans oder bei den Verträgen, die während der Locarno-Konferenz 1925 abgeschlossen wurden. Dies trug zur Aufnahme des Deutschen Reiches in den Völkerbund 1926 bei.

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Genau das sagen, was du uns gesagt hast. Dass du keinen Vermieter hast und bei deinen Eltern wohnst...

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Es kommt ganz drauf an, was genau und wo du gebucht hast. Es gibt zum einen "reine" Pauschalreisen und zum anderen Pauschalreisen mit einem dynamisch paketierten Produkt, oder einer anderen Sonderform (bsp. Schnittstellenhotels). Bei welchem Reiseveranstalter hast du denn gebucht?

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Setz dich am besten mit dem Shop nochmal schriftlich in Verbindung und beschreibe, dass der Retourenschein nicht ankam. Dein Widerruf zum Kauf des entsprechenden Artikels beginnt nicht mit Rückerhalt der Ware beim Empfänger, sondern es genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Was du ja anscheinend (bald) rechtzeitig getan hast.

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Dann gelten immer die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes, für türkische Staatsbürger und dann ggf. abweichend für dich als deutsche Staatsbürgerin. Das lässt sich pauschalisiert nicht sagen, da oftmals unterschiedliche Regelungen gelten. Sobald ihr euch entschieden habt, wohin ihr fliegen möchtet, empfehle ich euch in ein Reisebüro zu gehen, dort nachzufragen und entsprechend auch dort zu buchen. Links im Internet zu entsprechend seriösen Seiten mit einfach zu findenden Links und richtigen Inhalten sind oftmals kostenpflichtig. Im Reisebüro erhältst du den Service kostenlos, sofern du entsprechend dort auch eine Buchungsabsicht hast und du zahlst für die gleiche Reise nicht mehr als im Internet auch. Inklusive persönlicher Beratung. Das lohnt sich!

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Wohin möchtet ihr denn reisen? Ins Ausland oder innerhalb Deutschlands?

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Die Zeit heilt die Wunden. Das ist das Leben und du wirst in deinem jungen Alter noch lernen, mit solchen Situationen umzugehen. Viel Glück!

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Normaler Weise so früh wie möglich. Aber, eine 100 %ige Aussage lässt sich nicht treffen, da es immer mal wieder vorkommen kann, dass Hotels oder Fluggesellschaften die Preise wieder anpassen. Die Nachfrage bestimmt eben den Preis. Analog wie bei Geschäften, Tankstellen etc.

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Das kann nicht sein. Umgekehrt wäre es möglich. Wenn du bei der Fluggesellschaft direkt buchst und der Flug gestrichen wird, dann ist dieser auch gestrichen. Opodo ist lediglich ein Portal und tritt als Vermittler auf. Buchst du dort, wirst du irgendwann die Mitteilung bekommen, dass der Flug gestrichen wurde. Denn, Streichungen finden von den Fluggesellschaften statt und nicht von Vermittlern.

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Reiseplattformen bekommen für eine erfolgreiche Vermittlung eine Provision von den Reiseveranstaltern, Hotels, Fluggesellschaften etc. Dazu wird Geld über Werbeeinnahmen generiert. Faire Anbieter (Hotels, Fluggesellschaften, Reiseveranstalter etc.) haben zudem eine Preisgleichheit und verpflichten Reiseportale, dies zu keinem anderen Preis anzubieten.

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Hat es sich um eine Pauschalreise gehandelt, oder lediglich eine Nur-Flug-Buchung?

Du kannst ansonsten bei der Fluggesellschaft nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Ausgleichszahhlung ggf. einfordern. Sollte die ausführende Fluggesellschaft nicht reagieren, findet sich verschiedene Fluggastrechte-Protale wie z. B. FlightRight o. Ä. oder aber auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. unter folgendem Formular: https://soep-online.de/beschwerdeformular-flug.html

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