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Hab auch ne Weile suchen müssen, das war vorher leichter zu erkennen.

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Der IGZ-Tarifvertrag (aktuelle Version), von dem ich jetzt ausgehe, da er in der Frage erwähnt wurde sieht hier folgendes vor:

§6.2.3. Scheidet der Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres aus, so erhält er für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des ihm zustehenden Jahresurlaubs. Macht für mich folgende Rechnung:

Arbeitnehmer ist über 9 Monate beschäftigt, die Kündigung wird zum 18.08.2011 ausgesprochen. Heißt also, dass der Arbeitsvertragsbeginn im alten Jahr lag. Für das laufende Kalenderjahr 2011 erwirbt der Arbeitnehmer also für 7 volle Monate einen Urlaubsanspruch von 14 Tagen (auf Basis von 24 Tagen für das gesamte Jahr im ersten Jahr des Beschftigungsverhältnisses).

Falls nicht der IGZ-Tarif angewendet wird, ist die Antwort natürlich hinfällig. Wie kommst du auf 20 Tage?

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Nun, das ist ja eine Entscheidung, die du anhand deiner Vorlieben zum Thema Lernen treffen musst. Der eine braucht die festen Unterrichtszeiten und den persönlichen Kontakt zu Dozenten und Mitschülern. Der andere wiederum lernt lieber frei und bei selbsbestimmter Zeiteinteilung. Die Frage kannst eigentlich nur du beantworten, da du dich ja am besten kennst.

Ich persönlich würde auf jeden Fall eine Variante vor Ort bevorzugen, da ich feste Zeiten und einen Dozenten vor Ort brauche.

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Hier geht es darum, dass bei der Inanspruchnahme von Gleitzeitstunden das sogenannte "First in -first out" - Prinzip gilt. Wenn du also Stunden von deinem Gleitzeitkonto nimmst, egal ob durch Auszahlung oder durch Freizeit, werden zuerst die "älteren" Stunden entnommen. Ist ein weit verbreitetes Prinzip bei Arbeitszeitkonten. Soweit ich weiß gibt es dazu aber keine explizite rechtliche Regelung. Wenn du nach "FiFo" googelst, findest du ein paar Seiten.

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Das klingt für mich aber alles ein wenig suspekt. Zu der genauen Rechtslage sollte man sicher einen Fachanwalt befragen. Das Thema Kündigung ist, wie du schon gemerkt hast, gesetzlich geregelt. Ein Unternehmen, das einen unbefristeten Vertrag anbietet, die Konditionen aber nur für neun Monate festlegt, kommt mir ein wenig merkwürdig vor.

Kann dir aber zur Rechtslage leider keine Hinweise geben. Meiner Ansicht nach sollten Gehaltsfragen von vornherein (ab Vertragsbeginn) bereits abschließend geklärt sein.

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Das Gehalt für Einsteiger sollte nicht niedriger als 2300,- € brutto sein. Mit steigender Erfahrung und Betriebszugehörigkeit verdienen manche Disponenten, gerade in kleineren Unternehmen, bis zu 3000,- € brutto und mehr. Je nach Firma ist auch noch ein Firmen-PKW drin. Im Übrigen ist eine Stelle als Personaldisponentin immer stark vertriebsorientiert. Bei vielen Unternehmen gibt es für die Motivation zusätzlich zum Grundgehalt dann noch Bonus-, Prämien- oder wie man in Neudeutsch so schön sagt: Incentive-Regelungen

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Nun ja, wenn man im Personalwesen bleiben möchte, sollte man sich nach passenden Stellen in Industrie und Handel umsehen. Zum Beispiel als Personalsachbearbeiter (je nach Kenntnissen) oder als Personalreferent (wenn die dazu passende Vorbildung da ist). Diese zwei Sachen würde ich jetzt mal zuerst angehen. Alternativ kann man auch zum Vertrieb tendieren, wobei man hier die Wahl des Arbeitgebers und des Aufgabengebietes ganz genau treffen muss. Zu guter letzt gibt es seit kurzer Zeit auch Personaldienstleister, die sich ganz neutral um sogenanntes OnSite-Management kümmern. Da steht dann eher die Betreuung von Zeitarbeitern und die Administration im Vordergrund.

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