Was die Vorredner sagen stimmt in Bezug auf den Vermieter.... Was bisher kaum zur Sprache kam war die Gemeinde: Wohnraum einfach in Gewerbe umzuwandeln geht nicht. Dafür braucht man ne Genehmigung.
Buchhaltung ist ganz einfach, wenn du dir das ganze bildlich vorstellst: Früher gabs doch so Balkenwaagen. Du legtest auf eine Seite ein Eisenteil mit 1kg drauf, wenn du ein kg Bananen kaufen wolltest, hast du einfach so viele Bananen auf die andere Seite der Balkenwaage gelegt, bis diese sich angehoben hat und beide Seiten der Balkenwaage GLEICH waren- rechte und linke Seite mussten also gleich sein, dann hattest du das richtige Maß.
In der Buchhaltung müssen beide SEITEN (Aktiv und Passiv) auch IMMER gleich sein! Wenn die Seiten also nicht gleich sind, dann ist dein Buchungssatz falsch.
Kauf Maschinen: Mit dem Kauf wird die Aktivseite der Waage (= linke Seite der Waage) größer ( du hast ja auch mehr Maschinen da stehen, wie vor dem Kauf), wenn du auf die Waage also Maschinen im Wert von 10000€ legst, dann ist die Waage nicht mehr in der Balance. Du musst sie also ausgleichen. Das Gegengewicht dazu ist immer ein Passivkonto ( linke Seite) bzw die Habenseite ( linke Seite der Waage) eines Aktivkontos.Lern bitte auswendig welche Konten immer Aktivkontos sind, welche immer Passivkontos sind und welche beides sein können!!! Maschinen sind immer Aktivkontos ( oder hast du schon mal weniger als 0 Maschinen gesehen?), ein Darlehen ist immer ein Passivkonto (wenn du ein Darlehen nimmst, dann hast du ja schulden und negative Schulden gibt es auch nicht). Ein Bankkonto kann auf beiden Seiten stehen: Wenn du ein Bankguthaben hast, dann steht es auf der Aktivseite, hast du dein Konto überzogen, dann steht es auf der Passivseite....
Deine Maschine hat also die Waage aus dem Gleichgewicht geworfen. Du hast was bekommen, aber buchhalterisch noch nichts dafür hingegeben (Bezahlung). Was hast du hingegeben? Einen Schuldwechsel. Ein Schuldwechsel ist eine Art Verbindlichkeit und somit ein Passivkonto. Wie bekommst du die Waage wieder gleich wenn du ein Aktivkonto erhöhst und die "Bezahlung" in einem Schuldwechsel besteht: In der Erhöhung eines Passivkontos (du hast auf der linken Seite der Waage was drauf gelegt und den Ausgleich auf der Waage bekommst du indem du auf die rechte Seite auch was legst, oder?)
Merk dir folgende Regeln:
- Erhöhung Aktivkonto (Sollseite) - Waage kommt auf gleiche Höhe mit der Erhöhung eines Passivkontos (Habenseite) oder mit der Verminderung eines Aktivkontos ( Buchung Habenseite) z. B Kauf Maschine gegen Schuldwechsel oder Verbindlichkeit, du hast die linke Seite der Waage erhöht, du bekomsmt den Ausgleich, wenn du auf die rechte Seite den gleichen "Wert legst...
- Erhöhung Aktivkonto (Sollseite) - Waage wird ausgeglichen mit Minderung Aktivseite (Habenbuchung) zB: Kauf Maschine und Du bezahlst indem du dem Verkäufer ein Auto gibst.. du hast die linke Seite der Waage erhöht,die Waage ist nicht ausgeglichen, wenn du aber ein anderes Aktivkonto ( Auto) verminderst ( du hast ja weniger Autos), dann ist die Waage auch ausgeglichen...
Gehst du nach der Kohle, dann heisst die Antwort Steuerberater! Steuerberater und Finanzbeamter (gehobener Dienst) haben grundsätzlich das gleiche Niveau in der "Ausbildung", nur die Schwerpunkte sind anders gesetzt.Vom Gehalt her hat ein Steuerberater zu Beginn bereits mehr als ein Finanzbeamter. ABER: Ein Jungberater muss, bis er etabliert ist, 45-50Stunden die Woche schuften, der Finanzbeamte geht immer nach 40-42Stunden (ist unterschiedlich in den Bundesländern) heim. Die Gehaltsschere geht später weiter auseinander. Hast Du dann mal ne eigene gut laufende Kanzlei, dann schraubst Du Dein anfängliches Schuften deutlich auf 35 Stunden Anwesenheit und stressfreies Arbeiten runter. Bist Du gut, dann hat ein Berater ein mehrfaches von einem Finanzbeamten. Nicht zu vergessen ist Dein Wohnort. In Ballungszentren ist die Schere weit aus größer, aufm Land kann Deine nicht so ganz gut gehende Kanzlei auch unter das fallen was ein Finanzbeamter bekommt.
Durchfallquoten: Ein Finanzbeamter hat ein 3jähriges Studium - nahezu ausschließlich Steuerrecht. Die Durchfallquoten schwanken je nach Bundesland etwas aber sind erträglich 10-20% Die enorm hohen Durchfallquoten bei den Beraterprüfungen sind der Tatsache geschuldet, dass die Teilnehmer BWL, Jura, VWL etc studiert haben und dann nur Kurse besuchen, die auf die Beraterprüfung vorbereiten. Oder es handelt sich um Steuergehilfen/Fachangestellte, die tagsüber arbeiten und abends diese Kurse besuchen und am Wochenende lernen. Das Steuerrecht ist soooooooooooo komplex, dass man das kaum so mal nebenbei in ein paar Aufbaukursen, vielleicht noch neben einem Hauptjob schultern kann, weshalb die hohen Durchfallquoten durchaus plausibel sind.
Ich hab nicht verstanden wo der Fehler lag: Lag der Fehler beim Finanzamt und der Steuerberater hat die Einspruchsfrist verbummelt, dann springt dessen Haftpflichtversicherung ein. Ein Anwaltsbesuch würde sich dann lohnen ( wenn der Berater nicht von selber einlenkt und Dir die Differenz erstattet). Hat sich der Steuerberater nur verrechnet ( Programmfehler oder er hat ne Zahl falsch in seinen PC eingegeben etc) und der Erstattungsbetrag des Finanzamts ist der Betrag, der Dir richtigerweise zusteht, dann dürfte es schlechter aussehen. Die 1420 dürften nur eine Prognose gewesen sein und letztendlich zählt der Steuerbescheid.
Das mit dem Anwalt könnte Dich letztendlich also nur Geld kosten, wenn Du vorab nicht klärst, bei wem der Fehler lag.
Allerdings frage ich mich ernsthaft, warum denen das erst jetzt nach 10 Jahren auf- und einfällt -wer soll nach dieser Zeit noch Belege für Steuereklärungen haben??? :-/
Dazu kann man nur sagen: Dem Finanzamt muss gar nichts auf- und einfallen. Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige SELBST erklärungspflichtig und darf nicht warten, bis er dazu aufgefordert wird. Dass spiegelt sich auch in den "10" Jahren wider. 10 Jahre geht das Finanzamt nur zurück, wenn man ggfalls Steuern hinterzogen hat. Normale Festsetzungsfrist ist 4 Jahre ( ab Fristbeginn), bei leichtfertiger Steuerverkürzung 5 Jahre und bei Hinterziehung 10 Jahre. Nachzulesen ist das in den §§ 169ff der Abgabenordnung.
Ich würde daher vorschlagen den Ball mal etwas flacher zu halten und ans Finanzamt nicht so dumm/dämlich übers Finanzamt zu schreiben wie Du es hier im Forum machst. Wenn kein Beteiligter der Erbengemeinschaft sich steuerlich gut auskennt, dann würde ich mir nen Steuerberater nehmen.
Nein, das Finanzamt ist NICHT verpflichtet Dir beim Ausfüllen zu helfen! Ganz im Gegenteil! Die dürfen Dir eigentlich nicht helfen. Der Steuerpflichtige unterschreibt, dass die Angaben vollständig sind! Ein Finanzbeamter hat aber keinen Einblick darüber, ob der Steuerpflichtige alles vorgelegt hat oder ob da noch was zuhause rumliegt! Du bist erklärungspflichtig und nicht das Finanzamt. Ein weiterer Grund ist, dass der Finanzbeamte mit dem Steuerberatungsgesetz in Konflikt kommen würde, würde er was ausfüllen. Wenn Du eine konkrete Frage hast, dann wird sie der Beamte beantworten, aber er wird Dich nie beraten, Dir was ausfüllen, Deine steuerliche Unwissenheit ( sei es aus Faulheit oder weil Du Dir nen Berater sparen willst) auf seine Kappe nehmen.
Dass Finanzbeamte manchmal doch hilfsbereiter sind als sie müssten steht auf einem ganz anderen Blatt! Und auch der Übergang von einer konkreten Frage zu einer Beratung incl Erstellung der Steuererklärung ist durchaus fließend, aber aus dieser Tatsache die Behauptung abzuleiten, dass das Finanzamt Dir beim Ausfüllen helfen MUSS, ist ein weit verbreiteter Irrglauben!
ich geh davon aus, dass du das schon länger weißt und da ist es schon schäbig einen auf steuerehrlich zu machen, wenn tatsächlich nur (d)eine kleine rache dahinter steht...spricht übrigens nicht für dich!
wenn er von dir noch geld will, dann lass es dir schriftlich geben und geh damit zum mieterverein. das wäre ne saubere sache. wenn du glaubst, dass er die mieten nicht versteuert hat, dann machs nicht telefonisch.aufgrund eines telefonats kann und wird kein bearbeiter was machen. wenn du meinst er hat was nicht versteuert, dann mach es schriftlich und füg auch entsprechende nachweise bei: kopie mietvertrag, zahlungsbestätigung etc....je präziser solche anzeigen sind, desto genauer kann das finanzamt ermitteln. biete an, dass das finanzamt dich bei rückfragen kontaktieren kann, bitte aber darum deinen namen nicht dem vermieter zu nennen.
was passiert bei anonymen anzeigen: meist gar nichts, weil die zu unkonkret sind... und selbst dann wenn das finanzamt nach mieteinnahmen frägt, dann wird er behaupten dass er keine hatte. und was dann: dann ist das finanzamt ohne genaue daten am ende. mit daten hat der vermieter dann ein echtes problem.
aber: wenn jemand was vermietet, dann kann er auch die kosten hierfür in abzug bringen. ist die deine miete günstig und er zahlt tatsächlich mehr an seinen vermieter, hat er sogar einen steuerlichen verlust. ähnliches gilt bei eigentum, wenn noch zinsen etc zu zahlen sind.
ich würd dir einfach vorschlagen, dass du alles auf der sachlichen ebene klärst. wenn man miteinander nicht mehr reden kann, dann kann man immer noch schreiben. zum streiten gehören immer 2, nicht nur immer der andere! und wenn wirklich nur er der nachkartler jetzt ist, dann hat das vielleicht ganz andere gründe. finde die heraus und zeig verständnis, dann löst sich dasmit dem geld vielleicht einfacher.
ich machs schon einige paar jahre
aerobic,bbp, step, pilates und alles was unter die rubrik kursstunden fällt ist nach wie vor in und wird auch so bleiben. klar gibt es immer wieder für ein paar jahre trends wie z zt zumba oder pilates, vor 10 jahren war es power dumbell und spinning.der grund liegt einfach darin, dass das gesundheitsbewusstsein in der bevölkerung immer noch hochkonjunktur hat. und kurse werden vorwiegend von frauen besucht, während männer sich lieber an den geräten zu schaffen machen.
ich hab angefangen weil ich sehr viel spass dabei hatte. so lange du es nebenbei machst, macht es auch noch spass.du darfst aber nicht vergessen, dass du auch auf der mattestehen musst, wenn es dir mal nicht so gut geht,du aber gleichzeititg "gute laune", "spass", "freude an der bewegung" etc rüberbringen musst - und das kontinuierlich über 1-2 stunden (ne bedienung, muss nur die 2 minuten vor dem gast steht, nett und gut gelaunt sein!).
bezahlung..... auf den ersten blick ist die nicht schlecht. aus betriebswirtschaftlicher sicht hast du aber weniger wie ne putzfrau: du bekommst nur die minuten, die du aktiv vor den leuten stehst bezahlt. bei stundenwechseln sind oft 5-10 min pause, dafür bekommst du nichts,wenn dich leute vor oder nach der stunde noch ansprechen - auch wenn das nur small talk ist - musst du dich halt hinstellen, bekommst aber auch nichts. für die zeit die du im studio noch für den papierkram aufwendest bekommst du auch nichts. du bist selbständig, bekommst aber keine anfahrtspauschale. du musst dich zuhause vorbereiten. am anfang brauchst du für eine gehaltene stunde gut und gern 3-4 stunden vorbereitung. hast du routine dann kannst du kräftigungsstunden auch mal aus dem ärmel schütteln. für choreographiestunden brauchst du immer wieder mal 2stunden ( neue schritte ausprobieren etc). summier mal zusammen: 1 stunde vorbereitung, anfahrt 30 min,20min mindestens vorher im studio sein (umziehen,small talk, cds herrichten etc),2 kursstunden a 50 minuten, 10min pause, statistiken im studio, umziehen/duschen 30 min, heimfahren 30 min = 280minuten = 4stunden 40 minuten... rechne jetzt mal deinen stundenlohn aus. da du selbständig ist musst du davon von deine krankenversicherung, nen notgroschen und auch noch was für die rente und steuern abknapsen. um da auf ein normales einkommen zu kommen musst du viele stunden in der woche machen... - der job läuft zum großteil am abend und am wochenende - ist nicht jedermanns sache - hat es draußen 30 grad und keiner (oder zu wenige) kommen zu deiner stunde bekommst du meist NICHTS (nicht mal deine kosten), in guten studios zwischen 10 und 50%. - schulungen , ausbildungen musst du regelmäßig machen. das ist nicht billig und immer am wochenende - cds kosten zw 20 und 35€ - bist du verletzt oder krank heisst das keine einnahme - du bist quasi freiwild.... wenns blöd läuft,sind deine kursstunden von heut auf morgen weg. (zb studio strukturiert um und schafft alle kurse ab) - man wird älter und instruktor ist letztendlich ein knochenjob, spätestens nach 10 jahren vollzeit merkst du es. viele machen nen fitnesstrainer dazu, oder versuchen selbst ausbilder zu werden oder versuchen nur noch langsamere stunden zu machen etc
viele negativpunkte, ich weiß, ist aber nur so weil die meisten leute die das anfangen nur die positiven seiten sehen und an nachteile überhaupt nicht denken.
ich habs eine zeitlang als hauptjob gemacht, hatte aber einen ehemann mit festgehalt im rücken..ich habs super gern gemacht. aber irgendwann kommt der punkt an dem man an die eigene rente, festgehalt, sicherheit etc denken muss. habs dann ne zeitlang neben meinem halbtagsjob 3mal die woche gemacht. mittlerweile arbeite ich wieder vollzeit und mach nur noch einen abend fest, mach aber gelegentlich vertretungen. das hat den vorteil, dass man sie annehmen kann, wenn man zeit und lust hat.
ich würde es als nebenjob neben einem festgehalt immer empfehlen. macht spass, man lernt viele leute kennen, die leute kommen zu dir, weil sie sich bewegen wollen und sind sehr dankbar. im hauptjob würde ich es nicht empfehlen.
Du hast faktisch kein Wahlrecht, wenn das Auto in einem solchem Umfang betrieblich genutzt wird...So Tipps wie: rechne Dir aus was günstiger ist und such Dir das dann aus, kannst Du vergessen - das stimmt nicht.
Rein rechtlich sieht das so aus: Nutzt Du irgendwas zu mehr als 50% betrieblich, dann IST das notwendiges Betriebsvermögen. Bitte lies Dir die entsprechenden Hinweise zum § 4Einkommensteuergesetz durch. Nutzt Du irgendwas zwischen 10 und 50% betrieblich dann hast Du ein WAHLRECHT (Stichwort "gewillkürtes Betriebsvermögen"). Das geht aber nur, wenn das dem Betrieb nicht schadet.
Man kann sich
Kosten und weggeworfene Belege: Leasingkosten sind Betriebsausgabe. Ist das Auto gekauft, dann kannst Du ne Abschreibung geltend machen ( 6Jahre Nutzungsdauer bei Neuwagen). Weggeworfene Benzinquittungen: Eigentlich gibt es dafür nichts mehr, da Du Belege brauchst. Ein gutwilliger Bearbeiter wird es aber vielleicht akzeptieren, wenn Du die nicht utopisch hoch schätzt (Fahrleistung anhand TÜV bzw Reparaturrechnungen ist ja belegbar, Verbrauch weiß man, durchscnittlicher Benzinpreis der jeweiligen Monate kann in etwa ermittelt werden). Steuer, Versicherung hast Du ja belegt. Oder Du versuchst es mit 30Cent für alle Kosten. Aber wie gesagt: Rechtsanspruch hast Du keinen.
Zimmerst Du es Dir so hin, dass das Auto weniger als 50% betrieblich genutzt wurde, dann hast Du ein Wahlrecht. Aber 80% der Kosten beantragen und gleichzeitig behaupten, dass das Auto im PV ist, geht leider nicht.
Oje.... das Ganze hinkt schon bei der Fragestellung.....
Grundsätzlich: Absetzbarkeit richtet sich danach in welchem Umfang du das Auto betrieblich nutzt! Sofern > 50% kannst Du alle Kosten absetzen, musst Du für die privat gefahrenen Kilometer 1% vom Bruttolistenneupreis (auch wenns ne alte Kiste ist) - maximal aber die Kosten - versteuern, alternativ zur 1%Regelung gibt es das Führen eines Fahrenbuches. Da würde ich die Finger aber weg lassen. So gut kannst Du Dein Fahrenbuch nicht geführt haben ( bzw "getrimmt" haben), dass das von den Prüfdiensten nicht verworfen werden kann und wenn die Dir nachweisen, dass Du es gefakt hast, dann landet das Ganze auch noch in der Strafsachenstelle. Von der Arbeit ganz zu schweigen.
Dein Freund: Was zahlst Du ihm für das Nutzen des Autos, für den Wertverlust???? Das wären für Dich auch Ausgaben, Dein Freund müsste das aber versteuern. Habt Ihr so nen Art Leasingvertrag???? Oder hast Du wirklich so nen gutmütigen Freund der ein Auto kauft um es dann Dir zu überlassen und er hat gar nichts davon? Kann ich gar nicht glauben. Habt Ihr so nen Art Leasingvertrag, dann müsste man Eure Vertragsmodalitäten durchlesen um feststellen zu können, bei wem das Fahrzeug zu aktivieren ist etc.... Das ist aber ein etwas komplizierteres Thema.
Kommt drauf an, ob Du Beamter oder Angestellter bist. In vielen Regionen werden die Angestellten im öffentlichen Dienst bei gleicher Arbeit höher bezahlt als die Beamten (auch nach Einbeziehung des Familienzuschlags und nach Abzug von Steuern etc). In Ballungsräumen ist es sogar so, dass Bedienstete (Beamte und Angestellte) im öffentlichen Dienst geringer bezahlt werden als Angestellte in der freien Wirtschaft (bei gleicher Tätigkeit). Das liegt daran, dass das Bezahlsystem des öffentlichen Dienstes keine Rücksicht darauf nimmt wo Du wohnst. In einer günstigeren Gegend mögen z. B. 2500€ ein adäquates Leben (kleines Häuschen etc) ermöglichen, in einer Großstadt kommst Du mit so einem Betrag (mit Familie) kaum über die Runden (an Häuschen gar nicht erst zu denken).Die freie Wirtschaft zahlt weniger in günstigeren Gegenden und muss mehr in Großsstädten bezahlen, drum die Unterschiede... Beamte zahlen weniger Steuern, da sie aufgrund der fehlenden Sozialversicherungsbeiträge ein geringeres "netto" haben....
Du darfst im Endeffekt grundsätzlich nur NETTO mit NETTO vergleichen. ACHTUNG: Bei einem Beamten ist netto nicht das was aufs Konto kommt. Der Fallstrick dabei ist, dass der Beamte seine Krankenversicherung (50%) selber bezahlen muss, das geht also noch vom eigentlichen Netto weg. Zudem kommt noch, dass Du ALLE Familienmitglieder extra privat versichern musst, da es für Beamte leider keine Familienversicherung gibt. Da muss man gehörig aufpassen, und viele Statistiken die die Beamtengehälter mit den Angestelltengehälter vergleichen, berücksichtigen diese Tatsache nicht. Sollte das Jobangebot den Beamtenstatus beinhalten, dann setz Dich umgehend mit einer privaten Krankenversicherung in Verbindung und lass Dir die monatlichen Beiträge für Dich, Deine Frau und Deine 2 Kinder mal ausrechnen.
Ein Untermietverhältnis gibt es nur, wenn jemand ein Hauptmieter ist und dieser dann ganz oder teilweise weitervermietet. Da Du Eigentümer bist, ist das ein ganz normales Mietverhältnis.... Hast Du das ganze finanziert, dann erwirtschaftest Du vermutlich einen Verlust. Ob das Ganze steuerlich dann anerkannt wird, ist aber schon etwas fraglich, insbesondere dann wenn Du selber mit drin wohnst oder wenn Ihr außer der Küche und dem Bad noch andere Räumlichkeiten teilt (Schlafzimmer??) oder wenn Du zu wenig Miete verlangst oder....... . Das ist einfach ein zu wietes Feld um alle Eventualitäten abzugrenzen.
Bei Mietverhältnissen unter nahestehenden Personen stell Dir immer die Frage: Würdest Du oder auch die Mehrheit der Vermieter das auch genau so gestalten wenn das ein Fremder wäre? Kannst Du ALLES (bei der Miethöhe angefangen über die Wohnraumnutzung, Zahlungen, Vertragsverhältnis, Reparaturen, Nebenkosten etc) fremdüblich gestalten hast Du weniger Probleme!
Die Berechnung läuft dann: Einnahmen - laufende und einmalige Ausgaben - Abschreibung- Zinsen (keine Tilgung) Die Abschreibung errechnet sich aus: (Kaufpreis+ GrewSt+Notar,Kauf+Grudbuch, Kauf+Makler) - Bodenanteil (wird meist nach Lage geschätzt) +Sonderwünsche = Afa-Bemessungsgrundlage x 2% = jährliche Afa Gesamtobjekt x %ual vermietete Fläche =Afa jährlich vermieteter Teil ... Im Erstjahr zeitanteilig!
ich glaube meine vorredner sind keine steuerexperten....die hauptfrage ist: habt ihr ein echtes mietverhältnis oder zahlt du halt was weil du quasi nicht auf kosten der freundin willst.... nutzt ihr getrennte räumlichkeiten (mietvertrag???) und rechnet ihr die nebenkosten ab oder teilt ihr das ganze haus miteinander??? bei ersterm wärs eher ein normales mietverhältnis, bei letzerem ne wirtschaftsgemeinschaft, bei der man sich quasi die kosten ( und da dürften auch evtl telefonkosten u. ä. drin sein, die in einem normalen mietverhältnis unter fremden nicht drin sind) teilt. letzteres ist steuerlich unbeachtlich, da die freundin auch keinen "gewinn" draus zieht. angenommen man geht von einem mietverhältnis aus, dann wäre ne steuererklärung erst mal abzugeben. wenn die freundin keine anderen einkünfte hat, dürfte allein nach der gegebenen beschreibung keine steuer raus kommen, da von den einnahmen die ganzen ausgaben (schuldzinsen, afa, reparaturen, wasser, grundsteuer etc.) anteilig abgezogen werden müssten. es könnte sich sogar so verhalten, dass für die freundin ein steuerliches minus raus kommt. bei einem steuerlichen minus könnten die verluste auf andere einkünfte (auch auf künftige) angerechnet werden. der haken dabei ist: wenn die freundin aufgrund des mietverhältnisses verluste erwirtschaftet, dann wird genauer geprüft, ob die miete nicht viiiiiel zu gering ( wesentlich geringer als bei einem fremden mieter) ist, sprich ob das auch ein steuerlich anzuerkennendes mietverhältnis ist....----- hab jetzt nur ein paar problematiken kurz angerissen
kurzum: deine beschreibung ist etwas zu vage, ohne genaue zahlen, ohne genaue angaben zur belegenheit kann man dir keine exakte antwort geben... meine tendenz ist aber: steuerlich unbeachtlich, da ne wirtschaftsgemeinschaft
Die meisten Anzeigen sind sehr sehr vage gehalten und taugen daher für die Ermittlungsbehörden nicht.... Mehr als die Hälfte der Anzeigen erweisen sich schlicht weg als falsch (Neider, Denunzianten, Rache wegen was anderem), von der anderen Hälfte sind wiederum 45% unbrauchbar, weil zu ungenau. Darum gilt: Wenn Du was irgendwo anzeigen willst (Polizei, Finanzamt/Steuerfahndung,Arbeitsamt, Sozialamt) dann hat das nur Erfolg wenn Du konkrete Angaben machen kannst:
Ort und Zeitraum der vermeintlichen Schwarzarbeit, Benennung der Art der Tätigkeit, Benennung des Auftraggebers ( der machst sich evtl auch strafbar, wenn der davon weiß), Benennung des Schwarzarbeiters, Zahlbetrag...
Je mehr Wissen die ermittelnden Behörden haben, desto enger wird es für denjenigen! Du wirst natürlich nie erfahren, ob Deine Anzeige 100% Erfolg hatte, aber für den- oder diejenigen die davon direkt betroffen sind, ist sowas natürlich immer ein Schuss vor den Bug.
Aber ne blosse Anzeige weil sich einer am Stammtisch mit irgendwas brüstet ohne dass du das gesehen hast ist ebenso wenig dienlich als ne Anzeige nach dem Motto: Der fährt nen Chayenne und ist nur auf dem Bau als Hilfsarbeiter.
Irgendjemand bekommt für deinen Sohn Kindergeld, da der noch in Ausbildung ist. Mit Kindergeld/Kinderfreibetrag sind die Kosten des Kindes grundsätzlich abgegolten. Und sobald irgendjemand Kindergeld/Kinderfreibetraganspruch hat, können keine Unterstützungszahlungen geltend gemacht werden.
Die Helferin war Deine Arbeitnehmerin? Wenn ja , dann sind das Lohnkosten.
Deine Helferin war für dich selbständig tätig? Dann sind das Fremdleistungen. Aber Du brauchst ne Rechnung von ihr dafür! Wenn Sie Dir ne Rechnung schreibt, dann sollte sie das in ihrer Steuererklärung auf keinen Fall "vergessen".
Unterstützung von bedürftigen Personen (§33a) kann nur angesetzt werden, wenn diese Aufwendungen zwangsläufig sind. Zwangsläufig sind Kosten, wenn man sich aus rechtlichen/moralischen Gründen dieser Verpflichtung nicht entziehen kann. Gesetzlich unterhaltspflichtig ist man nur bei Verwandten in gerader Linie. Jedoch ist diese Regelung schon längst aufgeweicht: Die Partnerin wird, weil Sie mit Dir zusammen lebt kein Hartz IV bekommen, da Deine Einkünfte Ihr mit angerechnet werden. Laut Hartz IV bist Du Deiner Partnerin nämlich unterhaltsverpflichtet. In diesem Fall wirkt sich Hartz IV aufs EStG aus, da es nicht sein kann, da Du laut Hartz IV unterhaltspflichtig bist, laut Einkommensteuerrecht wiederum nicht. Du kannst also die Unterstützung Deiner Partnerin geltend machen - nicht aber das was Du den Kindern Deiner Partnerin zuwendest. In der Praxis läuft das so, dass Du nachweisen musst, was und in welcher Höhe Deine Partnerin eigene Einnahmen hat. Du erklärst, dass Du die Kosten für Wohnung, Kleidung, Essen (aber lass das Auto weg, das ist nie zwangsläufig) trägst und dann bekommst Du den Höchstbetrag nach § 33a. Wie gesagt: Die Stiefkinder sind außen vor. Was Du für die zahlst/machst ist Dein Privatvergnügen. Für deren Wohnbedürfnisse muss Deine Partnerin und der leibliche Vater der Kinder aufkommen. Sprich Du könntest hierfür von Deiner Partnerin Geld verlangen. Tust Du das nicht, ist das ein freiwilliges Geschenk an die Kinder, was aber einkommensteuerlich irrelevant ist.
Die Berufsgruppe an die Du vermietest is völlig irrelevant. Wichtiger in dem Zusammenhang ist die Vermietdauer! Ist die Mietdauer von nur kurzer Dauer dann ist das nicht mehr umsatzsteuerfrei sondern ist voll umsatzsteuerpflichtig. Sofern sich das nicht irgendwann geändert hat, spricht man von kurzfristiger Vermietung , wenn die Mietdauer weniger als 6 Monate beträgt. Hotelrechnungen weisen daher immer Umsatzsteuer aus, von Deinem Wohnungsvermieter siehst Du im Mietvertrag nie ne Umsatzsteuer!
Ich schliesse mich grundsätzlich den Vorrednern an. Die haben grundsätzlich Recht. Steuerhinterziehung ist das nicht, aber da gibt es noch einen anderen §§ der Abgabenordnung. Dieser nennt sich Gestaltungsmissbrauch. Man spricht im Groben von Gestaltungsmissbrauch, wenn du was NUR zum Steuernsparen machst, ohne dass irgendwelche anderen wirtschaftlichen sinnvollen Erwägungen dahinter stehen. Und das ist bei Dir zweifelsfrei gegeben. Die Konsequenz für Dich wäre, sofern man Euch dabei erwischt, dass Deiner Freundin die Verlsute nicht anerkannt werden. Nicht zu vernachlässigen sind bei Deinem Verkauf an die Freundin foglende Kosten: Notar Verkauf, Notar Grundschuld,Eintrag ins Grundbuch Eigentum, Eintrag ins Grundbuch der Grundschuld und die 3,5% Grunderwerbsteuer - alles Kosten die Du erst mal mit "Steuerersparnissen" amortisieren musst!!!
Du brauchst ne einkommensteuerliche Auskunft? Oder für die Zweitwohnungssteuer? Oder für dich selber???? Oder gegenüber Deinem Arbeitgeber?????
"Wie gehe ich damit um" ist zu ungenau um dir auch nur ansatzweise ne Auskunft geben zu können!