Hallo,

such mal im Internet nach dem Stichwort Janitscharen

oder schau hier bei Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Janitscharen

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Hallo,

du vermischt bei deiner Frage einiges.

Wenn du von der Gewerbeart fragst, meinst du sicher die Angaben im Rahmen der Gewerbeanmeldung. Dabei musst du angeben, in welchem Bereicht ihr tätig werden wollt (Handel mit...).

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung

Wenn du eine GbR erwähnst, dann sprichst du damit an, in welcher Gesellschaftsart ihr euch zusammentun wollt. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: GbR, OHG, GmbH...

Ob ihr die Kleinunternehmerregelung wählt, hängt in erster Line von eurem Umsatz ab. Wenn ihr beide in Vollzeit einsteigen wollt, dann kommt da ja sicherlich (hoffentlich) mehr als 17500 € zusammen. Dann habt ihr gar keine Wahl...

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_(Deutschland)

Viel Erfolg!

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Hallo,


man sagt, dass dem Vermieter in der Regel 6 Monate Zeit gelassen werden, um das Mietverhältnis abzurechnen. Der Vermieter soll die Kaution so lange zurückbehalten können, bis die Abrechnung der Nebenkosten erfolgen kann. Das ist jetzt auf jeden Fall möglich.


Setz denen eine letzte Frist zur Zahlung von 2 Wochen und geh danach zum Anwalt.


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Hallo,


willst du das Geld wirklich in bar mitnehmen?


Ich würde dir eher eine Kreditkarte oder so empfehlen und das Geld dann je nach Bedarf abheben.

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Hallo,


schreib in den neuen Vertrag ausdrücklich rein, dass der alte Vertrag (mit Datum vom...) aufgehoben wird. Dann bist du auf der sicheren Seite.


Illegal wäre es nicht, zwei Verträge abzuschließen, aber später weiß man vielleicht nicht, welcher Vertrag gelten soll.


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Hallo,

ist den überhaupt schon eine Strafanzeige erstattet worden?

Dein Handeln kann mal wohl als versuchten Betrug bezeichnen.

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines
anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

...

Allerdings wirst du kaum mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen müssen. Da du noch Jugendlicher bist, halte ich allenfalls eine Verwarnung für angemessen, da kein Schaden entstanden ist.

Ich gehe aber davon aus, dass du bisher noch nicht straffällig geworden bist, so dass das Verfahren wahrscheinlich sowieso eingestellt wird.

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Hallo,

welchen Kontrast meinst du denn, es gibt ja zum Beispiel de Farbkontrast oder den Hell-Dunkel-Kontrast.

Wenn es um Hell-Dunkel geht spricht man häufig von einem Kontrastverhältnis.

Den Kontrast beschreibt man eher mit den Adjektiven starker bzw. geringer (Kontrast). Man kann dann auch von einem hohen oder auch gutem Kontrastverhältnis sprechen.

In jedem Fall schreibt man "im Rahmen", also mit großem R. 

:)

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Hallo, entscheidend ist letztendlich nicht so sehr die Größe des Ruckssacks sondern eher das Gewicht, also das was du dir aufladen willst. Für eine Entscheidung kommt es auch darauf an, was du genau machen willst. Wenn du zum Beispiel wandern gehen möchtest, solltest du nicht soviel Gepäck / Gewicht mit dir rumschleppen. Du musst schließlich auch noch das Zelt, Lebensmittel und Wasser berücksichtigen. Da sind 30 kg schon zuviel... Wenn du deinen Rucksack nur von Hostel zu Hostel schleppen musst, dann kann es auch etwas mehr sein. Du solltest auch nicht vergessen, dass man seine Wäsche auch mal waschen kann. Ich war zwar noch nie für ein Jahr unterwegs, allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass ich für eine Wochenendtour kaum weniger brauche als für eine vierwöchige Tour. Auf die paar Kleidungsstücke kömmt es dann auch nicht mehr groß an. Ich bin dabei mit meinen 75 bis 80 Litern immer gut ausgekommen.

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Jo, kann man.

Kia hat gerade so eine Aktion:

https://www.bildungsspender.de/pfadfinder-aurich/shopping?zumshop=494d2ad012391ac8a4bcdf98f1a186b8&query=&tovoucher=&from\_page=Neue Shops


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Hallo,

damit sind Regeln, Lebensgewohnheiten oder Rituale gemeint, die einen gesunden Schlaf fördern.

Wenn man will, kann man auch Schäfchen zählen darunter verstehen...

Aber im Ernst: Gemeint ist zum Beispiel, dass man keinen Kaffee mehr trinkt oder Sport macht und eben langsam zur Ruhe kommt. Licht aus, gehört auch dazu...

Auch der Blick auf den Computerbildschirm oder das Smartphone soll vor dem Schlafengehen nicht so gut sein, da blaues Licht wach macht.

Schlaf gut! :)

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Hallo,

wenn du Pacht zahlst, dann hast du auch einen Pachtvertrag abgeschlossen, sonst würdest du ja keine Zahlungen leisten.

Dieser Vertrag muss beendet werden, bevor die Gemeinde mit einer anderen Person einen Pachtvertrag schließen kann. Hast du eine Kündigung erhalten?

Solange du einen Pachtvertrag hast, hast du auch ein Recht zum Besitz und kannst den Vorgarten weiter nutzen.

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Hallo ich glaube hier ist statt "unterschreiben" vielmehr "unterschieden" gemeint.

"Das" ist entweder ein Artikel, so dass man es nur mit einem s schreibt. Also zum Beispiel "das Haus"...

oder 

es leitet einen Relativsatz ein, der ein Hauptwort / Nomen beschreibt. Zum Beispiel: Das Haus, das schon sehr alt ist.

Also immer wenn, sich das "das" auf ein Hauptwort / Nomen bezieht, schreibst du es mit nur einem s.

Wenn es ein Konjunktion für einen anderen Nebensatz dient, dann wird es mit "ss" geschrieben.

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Hallo,

die Gefahr, dass die Sache verloren geht oder beschädigt wird, geht mit der Übergabe vom Verkäufer an den Beförderer auf den Käufer über.



§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.



Allerdings muss der Verkäufer nachweisen, dass er die Sache ordnungsgemäß an den Beförderer übergeben hat. Du musst also nachweisen, dass du nicht nur ein leeres Paket abgeschickt hast.


Bei Händlern gilt § 447 BGB übrigens nicht, wenn du dort als Privatmann kaufst (§ 472 Absatz 2 BGB).

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Hallo,

schau dir doch mal das Programm Paint.NET an, das ist kostenlos und ich finde es super. Es ist einfacher zu bedienen als Gimp.

Kann man zum Beispiel bei Chip.de downloaden.

Viel Spaß!

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Ja, wenn du das Bild des anderen veröffentlichst, dann kann es strafrechtlich verfolgt werden.

Das Recht am eigenen Bild wird durch § 22 KunstUrhG geschützt:


§ 22 KunstUrhG


Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt,
wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung
erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10
Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im
Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner
und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder
Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.




Wenn du gegen diese Vorschrift verstößt, kann auf Antrag der betroffenen Person ein strafverfahren gemäß § 33 KunstUrhG eingeleitet werden.



§ 33 KunstUrhG


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.





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Natürlich darf er sich in einer anderen Stadt einen Arzt suchen. Wenn dein Freund dort einen Termin bekommt, wird er auch behandelt werden. Die Arztwahl ist nicht an den Wohnort gebunden.

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Hey,

ich würde mich an deiner Stelle in einem Schwimmverein anmelden, da kannst du regelmäßig trainieren und bekommst auch Tipps, um deinen Stil zu verbessern. Zudem wirst du ohne regelmäßiges Training und ohne die nötige Kondition die 600m kaum in einer vernünftigen Zeit schaffen. Kondition bekommst du nur bei regelmäßigem Wassertraining

Ich würde dir raten, die 600m zu kraulen und die 100m in Brustlage zu schwimmen.

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Hallo,

wir planen auch gerade eine Tour in Norwegen. Wir werden mit der Fähre nach Stavanger fahren und von dort mit dem Auto weiterfahren. Ohne Auto kommt man in Norwegen wohl nicht weit...

Ferienwohnungen sind uns zu kompliziert im voraus zu planen und zu unflexibel. Wir werden daher auf Campingplätzen übernachten. Die Idee mit den Hütten hatten wir auch schon, wobei es auch häufig vorkommen soll, dass die Hütten ausgebucht sind. Wir werden daher, um möglichst flexibel zu sein, auch auf jeden Fall ein Zelt mitnehmen.

Auf jeden Fall sollte man den Preikestolen oder den Kjeragbolten gesehen haben. Wenn du gerne wanderst, ist das sicher auch das Richtige für dich.

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