Verbote gelten überall,ausser die sind explizit von der jeweiligen lage erlaubt.
Wie z.B.
Schweinefleisch ist verboten,ABER man darf Schweinefleisch essen ,wenn man kurz vorm verhungern ist .(auch da sollte man nur wenig Schweniefleisch essen)
„Verboten hat Er euch nur (den Genuss von) natürlich Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber etwas anderes als Allah angerufen worden ist. **Wenn aber jemand (dazu) gezwungen ist, ohne (es) zu begehren und ohne das Maß zu überschreiten, so trifft ihn keine Schuld; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.“
** – Koran 2, 173
Ich sehe aber keine Sondervorschrift beim Musikhören.