Arbeitsvertrag von einer Leihfirma mit Tarifvertrag IG Metall? Kann nicht sein.

Die meisten Zeitarbeitsfirmen haben IGZ oder BAP Tarifvertrag.

Bei BAP gilt der Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen, wenn die Arbeit am 1. Tag nicht angetreten wird.

Schau nochmal in den Arbeitsvertrag. Da solltest du Infos zur Kündigungsfrist und/oder zum Tarifvertrag finden.

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Von "deinem Gehalt" bekommt eine Zeitarbeitsfirma nichts.

Im Gegenteil, die Zeitarbeitsfirma bezahlt dir dein Gehalt gemäß Arbeitsvertrag.

Was die Zeitarbeitsfirma vom Entleihbetrieb bekommt, steht auf einem anderen Blatt und sollte für dich auch uninteressant sein.

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Wieder was fürs Leben gelernt:

Erst lesen - dann unterschreiben!

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Pünktlich und regelmäßig zur Arbeit gehen.

Du kannst auch den Lagerleiter fragen, ob er mit deiner Arbeit zufrieden ist.

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Deine Rechnung ist völlig korrekt. Wichtig ist nur, dass die Kündigung am 14.7. bei deinem Arbeitgeber eingegangen sein muss. Bei persönlicher Übergabe kein Problem. Ansonsten bitte noch die Postlaufzeit berücksichtigen.

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Bei IGZ kenne ich mich nicht aus, aber beim BAP Tarifvertrag heißt es, dass der Urlaub bis 31.12. genommen werden muss, sonst verfällt er. Schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag und Tarifvertrag.

Ich verstehe nicht ganz, was du meinst. Du hattest Urlaub aber es wurden keine Urlaubstage bezahlt?

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Zum Thema Urlaub hast du ja schon die ausführliche und korrekte Antwort von DerCaveman.

Das Arbeitszeitkonto wird beim Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.

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Bei uns z.B. steht es im Arbeitsvertrag, dass der Urlaub bis zum 31.12. genommen werden muss und ansonsten verfällt.

Außerdem steht alle 3 Monate dieser Hinweis auch auf der Lohnabrechnung.

Schau lieber nochmal nach, bevor du zum Anwalt gehst.

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Das sind die Entgelte vom letzten Jahr die bis September gültig waren.

Ab 1.10.22 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 Euro festgelegt.

Im BAP Tarifvertrag ist die seit 1.10.22 EG1 bei 12,43 Euro.
Diese Entgeltgruppe ist für ungelernte Kräfte.

Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung werden in Entgeltgruppe 3 oder 4 eingruppiert. EG 3 ist seit 1.20.22 bei 13,50 Euro

Grundsätzlich ist jeder Lohn verhandelbar. Die Zeitarbeitsfirma darf durchaus noch etwas auf den Tariflohn drauflegen.

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Die agila ist eine der wenigen (oder die einzige) Versicherung, die solche rassetypischen OPs übernimmt.

Bei mir ist es zwar schon gute 10 Jahre her, aber die OP meines bully wurde ohne Probleme übernommen.

Ich bin noch in verschiedenen Facebook Gruppen und lese dort immer wieder, dass für Bullys eigentlich nur die agila in Frage kommt.

Aber zur Sicherheit wirklich das Kleingedruckte lesen, die Versicherungsbedingungen.

Es gibt auf jeden Fall eine Wartezeit, entweder 3 oder 6 Monate nach Abschluss.

Alles Gute für deinen Hund.

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Ich gehe davon aus, dass du einen schriftlichen und unterzeichneten Arbeitsvertrag hast. Dann kannst du im Fall des Falles deine Ansprüche mit Hilfe eines Anwalts realisieren.

Du hast auf jeden Fall Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.

Vermutlich wirst du zum 15. des Folgemonats den Lohn für September bekommen.

Stichwort "versprochener" Vorschuss. Mündlich vereinbart? Hast du schon nachgefragt, warum du den nicht bekommen hast?

Eventuell weil du im September nur wenige Tage gearbeitet hast und der Vorschuss nur bei kompletten Monaten ausbezahlt wird.

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Ich vermute, dass der Lohn zum 15. des Folgemonats überwiesen wird. So ist das allgemein üblich. Schau doch mal in den Arbeitsvertrag - da steht das auf jeden Fall drin. Wenn es knapp wird, dann kann Dein Freund nach einer Abschlagszahlung fragen. Eventuell macht die ZA-Firma da.

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Eine Sperre von der Arbeitsagentur bekommt man nur, wenn man entweder selbst gekündigt hat oder fristlos gekündigt wird - aus wichtigem Grund.
Wegen einer Abmahnung des Arbeitgebers gibt es keine Sperre und auch nicht wegen fristgerechter Kündigung in der Probezeit.

Deine Beschreibung des Sachverhaltes klingt ziemlich verworren. Aber so wie ich es verstehe, hast Du Deine Meldepflicht im Krankheitsfall verletzt - das rechtfertigt eine Abmahnung und bei Wiederholung dann auch eine fristlose Kündigung.

Vermutlich kannst Du nichts mehr dagegen machen - weil "damals" schon ziemlich lang her zu sein scheint.

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Die komplette Läufigkeit dauert ca. 20 Tage, davon sind aber meistens nur ca. 8-10 Tage blutig, der Rest sind die Stehtage - die gefährlichen Tage, wo gedeckt werden kann.

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Hallo, es ist meiner Meinung nach falsch, dass Du den BZ Metall bekommt.
Der BZ richtig sich ja immer nach dem Entleiher - also Chemiebranche = BZ Chemie.

Ich hab grad mal nachgesehen, ob es da große Unterschiede gibt. Es kommt tatsächlich darauf an, in welcher Entgeltgruppe Du bist. Kann besser oder auch schlechter sein.

Google am besten mal nach "Branchenzuschlag Stufen Chemie" und "Branchenzuschlag Stufen Metall". Dann kannst Du genau sehen, was auf Dich zutrifft und entscheiden, ob Du reklamierst.

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Hallo, die 6 Monate sind ja erst am 28.12.21 vorbei.
Die Lohnabrechnung für November wird definitiv früher gemacht.
Somit ist die Antwort eindeutig - Nein, Du leider hast keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

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Es sieht zumindest nicht gut aus, so eine Krankheit mit vorheriger Ansage.

Die Firma kann den medizinischen Dienst einschalten. Dieser überprüft dann, ob tatsächlich eine Erkrankung vorliegt.

Wenn du in der Probezeit bist, dann kann es sein, dass du gekündigt wirst.

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Der §670 BGB bezieht sich NICHT auf ein (Zeit-) Arbeitsverhältnis
sondern auf Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste (Titel 12, Untertitel 1) Google kann helfen.

Ein Arbeitgeber hat KEINE gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Fahrtkosten!
Es KANN im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Wie schon geschrieben wurde - bei der Steuererklärung geltend machen.

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Wenn das Dokument die Überschrift "Arbeitsvertrag" hat und wenn dort steht - XY wird ab dem 7.1.21 als ABC eingestellt, dann hast Du ab dem 7.1.21 Anspruch auf die im Vertrag genannte Vergütung.
Wenn es ein Arbeitsvertrag ist, dann handelt sich auf jeden Fall um Arbeitnehmerüberlassung.
Bei einer Personalvermittlung schließt die Zeitarbeitsfirma mit dem Bewerber nämlich keinen Arbeitsvertrag.
Wenn Du am Telefon keine ausreichende Antwort erhältst, dann schicke doch mal eine Mail und fordere zur Stellungnahme auf und setze einen Termin für die Antwort.

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