Jeder Mensch hat eine Vergangenheit. Die musst du akzeptieren. Abgesehen davon, solltest du ihr Vertrauen oder halt einfach mit ihr über deine Befürchtungen reden.

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Solange er keine Gefahr darstellt, würde ich es erlauben, wie bei jeder anderen Feindschaft auch. Wenn dein Sohn dann sicher ist, was er fühlt und ihr nicht Unterdruck gesetzt habt, wird er schon das Gespräch mit euch suchen.

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Wenn es das Zeugnis nach belegtet "0" ist, steht es drin. Dort steht alles drin, was Gegenstand eines strafrechtlichen Verfahrens war. Aber wenn du den weist, dass du schon eingestellt bist, kannste doch froh sein.

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Man erwirbt Eigentum in dem man sich mit dem alten Eigentümer über den Eigentumsübergang einigt. Kann man den Kaufpreis nicht sofort komplett bezahlen,geschieht dies meist unter der Bedingung des Eigentumsvorbehalts. Eigentümer ist derjenige der rechtlich halt das Eigentum hat. Besitzer ist derjenige der mit der Sache so verfahren kann wir gerne möchte. Wer das Tier also nur pflegt ist auf jeden Fall Besitzer, aber nicht zwangsläufig auch der Eigentümer.

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also bei mir war es damals so, dass der frauenarzt meinte, erst ab dem 4. blister, also wenn du 3 zeiträume vernünftig genommen hast, kannst du mit der pille relativ sicher verhüten.

wobei... während der periode hat die frau keine eingenistete eizelle, die befruchtet werden kann, sodass eine schwangerschaft eher unwahrscheinlich ist.

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was geht dich das elend anderer leute an?? DU musst dafür sorgen, dass DU glücklich wirst! versuch mit ihr zusammen zukommen... SIE kann immernoch nein sagen!

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führe dir vor augen, was du ohne ihn viel besser kannst! und bedenke, bist du single, bist du nur für dich verantwortlich, musst keine kompromisse eingehen und musst nur dafür sorgen, dass es DIR gut geht!

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sei vorsichtig! insbesondere wenn es um geld geht!

wobei, fernbeziehungen können klappen. ich kam mit meinem freund zusammen und er ist 5 tage später 600km weit weg gezogen. es klappt super! er ist der mann, den ich heiraten werde!

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könnt ihr mir helfen? wäre nett danke..

Hallo. Ich wollt fragen wie man jemanden den man liebt vergisst.ich liebe seit einem jahr einen jungen und als er es erfahren hat meinte er er weiss nicht was er dazu sagen soll.man hat es ihm schon angesehen das er eig kein interesse hat.ich wollte ihn eig nicht vergessen und habe immer weitergehofft mit der hoffnung es würde was zwischen uns werden.aber ich hab alles verloren.auch mein lächeln.ich kann gar nicht mehr klar denken und mach auch mein leben wegen ihm kaputt.meine noten hab ich auch nicht mehr im griff.ich hab kein spaß mehr am leben und auch überhaupt keine lust auf einen anderen.ich kann es mir nicht mal mit einem anderen vorstellen.manchmal denk ich selber ich sollte zum arzt oder so weil ich das gefühl hab ich hab depressionen.. ich muss jeden tag wegen ihn weinen.jedentag habe irgendwann meine trauerphase und da hilft wirklich nichts mehr.ich muss sogar ständig an ihn denken wenn ich bei freunden bin.ich bekomm ihn nicht mehr weg.in der schule sehe ich ihn auch jeden tag.ich weiß ich habe schon viele typen geliebt und vergessen aber das mit ihm hat mich wirklich sehr erwischt.ich bin eine person die sehr an die wahre liebe glaubt.und ich hab mich in den jungen so verliebt.es kommt mir so vor als hätte ich keinen jungen so sehr geliebt wie ihn.er ist mir so wichtig.ich kann nicht mehr.hatte sogar oft selbstmordgedanken (bitte dazu keine unnötigen kommentare).es geht mir einfach sch****.ich möchte ihn vergessen aber ich weiß nicht wie das gehen soll.normalerweise würd ich jetzt nach einem anderen typen schauen und versuchen ihn zu vergessen aber ich kann nicht mal mehr nach anderen schaun.ich hab keine lust auf jemand anderen.ich will nur ihn.ich will ihn vergessen aber bringe es nicht übers herz .. Ist das normal? Könnt ihr mir weiterhelfen.. wie schaffe ich es ihn zu vergessen :( ..Danke im vorraus

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du leidest ganz doll an selbstmitleid!! ging mir auch mal so... stand 4 jahre auf nen kerl, dann kamen wir endlich zusammen, 3,5 jahre und dann hat er mich eines abends am telefon abgeschoßen, klasse ;)

was du machen sollst?? genieß dein leben! warum hängst du an ihm? er will dich nicht, das ist nicht schlimm. dir immer gleich nen neuen zu suchen, ist vielleicht nicht so clever! lern mit dir selbst klar zukommen.lerne, schreib gute noten! das ist wichtig für den job, der sicher ein leben lang bleibt!

und, by the way, männer, ich meine richtige männer, die liebe intelligente, selbstständige, unabhängige frauen. sie lieben frauen, die auf eigenen beinen stehen und ihnen nicht hinterherlaufen!

lerne dich zu lieben und der richtige wird dich finden, versprochen! (hat bei mir auch geklappt) ;)

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naja, kommt drauf an, wie die farbe im endeffekt sein soll... richtig dunkles rot, oder dunkel und n roter schimmer? habe auch dunkles haar und färbe mit der perfect mouse von schwarzkopf 388. die farbe ist auf der schachtel zwar braun, aber in der sonne sind sie rötlich....

sollen die haare richtig rot sein, musst du sie wohl erst blondieren, und dann dunkel färben.

im ergebnis: Soll's ne knallige farbe werden, immer von hell auf dunkel, solls nur n leichter schimmer sein, kannst auch auf dunkel färben! lg

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die uni frankfurt/oder ist eine europauniversität. eurorecht gehört dort im jurastudium zum pflichtstoff.vermutlich wirst du dort mehr europarecht haben, als an anderen unis.

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ja, du kannst nachbesserung oder nachlieferung verlangen. im kaufvertrag wurde die beschaffenheit der kaufsache vereinbart. weicht diese tatsächliche beschaffenheit von der vereinbarten ab, dann ist das ein mangel und du kannst nachbesserung verlangen gem § 437 BGB.

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Auto beim Händler gekauft 20 km später Motorschaden

Hallo ich habe mir ein Auto beim Händler gekauft mit Garantie bei der Probefahrt war alles Okay aber nach dem ich das Auto bezahlt hat kam er mit Mängel heraus die er anfangs nicht genannt hat. Z.B. Fenster müssten neu eingestellt werden, manche Dichtungen (verdeck) müssten neu gemacht werden, ein sensor fehlt würde er mir zuschicken usw. so nun mit ein schlechten gewissen nach Hause gefahren und gehofft das Er mich nicht beschissen hat. Nach ca 60 km kam qualm aus dem Motorraum sofort angehalten und nach geguckt erstenverdacht zu heiß gelaufen. ADAC und Händler angerufen beide kamen zum Auto hin und der adac man sagte Zylinderkopfdichtung hin. Er könnte ihn zur nächsten Werkstadt bringen doch der Händler mein ich sollte warten er würde ihn wieder mit nehmen und er würde ihn reparieren. Nach 2 tagen fragte ich nach, wie es ausschaut und hörte nur hatte noch keine Zeit aber das Auto ist in der Werkstadt. Nächster Tag, bis ich ihn erreicht hatte (20 mal angerufen) und ich die Nummer der Werkstadt verlangte wollte er sie mir nicht geben und meinte ich mach das schon nun ist über eine Werkstadt her und ich höre nur von ihn muss jetzt ins Krankenhaus und dort eine Woche bleiben. Nun will ich nur noch mein Geld wieder haben Habe ich ein recht darauf oder wenigstens ein repariertes Auto, wo ich nicht 1 Jahr warten muss.

Das war vor 2 Monaten...

Er hat das Auto nicht geschaft in 2 Monaten zu reparieren seine frist die ich ihn einen Brief geschrieben habe ist abgelaufen. Ich habe darauf die kündigung zum kaufvertrag geschrieben und verschickt aber er kam von der post zurück ungeöffnet (annahme verweigert) was nun ? Ich weiß nicht mehr weiter ich habe durch die ganze sache viel geld schon verloren. Weiß einer was ich jetzt machen soll ?

Hoffe ihr könnt mir helfen, Danke

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also, an sich hast du den vertrag wirksam "gekündigt". du bist also zurück getreten. damit ein wirksamer rücktritt vorliegt muss unter anderem die rücktrittserklärung (dein schreiben), bei der entsprechenden person zugegangen sein. zwar hat er die annahme verweigert, sodass dein schreiben faktisch nicht zugegangen ist. allerdings wird ein solcher zugang fingiert, wenn der empfänger den empfang böswillig vereitelt, was er mit der verweigerung der annahme getan hat. du bist wirksam zurückgetreten.

geh zu nem anwalt und schildere ihm einen fall. der setzt dann ein schreiben auf und dann werdet ihr sehen, wie der händler sich verhält.

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Rücknahme von Gebrauchtware

Hallo liebe Community,

ich möchte euch kurz und präzise meinen Fall schildern. Ich habe zwar auch schon das BGB herangezogen & hier ähnliche Fälle gelesen, aber ich hätte dennoch gern nochmal eine passgenaue Aussage zu meinem individuellen Fall, da ich einfach verunsichert bin.

Ich habe mein gebrauchtes Smartphone online (www.alles.de) inseriert und zum Verkauf angeboten. Mit Hinweis auf Kratzer an der Rückseite. Das Handy wurde von einer Dame besichtigt und vor Ort mit ihrer Sim-Karte auf Funktionsfähigkeit geprüft. Wir haben uns auf einen Preis geeinigt - und sie wollte noch meinen Ausweis in Kopie & einen Schrieb auf dem ich ihr die Seriennummer des Handys notiere, sowie den Kaufpreis & Datum mit meiner Unterschrift. Hat sie alles erhalten.

Nun - 8 Tage später - behauptet diese Dame, dass das Handy einen Defekt hätte, den ich ihr verschwiegen hätte. Und zwar wäre der Stummschalter seitlich defekt und somit liese sich das Handy nicht stumm stellen. Ich bin mir sicher, dass der Defekt als ich das Handy noch nutzte definitiv nicht auftrat und sehe es quasi nun nicht ein, das Gerät zurück zu nehmen, da ich ihr unterstelle, sie hätte den Mangel - wenn er denn überhaupt besteht - verursacht.

Wie ist die Rechtslage? Muss ich es zurücknehmen? Trägt sie nicht quasi nun die Beweislast - dass der Defekt schon vorher am Handy war? Gilt das 14-tägige Rückgaberecht auf zwischen Privatpersonen?

Fragen über Fragen..... hoffe ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße

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also, wenn du den mangel kanntest und ihn ihr ARGLISTIG, also mit täuschungsabsicht verschwiegen hast, dann musst du das handy zurücknehmen. aber, selbst wenn das so ist, muss SIE es beweisen! grundregel der beweislast im zivilrecht ist "wer sich drauf beruft, muss es beweisen". ausnahme wäre ein verbrauchstgüterkauf. aber da du kein unternehmer bist, liegt ein solcher nicht vor.

14tägiges rückgaberecht?? meinst du das gem § 312 ff BGB?? auch das greift nicht ein, da du kein unternehmer bist.

alles in allem: sie muss beweisen, dass ihre geschichte stimmt.

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frag bei der kindergeldkasse nach

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wahrscheinlich, ist aber nur eine mutmaßung, geht es darum, dass er sich quasi dafür verbürgt, dass für dich gesorgt ist und du nicht demnächst leistungen des amtes in anspruch nehmen wirst. ich würde darauf tippen, dass du hier noch keine arbeit hast. wenn du eine hast, sollte er zu dieser erklärung eigentlich nicht mehr verpflichtet sein.

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also, schmerzensgeld steht dir wenn, dann nur vom schädiger zu. und, die BG muss nicht 100% ausgleichen! wenn, dann sind das pflichten des schädigers!

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