Jeder Mensch hat eine Vergangenheit. Die musst du akzeptieren. Abgesehen davon, solltest du ihr Vertrauen oder halt einfach mit ihr über deine Befürchtungen reden.
Solange er keine Gefahr darstellt, würde ich es erlauben, wie bei jeder anderen Feindschaft auch. Wenn dein Sohn dann sicher ist, was er fühlt und ihr nicht Unterdruck gesetzt habt, wird er schon das Gespräch mit euch suchen.
Wenn es das Zeugnis nach belegtet "0" ist, steht es drin. Dort steht alles drin, was Gegenstand eines strafrechtlichen Verfahrens war. Aber wenn du den weist, dass du schon eingestellt bist, kannste doch froh sein.
Man erwirbt Eigentum in dem man sich mit dem alten Eigentümer über den Eigentumsübergang einigt. Kann man den Kaufpreis nicht sofort komplett bezahlen,geschieht dies meist unter der Bedingung des Eigentumsvorbehalts. Eigentümer ist derjenige der rechtlich halt das Eigentum hat. Besitzer ist derjenige der mit der Sache so verfahren kann wir gerne möchte. Wer das Tier also nur pflegt ist auf jeden Fall Besitzer, aber nicht zwangsläufig auch der Eigentümer.
also bei mir war es damals so, dass der frauenarzt meinte, erst ab dem 4. blister, also wenn du 3 zeiträume vernünftig genommen hast, kannst du mit der pille relativ sicher verhüten.
wobei... während der periode hat die frau keine eingenistete eizelle, die befruchtet werden kann, sodass eine schwangerschaft eher unwahrscheinlich ist.
was geht dich das elend anderer leute an?? DU musst dafür sorgen, dass DU glücklich wirst! versuch mit ihr zusammen zukommen... SIE kann immernoch nein sagen!
führe dir vor augen, was du ohne ihn viel besser kannst! und bedenke, bist du single, bist du nur für dich verantwortlich, musst keine kompromisse eingehen und musst nur dafür sorgen, dass es DIR gut geht!
sei vorsichtig! insbesondere wenn es um geld geht!
wobei, fernbeziehungen können klappen. ich kam mit meinem freund zusammen und er ist 5 tage später 600km weit weg gezogen. es klappt super! er ist der mann, den ich heiraten werde!
führe dir vor augen, was ohne ihn alles besser ist!
DU bestimmst den film, DU bestimmst, was du abends machst, DU bestimmst dein leben und musst keine kompromisse eingehen! das ist luxus, wahnsinniger luxus!
du leidest ganz doll an selbstmitleid!! ging mir auch mal so... stand 4 jahre auf nen kerl, dann kamen wir endlich zusammen, 3,5 jahre und dann hat er mich eines abends am telefon abgeschoßen, klasse ;)
was du machen sollst?? genieß dein leben! warum hängst du an ihm? er will dich nicht, das ist nicht schlimm. dir immer gleich nen neuen zu suchen, ist vielleicht nicht so clever! lern mit dir selbst klar zukommen.lerne, schreib gute noten! das ist wichtig für den job, der sicher ein leben lang bleibt!
und, by the way, männer, ich meine richtige männer, die liebe intelligente, selbstständige, unabhängige frauen. sie lieben frauen, die auf eigenen beinen stehen und ihnen nicht hinterherlaufen!
lerne dich zu lieben und der richtige wird dich finden, versprochen! (hat bei mir auch geklappt) ;)
weil mobbing ein neumodisches wort für ne nötigung ist und die ist gem §240 stgb strafbar. also gibt es kein gestz gegen mobbing, weil es ne norm gegen mobbing gibt ;)
naja, kommt drauf an, wie die farbe im endeffekt sein soll... richtig dunkles rot, oder dunkel und n roter schimmer? habe auch dunkles haar und färbe mit der perfect mouse von schwarzkopf 388. die farbe ist auf der schachtel zwar braun, aber in der sonne sind sie rötlich....
sollen die haare richtig rot sein, musst du sie wohl erst blondieren, und dann dunkel färben.
im ergebnis: Soll's ne knallige farbe werden, immer von hell auf dunkel, solls nur n leichter schimmer sein, kannst auch auf dunkel färben! lg
die uni frankfurt/oder ist eine europauniversität. eurorecht gehört dort im jurastudium zum pflichtstoff.vermutlich wirst du dort mehr europarecht haben, als an anderen unis.
ja, du kannst nachbesserung oder nachlieferung verlangen. im kaufvertrag wurde die beschaffenheit der kaufsache vereinbart. weicht diese tatsächliche beschaffenheit von der vereinbarten ab, dann ist das ein mangel und du kannst nachbesserung verlangen gem § 437 BGB.
also, an sich hast du den vertrag wirksam "gekündigt". du bist also zurück getreten. damit ein wirksamer rücktritt vorliegt muss unter anderem die rücktrittserklärung (dein schreiben), bei der entsprechenden person zugegangen sein. zwar hat er die annahme verweigert, sodass dein schreiben faktisch nicht zugegangen ist. allerdings wird ein solcher zugang fingiert, wenn der empfänger den empfang böswillig vereitelt, was er mit der verweigerung der annahme getan hat. du bist wirksam zurückgetreten.
geh zu nem anwalt und schildere ihm einen fall. der setzt dann ein schreiben auf und dann werdet ihr sehen, wie der händler sich verhält.
also, wenn du den mangel kanntest und ihn ihr ARGLISTIG, also mit täuschungsabsicht verschwiegen hast, dann musst du das handy zurücknehmen. aber, selbst wenn das so ist, muss SIE es beweisen! grundregel der beweislast im zivilrecht ist "wer sich drauf beruft, muss es beweisen". ausnahme wäre ein verbrauchstgüterkauf. aber da du kein unternehmer bist, liegt ein solcher nicht vor.
14tägiges rückgaberecht?? meinst du das gem § 312 ff BGB?? auch das greift nicht ein, da du kein unternehmer bist.
alles in allem: sie muss beweisen, dass ihre geschichte stimmt.
frag bei der kindergeldkasse nach
wahrscheinlich, ist aber nur eine mutmaßung, geht es darum, dass er sich quasi dafür verbürgt, dass für dich gesorgt ist und du nicht demnächst leistungen des amtes in anspruch nehmen wirst. ich würde darauf tippen, dass du hier noch keine arbeit hast. wenn du eine hast, sollte er zu dieser erklärung eigentlich nicht mehr verpflichtet sein.
also, schmerzensgeld steht dir wenn, dann nur vom schädiger zu. und, die BG muss nicht 100% ausgleichen! wenn, dann sind das pflichten des schädigers!
ganz normal, wie bei anderen verträgen auch. hat der andere eine pflichtverletzung begangen, steht deinen eltern ein rücktrittsrecht zu.