Das kommt hauptsächlich auf den Schufa--Eintrag an. Die Abgabe der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher ist ein K.O.-Kriterium. Außer die Sache ist erledigt. Dann kann man den Eintrag aber auch löschen lassen.

Ist es etwas wie eine früher mal unbezahlte Handyrechnung, ansonsten sind die Vermögensverhältnisse aber geregelt, kann das als "Ausrutscher" angesehen werden. Aber auch dann sollte die Schuld getilgt sein. Ein Eintrag, egal in welcher Höhe, der noch nicht beglichen ist, führt fast immer zur Ablehnung. Also, ein neg. Eintrag und Forderung beglichen dürfte kein Hindernis sein.

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Ein Vorkaufsrecht ist grundsätzlich nichts schlimmes. Es besagt dass wenn der jetzige Eigentümer verkaufen will, der Vorkaufsberechtigte informiert werden muss. Das kann wie in dem Fall hier der Nachbar, ein Familienangehöriger oder auch die Stadt oder Gemeinde sein. So lange der Vorkaufsberechtigte den gleichen Kaufpreis bezahlt, wie ein fremder Käufer, gehört ihm das Vorkaufsrecht und dem Verkäufer kann egal sein wer kauft. Bietet ein fremder Käufer mehr als der Vorkaufsberechtigte, kann an den Fremden verkauft werden. Wie CiaoMerkel schon geschrieben hat ist es am einfachsten, den Nachbarn schriftlich bestätigen zu lassen, dass er das Vorkaufsrecht nicht ausüben wird. Im Gegensatz zu einem Niesbrauch oder lebenslangen Wohnrecht ist das Vorkaufsrecht keine große Einschränkung. Der Bank stinkt nur, dass im Falle dass die Finanzierung eine Störung bekommt, eventuell jemand anderer als sie selbst ein Schnäppchen macht. Deshalb verlangen sie dass die Last in Abteilung II hinter die Last aus Abt. III tritt.

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Pauschale Antworten ohne Hintergrundinformationen sind eher wie blind auf Tauben schießen. Kündigen ist unklug, weil Du dann die bereits erhaltenen Förderungen zurückzahlen musst. Wenn dann beitragsfrei stellen und das Geld tatsächlich in Sachwerte wie z.B. Immobilien, Photovoltaikanlagen oder Edelmetalle investieren. Wenn es bis zur Rente noch 15 Jahre und mehr sind, wären auch Investmentfonds geeignet. Kommt immer auf den finanziellen Hintergrund und das Alter an.

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Ich geh davon aus, dass es sich um einen Immobilienkauf handelt. Ohne schriftliche Finanzierungszusage einer Bank geht man nicht zum Notar. Hat die Bank die Darlehensverträge schon zum Notartermin fertig, gehen wir beii unseren Kunden mit den Darlehensverträgen und der Grundschuldbestellungsurkunde zum Notar. Nach notarieller Beurkundung lassen wir dann auch gleich die Darlehensverträge unterschreiben. Vorher bei der Bank unterschreiben und dann zum Notar würde ich nur innerhab der Widerrufsfrist machen, denn sollte beim Notar etwas unvorhergesehenes geschehen, hat man ein Problem den Darlehensvertrag zu widerrufen. Da inzwischen viele Banken den Darlehensvertrag in der Bank unterschreiben lassen wollen, gehen wir nach Notartermin direkt zur Bank.

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Ein weiters Problem ist, dass Du den Waffelteig nur mit Frischei aus der Tüte zubereiten darfst wenn Du sie verkaufen willst. Hatten neulich den Fall auf einem Kindergartenfest. Kam der WKD vorbei und fragte ganz scheinheilig mit welchen Eiern der Teig zubereitet wäre. Die Mutter ganz stolz, natürlich mit frischen Eiern direkt vom Bauern (was auch stimmte). Kurz daraf kippte der WKDler Spülmittel in den Teig und meinte der Verkauf sei jetzt beendet.

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Das sollte auf jeden Fall notariekk beim Kauf beurkundet werden, dass auch die Frist fest geregelt ist. Der Verkäufer könnte sich, zu seiner zusätzlichen Absicherung, in Abteilung II des Grundbuches das Wohnrecht eintragen lassen. Notariell sollte aber für Deinen Fall genügen. Bedeutet die Kaufpreisminderung, dass er für die 5-10 Jahre keine Miete zahlt? Auf jeden Fall trotzdem einen Mietvertrag machen, damit auch für die "Mietdauer" was schriftliches besteht.

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Als ersten sehr groben Ansatzpunkt siehst Du das richtig. Wie schon die Anderen hier beantwortet haben sind die Einnahmen brutto, nicht netto und die Nebenkosten beim Kauf und Unterhalt sind auch nicht zu vernachlässigen. Somit sieht das im ersten Augenblick für den Laien so einfach aus. Wäre es das, würde es jeder so machen. Die größte Problematik dürfte sich aber bei der Finanzierung ergeben, wenn Du nicht jetzt schon 250.000 EUR und mehr verdienst. Die Bank geht nämlich immer vom worst-case-szenario aus, nämlich dass die Miete ausfällt. Dann musst Du darlegen, wie Du das Darlehen weiterhin bedienen kannst. Weiter benötigst Du beim Kauf einer Gewerbeimmobilie mind. 30-40%Eigenkapital, 10% reichen nicht und gehen ja auch schon mind. für die Kaufnebenkosten drauf.

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Die genaue Aussagen vom Werbefilm kann ich nicht mehr zitieren, die Grundaussagen kenne ich noch. Wenn Du einen guten Rechtsanwalt in der Sache benötigst, einfach Kontakt aufnehmen, der hat schon einige Anlegern ihr Geld zurück geholt. (Keine Werbung in eigener Sache)

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Um die Frage korrekt beantworten zu können, ist noch eine Info notwendig. Nämlich, handelt es sich um einen Privatkredit (z.B. für Möbel, Auto oder Sonstiges) oder handelt es sich um eine Immobilienfinanzierung mit Grundschuldeintragung? Zu zweiterem kann auch eine Anschaffung z.B. eines Autos über eine Hypothekeneintragung zählen. Handelt es sich um einen Privatkredit, kann dieser normalerweise ohne weiteres zurückgezahlt werden, meist auch ohne Zusatzkosten. Handelt es sich um eine Immobilienfinanzierung oder eine Anschaffung deren Kredit über eine Grundschuld abgesichert ist, wird es schwieriger. Zum einen ist im Darlehensvertrag festzustellen, ob überhaupt eine Rückzahlung während der festgeschrieben Zeit möglich ist, muss nämlich nicht so sein. Wenn die vorzeitige Ablösung grundsätzlich möglich ist, kann die Bank für Kosten und entgangene Gewinne eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Aber hier gibt es eventuell eine Möglichkeit, die Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Grund: von 2002 bis ca. 2010 haben Banken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, wie der Bundesgerichtshof BGH kürzlich entschieden hat. Das bedeutet, dass bei Darlehen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen die Widerrufsfrist nie geendet hat, somit heute noch läuft und das Darlehen heute noch nach mehreren Jahren ohne Kosten widerrufen werden kann. Sogar die damals gezahlte Bearbeitungsgebühr könnte zurückverlangt werden. Somit ka,, man man ohne Kosten aus dem Darlehen heraus kommen, z.B. auch wenn man vorzeitig auf einen aktuell günstigeren Darlehenszins umsteigen möchte. Wir haben mit unserem Verein schon mehreren Kunden die Kosten teilweise oder auch ganz ersparen können. Bevor man aber eine Lawine lostritt sollte man die Widerrufbelehrung von einem Anwalt vorher auf Fehler überprüfen lassen und auch klären ob man woaqnders überhaupt eine neue Finanzierung bekommt..

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Positiv ist anders! Du bist der Aufforderung durch das Amtsgericht oder den Gerichtsvollzieher nicht nachgekommen, zu einem Termin zu erscheinen, bei dem Du ein Vermögensverzeichnis hättest abgeben sollen. Im Schuldnerverzeichnis werden die Abgabe und die Verweigerung der Abgabe eingetragen. Nichtabgabe folgert automatisch, dass nun Haftbefehl gegen Dich beantragt wird, und Du von der Polizei beim Amtsgericht oder dem Gerichtsvollzieher zur Abgabe vorgeführt wirst. Ich würde schnellstmöglich Kontakt mit dem AG oder dem GV aufnehmen und einen neuen Termin vereinbaren, sonst ist nicht nur die Schufa versaut, sondern auch noch Dein polizeiliches Führungszeugnis. Der Haftbefehl kommt ins Schuldnerverzeichnis und das Führungszeugnis.

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Pauschal ist das nicht zu beantworten, da der Vermögenshintergrund nicht bekannt ist. Je nach Risikobereitschaft und Fachkenntnis gibt es viele Möglichkeiten wie z.B. Optionen, Zertifikate oder gar den sehr spekulativen Forexhandel. Allerdings sollten solche Anlagen, wie auch die Direktanlage in Aktien laufend (mindestens täglich 1x) überprüft oder die entsprechenden Stop/Loss-Ordern gesetzt werden. Sonst sind da eher böse Überraschungen anstatt Rendite drin.

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Theoretisch ja. Man kann nicht mehr Provision zurückfordern als man ausbezahlt hat. Allerdings kann es sein, dass wenn jemand die Provision zurückfordert und derjenige der zahlen soll nicht sofort zurückzahlt, Gebühren entstehen. Auch kann es bei verschiedenen Gesellschaften sein, dass man für Provisionen aus der eigenen Struktur haftet. Bedeutet: Wenn ein Vertrag ins storno geht und jemand unterhalb in meiner Struktur nicht zurückzahlt, hafte ich für die Provision mit. So wird mir dann der Teil belastet der mein Geschäftspartner bekommen hat und somit wird mir mehr abgezogen als dass was ich erhalten habe. Passiert zumindest bei Versicherungen teilweise.

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NRW streicht Denkmalschutz - trotzdem Denkmalimmoblie kaufen oder besser abwarten?

Hallo Community, mein erster Beitrag, daher bitte ich um Gnade...

Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema Denkmalschutz und dem Gedanken, eine Denkmalimmobilie zu kaufen. Da ich in der Nähe von Köln lebe, würde ich am liebsten auch eine entsprechende Denkmalimmobilie in NRW kaufen. Mit dem kürzlich beschlossenen Ausstieg von Nordrhein-Westfalen aus der Förderung von fast 100.000 (!!!) Baudenkmälern mache ich mir nun natürlich Gedanken, ob erstens eine Investition zum jetzigen Zeitpunkt und zweitens ein Kauf in NRW sinnvoll ist. Ich habe gelesen, das Baden-Würtemberg das Budget für Denkmalschutz sogar anheben wird. Grundsätzlich ist für mich eher der steuerliche Vorteil einer Afa-Abschreibung bei Denkmalimmobilien interessant und das wird schliesslich auf Bundesebene geregelt - nichtdestotrotz möchte ich mal in den Wald hineinhören bevor ich etliche Makler und Steuerberater aufsuche... Mich interessiert besonders, ob das Streichen der Baudenkmalpflege mich als Käufer von irgendeiner privaten Denkmalimmobilie in NRW gross beeinträchtigt oder eher von geringerer Bedeutung ist? Wer hat Erfahrungen? Ist alles so gelaufen, wie es die zahlreichen Makler versprechen oder gibt es Leerstand? Ich erinnere mich an "tolle" Investitionsobjekte in Berlin, die plötzlich unvermietbar waren... Ich habe schon fast alle Maklerseiten durch, ob baudenkmal,investition-baudenkmal oder wie sie alle heissen. der letzte Blog http://www.denkmalconsultants.de war ganz interessant - da sind ziemlich alle Themen aufgegriffen. Ich freue mich auf hoffentlich aussagekräftige Meinungen. Vielen Dank im voraus, Tom

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Also ich kenn jetzt den Hintergrund in NRW nicht. Ich kann mir aber nur vorstellen, dass die Ausschreibung neuer Sanierungsgebiete eingestellt wird. Die steuerliche Behandlung der Sanierungs- und Denkmal-Immobilien wird in §7h und 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG.) geregelt. Da müssen sich auch Bundesländer dran halten. Weiterhin gilt in Deutschland, zumindest meistens, ein so genannter Bestandsschutz. Beispiel Neubauimmobilien. Da wurde die degressive Abschreibung vor Jahren abgeschafft, wer aber einmal die degressive Abschreibung anerkannt bekommen hat, bzw. vor Änderung des Gesetzte gekauft hat, hat die degressive Abschreibung auch heute noch. Wenn Du mit dem Gedanken spielst in dem Bereich zu investieren, dann mach es. Je länger du wartest, desto höher werden die Zinsen, die Kaufpreise steigen wieder und die guten Objekte sind weg. Wenn Du dann noch einen Anbieter findest, der, so wie wir, auch KfW gerechte Sanierung macht (Programme 151 und 159), dann hast Du teilweise sogar einen Zins von 1,0% p.a.. Dann noch die erhöhte Abschreibung dazu, dann ist ein monatlicher Überschuss garantiert. Diesen sollte man aööerdings nicht ausgeben, sondern anlegen.

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Wie es der Name schon sagt, beteiligt sich jemand "still" an einer Firma, soll heißen, er hat kein Mitspracherecht, wenn es um firmeninterne Entscheidungen geht. Es sind keine Aktien, denn der "Beteiligte" bekommt von der Firma einen vorher vertraglich vereinbarten Ertrag, vorausgesetzt, die Firma macht Gewinn. Das ist unabhängig vom Börsenwert und funktioniert auch bei nicht börsennotierten Unternehmen. Ohne Gewinn keine Auszahlungen. Geht die Firme in Konkurs, ist das Geld meist futsch. Die Beteiligten bekommen im Falle eine Insovenz erst Geld, wenn alle anderen Gläubiger, z.B. Lieferanten, Angestellte usw. ihr Geld bekommen haben. Das wird im Vertrag meist über eine nachrangige Absicherung geregelt.

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Sind diese Gebühren / Provisionen für Rentenversicherungen marktüblich? Ist es ein guter Vertrag?

Hallo, ich möchte gerne über meinen Arbeitgeber eine Rentenversicherung als Form der Unterstützungskasse machen, da ich dort einen Steuerspareffekt habe und auch noch einen guten Zuschuss vom Arbeitgeber bekomme. Jedoch habe ich jetzt von einem Vertreter einen Vertragsentwurf vorliegen von der Allianz und darin sind auch die Kosten ausgewiesen. Ich weiß das die auch Geld verdienen müssen und auch sollen, aber die Beträge finde ich schon ziemlich heftig. Kennst sich jemand mit den üblichen Gebühren aus und kann mir sagen ob das noch alles im normalen Bereich ist oder zu hoch ist? Hier ein paar Daten:

Alter: 28 Jahre männlich monatliche Sparrate: 150 € + 20 € Arbeitgeberzuschuss

In den Beitrag sind die folgenden Kosten einkalkuliert; sie werden nicht gesondert erhoben. Abschluss- und Vertriebskosten - vom 01.11.2012 bis 30.06.2013: 347,79 EUR (= 0,44% der Beitragssumme)

  • für jedes Versicherungsjahr vom 01.07.2013 bis 30.06.2018 für jedes Versicherungsjahr 521,68 EUR (= 0,66% der Beitragssumme)

  • ab dem 01.07.2018: 0,00 EUR

laufende Kosten in der Aufschubdauer für jedes Versicherungsjahr: - 104,34 EUR zzgl. 0,40 EUR je 100 EUR Deckungskapital

laufende Kosten im Rentenbezug pro Jahr des Rentenbezugs:

  • 1,75 EUR je 100 EUR gezahlte Rente

Somit hier die Summe lt. Vertrag: Die Abschluss- und Vertriebskosten betragen insgesamt 2.956,19 EUR.

Was kann da jemand zu sagen? Ist das marktüblich?

Vielen Dank für eine Antwort!

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Hallo user61984, die ausgewiesenen Kosten sind soweit leider marktüblich aber natürlich nicht komplett ausgewiesen. Ich erläutere auch weshalb. Die Provision der Vermittler berechnet sich aus der Summe, der Beiträge, die man während der Gesamtlaufzeit einbezahlt. Ich kenne die Daten in Deinem Vertrag zwar nicht, aber normalerweise wird eine Unterstützungskasse bis Rentenbeginn 67 Jahre abgeschlossen. Das bedeutet bei Dir 39 Jahre Laufzeit. Nun gehen wir davon aus, dass die Allianz, wie andere Versicherer auch, die Berechnungsgrundlage für die Provision auf 35 Jahre deckelt, damit die Provisionsgier in Grenzen gehalten wird. Um die Provision zu berechnen nimmt man nun den Monatsbeitrag x Laufzeit. 170 € x 12 Monate x 35 Jahre = 71.400 €. Ein Allianzvertreter hat ca. 25 o% (Promille) Provision an einem solchen Vertrag. Verdienst somit 71.400 € x 2,5/1000 =1.785 €. Ein Makler verdient selten unter 45 o%, so dass die Provision hier bei 3.213 € liegt, die in beiden Fällen sofort ausbezahlt wird. Die Allianz kalkuliert aber alle Verträge mindestens mit den Kostensätzen für Makler, denn die Allianzler direkt bekommen ja auch noch mtl. ein Fixum bezahlt. Somit kann man nun erkennen wie viel die Offenlegung der Kosten wert ist, denn die kalkulierten Provisionen übersteigen schon die ausgewiesenen Kosten. Merke: die tatsächlichen Kosten wird der Kunde nie erfahren, das ist nur Augenwischerei. Noch sachlimmer ist, dass der Kunde seinen Vertrag mit einem Negativsaldo auf seinem Konto beginnt und die ersten Monate/Jahre erst sein Konto auf Null stellen muss und in dieser Zeit keine Zinsen/Rendite bekommt.

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Nachbesserung nach Immobilienkauf

Hallo,

Wir haben uns eine Gebrauchte Immobilie von einem Scheidungspaargekauft.

Im Notarvertrag wurde geregelt, dass die Küche nebst Geräten, sowie dem Kaminofen für zusätzliche 3000 Euro erworben wird.

Bei der Übergabe musste ich feststellen, dass der side by side Kühlschrank entnommen wurde. Dies haben wir ebenfalls ins Übergabeprotokoll mit der einen Partei reingeschrieben, dass dies noch geprüft werden würde, da Sie diesen nicht rausgeben wolle, dies wäre nicht zur Küche verkauft worden. Küche hat außer diesem betagten Kühlschrank keinen anderen.

Nun wurde eine Frist gesetzt mit einer Woche, dieser Kühlschrank wurde nicht zurückgebracht und nicht bezahlt.

Es handelt sich doch bei einem Kühlschtank um ein wesentlichen Bestandteil einer Küche, oder?

Wie soll ich weiter Vorgehen?

Das mal zum ersten Punkt.

Der zweite Punkt ist:

Erste Übergabe mit ihr, wurde mir mitgeteilt, dass all die restlichen Sachen von ihrem Mann wären. Übergabe Protokoll unterschrieben, fertig....

Zweiter Termin mit ihm:

Wurde festgestellt, dass die Sache auf von ihr sind, und die Bühne voll mit Sachen hinterlassen wurde, er weigert sich nun die Sachen zu entsorgen, sie weigert sich, da sie meint, es wären die Sachen von ihrem ex-Mann.

Ich selber als Käufer, habe auch hier eine Frist gesetzt, wie bei dem Kühlschrank, nichts ist passiert und nun abgelaufen, was tun?

Wie komme ich an ein leeres Haus sowie meinem Kühlschrank?

Beide Zahlungen sind fristgerecht gelaufen...,,

Bin froh über jegliche Hilfe.

Gruß

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Da im notariellen Kaufvertrag steht "Küche mit Geräten" gehört der Kühlschrank hinzu. Sollten die beiden keinen Kühlschrank mehr bringen, musst Du einen kaufen und den beiden den Betrag in Rechnung stellen. Zuerst musst Du aber in Vorleistung gehen. Gleiches gilt für die Räumung. Wenn die beiden nichts unternehmen geht die Räumung erst auf Deine Kappe und die Kosten kannst Du gegenüber den Verkäufern gesamtschuldnerisch geltend machen. Ein Tipp: Alle künftigen Termine nur noch mit beiden macxhen und einen unabhängigen Zeugen deinerseits hinzuziehen.

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Ich habe Faktum Finance vor ein paar Wochen kennengelernt und mich mit dem Geschäftsführer persönlich unterhalten. Ich kann an der Sache nichts schlechtes finden. Die Immobilien werden aus Zwangsversteigerungen zu ca. 50% des Verkehrswertes und weniger eingekauft werden. Das bedeutet es werden Wohnungen auch z.B. zu 20.000 € - 30.000 € eingekauft, so dass auch ein Kleinanleger ab 10.000 € sich die erstrangige Grundschuld zu Zweit oder Dritt teilen müssen. Die meisten Anleger zeichnen aber größere Summen und haben die Grundschuld für sich. Mehr Sicherheit geht nicht und ist im BGB unter §1807 Abs. 1 sogar als Voraussetzung einer mündelsicheren Anlage genannt. Welche Sicherheiten hat man denn bei einer Lebensversicherung oder bei der Bank? Wenn jemand dieses Modell schon seit über 30 Jahren erfolgreich praktiziert und noch nie ein Kunde Geld verloren hat oder weniger Zins als versprochen bekommen hat, was will man dann mehr? Ich finde es schade, dass dieses Modell hier mit Lebensversicherungen und Beteiligungen in einen Topf geworfen wird, was bedeutet, dass die Schreiber das Modell nicht kennen und eine gute Sache verunglimpfen. Es gibt leider viel zu viel unseriöse Schrottanlagen auf dem Markt, aber meiner Meinung gehört Faktum Finance nicht dazu.

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Bei keiner Bank! Und die ganze Summe bei einer Bank alleine anzulegen kann schon gar nicht empfohlen werden, weil die Bankverschuldungen viel zu hoch sind und das Geld dort nicht "sicher" ist. Auch der Einlagensicherungsfonds ist nur vorgegaugelte Sicherheit, denn einen rechtlichen Anspruch der Bankkunden darauf gibt es nicht!

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Also ich hab das Gefühl, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen wird. Eine Investition in Rohstoffe bedeutet nicht gleichzeitig mit Rohstoffen zu spekulieren. Wenn ich Schweinebäuche oder Getreide an der Börse handle, dann ja, ist aber für den Ottonormalverbraucher zu riskent. Viel mehr Sinn macht es, in Firmen zu investieren, die sich um die Förderung von Öl, die damit zusammenhängende Infrastruktur oder Bau von Plattformen kümmern. Ebenso bei Gold und Silber, bzw. den restlichen Metallen, die auch in der Industrie verwendet werden. Das Interessante hierbei ist an der Spekulation mit Rohstoffen Geld zu verdienen, sondern an deren Gewinnung. Da manche Rohstoffe mit der Zeit aufgrund der Verknappung und des hohen Verbrauchs teurer werden, kann man moralische Bedenken beiseite lassen. Sonst muss jeder Bedenkenträger sein Auto verkaufen und sein Handy wegwerfen. Aus o.g. Grund finde ich auch die Investition in Silber interessanter als in Gold. Silber ist deutlich knapper, wird aber mehr in der Industrie verwendet. Bei Gold hat man eher den emotionalen Wert, der auch gleich wieder zerfällt, wenn doch kein Währungsproblem auf uns zukommt. Deshalb: Ja, es macht Sinn in Rohstoffe zu investieren, 1.000x mehr als in Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Riester-Renten. Man muss nur schauen dss man in keine Zertifikate o.ä. investiert.

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Also von Münchner Verhältnissen bist Du mit ca. 3.000 €/m² weit entfernt, da wird für Neubau inzwischen das Doppelte und mehr aufgerufen. Ich habe bei Immoscout mal nach Neubauten in Augsburg geschaut, die liegen auch grob bei 3.000 €/m². Es kommt eben auch auf die Ausstattung an, ob nun Parkett oder Teppich verlegt ist usw. Von Außen schwer zu sagen, aber vom tatsächlichen Kaufpreis bist Du sicherlich nicht weit weg.

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