Das Verbot existierte tatsächlich, die Partei exisiterte aber unter der Bezeichnung "Partei der Arbeit" seit Ende der 30er Jahren weiter - es gibt sie noch heute allerdings nur mit geringer Bedeutung. Das Verbot richtete sich nicht gegen die Gesinnung (es herrscht ja Meinungsfreiheit). Das Parlament war der Überzeugung, die Partei sei von Moskau ferngesteuert - das war der Grund des Verbots. Es richtete sich auch nur gegen jene Organisation damals, es stellte kein generelles Verbot dar, kommunistische Ideen zu vertreten.
Dürftet praktisch unmöglich sein, für ein Gewerbe in der Schweiz ist ein Aufenthalt hier voraussetzung, EU Bürger könne eine selbständige Tätigkeit ausüben im Prinzip, doch auch das ist nicht ganz einfach.
In der Schweiz brauchst Du keine Bewilligung dazu. Es steht Dir frei ein Gewerbe zu betreiben. Wenn Deine Einkünfte (Gewinn) Fr 2000.- pro Jahr übersteigen musst Du Dich bei der AHV Deines Kantons anmelden (sofern Du über 17 bist) und AHV Beiträge bezahlen. Erst wenn der Jahresumsatz Fr. 100'000 übersteigt musst Du Deine Frima im Handelsregister eintragen lassen und Dich bei der MWST anmelden - viel Glück.
Deine Fragestellung ist zu unklar als dass ich Dir klare Antwortengeben kann:
Die Krankenversicherung in der Schweiz ist reine Privatsache (aber obligatorisch) und hat nichts mit Deinen Anstellungs- und Auftenhaltsgenehmigungen zu tun, es git auch keine Arbeitgeber Beiträge. Die Krankenversicherung musst Du selber bei einer zugelassenen CH Kasse abschliessen und bezahlten - es gelten Kopfprämien deren Höhe sich nach Alter und Wohnort berechnen. Auf www.compqaris.ch findest Du Hilfe zur Berechnung und Auswahl. Die Wohngemeinde wird von Dir den Nachweis einer Versicherung verlangen. Für Deine Frau ist der Nachweis der Versicherung in DE zu erbringen zusammenn mit einer Zusicherung der Kasse, dass die Behandlungskosten in der Schweiz übernommenwerden um hier eine Befreiung zu erwirken. Ist die Kasse nicht in der Lage dies zu liefern, so ist Deine Frau in der Schweiz zusätzlich zu versichern. Dabei hätte Ihre Teilzeitarbeit in der CH keinen Einfluss auf die Krankenversicherung.
Steuerlich wirds wahrscheinlich kompliziert. Bei einem Wegzug aus DE unter Beibehaltung der Arbeitstelle besteht grundsätzlich weiterhin Steuerpflicht in DE für Deine Frau. In der CH besteht aber steuerpflicht für das geammte Einkommen (also DE und CH zusammen). Meines Wissens werden in DE bezahlte Steuern in der CH angerechent (umgekehrt funktioniert das) - da Ihr aber in der Schweiz Quellensteuer bezahlt und keine Steuererklägung abgebet, müssst Ihr Euch selbst um die Deklaration bemühen, sonst zahlt Ihr 2x Steuer.
für Nachfragen erreicht Ihr mich unter info@qimp.ch
Die Sache ist die: Fahren eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges in der Schweiz ist ein Zollvergehen. Du riskierst Bechlagnahmnung, Strafe und Verzollung mit Zuschlägen. Melde Dich bei der Oberzolldirektion in Bern (geht auch telefonisch) und sag, dass Du Dein deutsches Fahrzeug in der Schweiz verzollen willst (eine Zulassung ist dann nicht notwendig sofern das Fahrezug auf eine gültige Adresse in DE zugelassen ist). Aber sag um himmels willen nicht, dass Du mit dem Ding schon in der CH herumfährst! Du musst dann einen Antrag ausfüllen und einsenden. Nach Bezahlung der Rechnung (im Prinzip MWST und Gebühren) erhälst Du eine Verzollungsbetätigung, mit der darfst Du das Fahrezug in der CH fahren.
Hallo. Ich empfehle Dir, in der Schweiz zu wohnen, damit entgehst Du der deutschen Steuer - solange Du in DE wohnst bist Du dort steuerpflichtig. Die deutschen Versicherungen gelten nicht mehr - alle Sozialversicherungen sind dann in der Schweiz abzuführen. Einzige Ausnahme: es ist möglich die deutsche Krankenversicherung fotzuführen sofern eine Dekungszusage für die Schweiz ausgestellt wird.Versicherungen: Dein schweizer Arbeitgeber schliesst alle notwendigen Sozialversicherungen für Dich ab, ausser der Krankenversicherung (s. unten). Deine Beiträge werden Dir direkt am Gehalt abgezogen. Ebenso die Quellensteuer die Du in der Schweiz (unabhängig von der deutschen Steuerpflicht) auf jeden Fall entrichten musst. Fallsl Du in DE steuerpflichtig bist, wird Dir die in der Schweiz bezahlte Quellensteuer dort angerechnet.Die Krankenversicherung ist in der Schweiz privat, der Arbeitgeber zahlt keine Beiträge. Du schliesst diese Versicherung persönlich ab und bezahlst die Beiträge - Kopfprämien, keine Lohnprozente.Viele praktische Infos findest Du auf www.grenzgaenger.de.
Für den Geschäftsverkehr wird die MWST-Nummer verwendet (CHE-123.456.789 MWST) oder, falls der Betrieb nicht der MWST unterliegt die UID (CHE-123.456.789). Dies Nummer wird vom Bundesamt für Statistik vergeben. Es besteht kein Bezug zu PID oder Registernummern der Kantone. In manchen Fällen ist es notwenig, dem ausländischen Geschäftspartner eine Ansässigkeitsbescheinigung zu beschaffen, diese wird von der kantonalen Steuerverwaltung ausgestellt. Die Schweiz kennt die Steuernummer wie sind in der EU verwendet wird nicht, daher die Komplikation.
Ja, selbstverständlich wär es möglich eine Volksinitiative zu lancieren die genau das zum Ziel hat... Möglich ist das, Erfolreich kaum.. Immerhin bestimmen die Einwohner einer Gemeinde oder eines Kantons über Ihre eigenen Steuern, d.h. Budget und, als Folge, der Steuersatz, unterliegen der Volksabstimmung (ist von Kanton zu Kanton verschieden ausgeprägt). Beim Bund ist es allerdings das Parlament.
Um eine Aufenthatlsbewilligung in der Schweiz zu erhalten musst Du einen Job nachweisen oder andere Einnahmen, die es Dir erlauben in der Schweiz zu leben ohne der Fürsorge zu bedürfen. Praktisch heisst das, dass Du eine Einkommen von wenigsten CHF 3'500 nachweisen musst. Wenn Dir das möglich ist, viel Erfolg....
Du wirst eben als Doppelverdiener eingestuft, die Tabelle ist progressiv, Entlastung je nach Anzahl Kinder. Um den genauen Steuersatz zu ermittlen müsste ich wissen wo Dein Wohnort in der Schweiz sein wird, oder, falls Du als Grenzgänger jeden Tag heimkehrst, wo Dein Arbeitsort liegt, nebst Monatsgehalt und Konfession... Du kannst aber auch selber nachforschen, google einfach nach "Quellensteuer Tarif Kanton xxx" (xxx Name des Wohnkantons), dort suchst du die Tabelle "C" Doppelverdiener der Rest ist selbsterklärend. Denke aber dran, dass Du solange Du in DE gemeldet bist, dort auch unbeschränkt steuerpflichtig bleibst, die in der Schweiz bezahlten Quellensteuern werden Dir aber, auf Nachweis, an die deutsche Steuerschuld angerechnet.
Hier musst du wohl Deine Kenntnisse aus der Zeit der Völkerwanderung etwas auffrischen. Es waren vor allem germanische Stämme, die sich in Richtung des zerfallenden römischen Reiches in Bewegung versetzt hatten (Allemanen, Sueben, usw.) So gesehen sind die (deutschsprechenden) Bevölkerungsteile wohl weitgehend "Germanen". Ein Schweizer oder Österreicher wird Dich wohl etwas schräg anshen wenn Du ihm unterstellst "Deutscher" zu sein. Der Begriff "Deutschland" entstand so etwa ab dem 16 Jahrhundert und umfasste die Schweiz. Eidgenossenschaft und das habsburgische Österreich-Ungarn nicht.
Du verwechselst schon Brutto mit Netto. Der von dir angegebenen Wert ist wohl eher ein üblicher Bruttolohn. Das es in der Schweiz keine Tarifverträge gibt, bleibt es Dir überlassen, den Lohn auszuhandlen. Fürs Gastgewerbe sind die Minimalkonditionen im LGAV (Landes Gesamtarbeitsvertrag) festgeschrieben, den findest Du im Netz (LGAV Gastgewerbe Schweiz). Vom Brutto werden dir ca. 8% für Renten-, Unfall- und Lohnausfallversicherung abgezogen. Daneben musst Du mit etwa 5 - 8% Quellensteuer rechnen, die ebenfalls vom Lohn abgezogen wird. Je nach betrieblicher Regelung werden Dir von Arbeitgeber Kost un Logis in Rechnung gestellt, ca 800 - 1000 Franken im Monat (kann sehr unterscheidlich sein). Na ja, der Rest lässt sich sehen wenn du mit DE vergleichst. Viel Glück bei der Suche (ein Tipp: wende dich an Gastrosuisse Zürich oder den Schweiz Hotelierverein Bern, die haben Stellenvermittlungen).
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Gute Idee - was für ein Geweerbe betreibst Du, was Verkaufst Du? Wäre hilfreich um dir gut zu raten. Die Gründung einer eigenen Firma in der Schweiz ist kein Problem (für ne GmbH bauchst Du allerdings 20'000 CHF/EUR). Gewerbeerlaubnis und Ähnliches gibt's hier nicht und da die Steuern niedring sind ist allgemein bekannt. Ich helfe Dir gen, wenn Du mir ein paar mehr Einzelheiten lieferst. Hier oder über den Kontakt bei www.qimp.ch - da erfährst du auch mehr über mich.
Die ganze Meldungist ein Hype - es geht gar nicht darum Steuersünder anzuzeigen. Kunden einer Offshore Niederlassung der CS werden gesucht, da die Auslieferung Ihrer Daten an andere Behörden ansteht. Publiziert werden nur die Namen jener Personen, von denen keine Adresse bekannt ist an die die Mitteilung der Weitergabe versendet werden kann. Dies ist notwendig, weil eine Einsprache gegen diese Datenweitergabe möglich ist. Auch andere Personen, die amtlich gesucht werden, können im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das es da möglicherweise Steuersünder drunter hat ist wohl logisch. Jedenfalls ist die Meldung, dass nun alle Steuersünder in der Schweiz in den Bundesanzeiger kommen ein absoluter Blödsinn.
Vor der (napoleonischen) Helvetischen Verfassung hiessen die Tagsatzungsmitglieder "Orte" oder "Stände"
Also erst mal keine Panik und sachlich bleiben. Was für einen Aufenthaltsstatus hat Dein Mann in der Schweiz (Bewilligung G, L, B ?). Ist er in DE noch gemeldet? Gib uns alle Infos, dann können wir Dir raten. Nach meiner Ansicht sind 15% Quellensteuer nicht generell zu hoch. Wenn Dein Mann sich als in der Schweiz wohnhaft gemeldet hat (Bewilligung L oder B) dann wohnt er hier und der Ausflug zu seiner Familie ist Privatvergnügen und keine Werbungskosten, kann also nicht vom Einkommen abgezogen werden. Es gibt dann auch keine Zusatzkosten für 2. Wohnung etc. - er hat ja den Behörden erklärt, dass er "hier" (in der CH) lebt.... Sollte er Bewilligung G (Grenzgänger) haben, so ist er in DE unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. sein schweizer Einkommen ist in DE zu vesteuerern, allerdings kann er die in der Schweiz bezahlten Quellensteuern mit seiner Steuerschuld verrechnen lassen. Wie meistens in solchen Fällen, sollte man sich vor einer Arbeitsaufnahme in der Schweiz beraten lassen, um die Weichen richtig zu stellen. Je nach Arbeitsort, Wohnort, Familenverhältnissen etc. kann es verschiedene Lössungen geben. www grenzgaenger de enthält Infos und Ratschläge. Gruss www qimp ch.
LAS Burg, Hauptstrasse, Weil-Friedlingen - super ! Goolgle: LAS Burg
Du wirst 2 Beschäftigungen haben. Einmal Deine Festanstellung, da ist ja alles geregelt inklusive Quellensteuer.
Für Deine selbständige Tätigkeit musst Du Dich bei der kantonalen AHV Zweigstselle als "Selbstdädig im Nebenerwerb" anmelden. Schreib einen Kurzen Brief an die Zweigstelle (Adresse im Internet) - das geht ohne grosse Umtriebe. Hier musst Du die Sozialversicherungsbeiträge für Deine selbständige Tätigkeit abführen.
Geh dann auf das Gemeindesteueramt Deiner Wohngemeinde und sag denen, dass Du eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausübst und wie Du das zu versteuern hast. Je nach Kanton ist die Regelung etwas anders - aber Deine Geld wollen alle.
Falls Deine selbständige Tätigkeit handwerklicher oder ähnlicher Art ist, loht es sich zu prüfen, ob dafür eine separate Unfallversicherung sinnvoll ist, da die Nichtbetriebsunfallversicherung (die Dein Arbeitgeber in der Festanstellung für Dich abschliesst) nicht in allen Fällen solche Risiken abdeckt.
Für persönliche Auskünfte und Rückfragen (kostenlos) www.qimp.ch.
Viel Glück!
Lohn- und Lohnnebenkosten, Reise-, Verpflegungs- und Uebernachtungsaufwand in Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit sind vollumfänglich als Betriebskosten anerkannt und werden in jeder Buchhaltung so ausgewiesen. Ich wüsste nicht warum das hier in der Schweiz anders sein sollte. Im gegensatz zu Deutschland benötigt man hier aber keine explizite Spesenregelung mit dem Steueramt, allgemeine Regelsätze und -grenzen gibt es nicht, d.h. die Spesenhöhe ist nicht amtlich reglementiert, einzige Bedingung ist, dass diese Aufwände im Rahmen der Unternehmenstätigeit entstanden sind und entsprechende Nachweise vorliegen (Spesenbelege) und gilt auch für Bewirtungskosten vollumfänglich.