Hallo,

das WDVS ist bitte Fugenlos auszuführen um eine Abkühlung der Dämmung und eine Wärmebrücke zu verhindern. Ist immer ein schwieriger Fall beim Nachbarn jedoch sollte vorher abgeklärt werden ob die die 16 cm Dämmung anbringen darfst oder nicht da du ja wahrscheinlich dem Nachbarn 16 cm x Länge an Grund seinen Grund für dich beanspruchst (ich kenne die Grundverhältnisse bei euch nicht) .

Technisch Richtig ist die Lösung dass das WDVS bis zum Nachbar fugenlos hingezogen wird

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Hallo Soul
Ich würde einen Sparren von ca 10 x 16 Fichte, vorschlagen(Achsabstand ca 80 cm)und darauf eine Auflattung machen, Abmessung 4 x 8 cm Fichte, welche einen Abstand von ca 50 cm hat. Darauf kannst du dein Trapezblech befestigen.
Dies ist nur eune Abschätzung welche Dimensionen ich verwenden würde.
LG

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Eine diffusionoffene Folie dient hat 2 Funktionen 

1. Verhindern dass kein Wasser in die Wärmedämmung gelangt uns somit nicht ihre wäredämmende Wirkung verliert. Feuchtigkeit kann zwar von innen nach außen gelangen aber Wasser kann nicht herrein

2. Dass der Wind die Wärmedämmung durch kalte Luft nicht abkühlt und somit den Taupunkt des Bauteiles verschiebt wodurch es zu Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) kommen kann. 

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Hallo, Dein Dachfenster ist ein Standarte Veluxfenster mit den Maßen 66x118. Die neue Bezeichnung dafür ist, das Fenster Velux GGL F06 damit soltlest du das passende Rollo finden Achtung!!!: Du sprichst beim Rollo, von einem M06 das ist ein anders Dachfenstermaß, das wäre ein 78 x 118 cm großes Dachfenster. Mein Rat. Mach ein Foto vom Typenschild und stell eine neue Anfrag so kann ich es dir hundertprozentig beantworten, welches Rollo du anbringen kannst

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Hallo jjone 91, 

grundsätzlich gilt, ein Dach muss erst ab, wenn die Tragfähigkeit nicht mehr gegeben ist, anderenfalls kann man das dach "sanieren". 

In deinem Fall ist ist es schwierig, auf dem ersten Blick sieht es aus, als ob Regenwasser eintritt, mann müsste aber einen Zimmermann schauen lassen, ob es Schadstellen gibt wo Wasser eintreten kann, ansonsten ist es Kondenswasser und müsse die Holzschalung abnehmen eine neue luftdichte Dampfbremse verlegen und die Holzschalung wieder montieren. 

Die drei anderen Bilder bin ich mir ziemlich sicher, dass es Schimmelpilz ist, der sich da bereits einige Zeit eingenistet hat. Wichtig ist jetzt, die Feuchitgkeitszufuhr irgendwie absperren, ordenltich austrocknen lassen, danach die befallen teile auskrazen und dann erst drübermalen

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Der Zimmermann wird dir sicherlich ein Angebot gemacht haben und seine Leistungen irgendwie beschrieben haben, von dem aus müsse man ausgehen und man kann erst dann beurteilen was verrechnet wurde.
Hast du ein Vergleichsangebot eingeholt? Wenn ja wie teuer waren die? 

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Hallo Markus,

wird normalerweise so gemacht, nur das könnte man schon etwas besser machen bzw. von einem Zimmermann müsste man normalerweise eine saubere Arbeit erwarten können, das könnte auch ein Maurer gesesen sein :-)

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Leider darft du nicht die Öffnung einfach abziehen außer sie hat mehr als 2,5 m2.  lt. DIN  VOB/C 2015 (Stand: August 2015) ist die Abrechnung so geregelt:

Bei Abrechnung nach Flächenmaß sind Öffnungen  und Durchdringungen (wie z.b: Dachfenster, Fenster, Balkontüren) über 2,50 m2 Einzelgröße abzuziehen sowie bis 2,50 m2 Einzelgröße zu übermessen. Dabei gelten für die Maße der Öffnung die jeweils kleinsten Maße der Öffnung.

Dies wird begründet dass wenn man kleine Ausschnitte hat so hat der Verarbeiter wesentlich mehr Arbeitsaufwand weil er Leibungen, Ausschnitte machen mus. Wenn er die Fläche durchverlegen kann ist er normalerweise schneller, hat keinen Abfall usw. 

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Wohnungsvertrag "mit Erstbezug nach Sanierung" die noch stattfindet, was muss ich beachten ?

Ich habe heute Abend eine Wohnungsbesichtigung. Meine Freundin hat sich die Wohnung bereits angeschaut , Bilder gemacht und Gespräche mit dem Vermieter (Wohnungsgesellschaft) geführt.

Die Wohnung ist in einem , laut Aussage meiner Freundin "erschreckendem Zustand" (siehe Bild1). Die Wohnung wurde vorher von zwei Kettenrauchern bewohnt und sieht dementsprechend aus bzw soll wohl auch dementsprechend riechen. Da der Vermieter uns festnagelt "entweder Sie nehmen die Wohnung heut und unterschreiben oder sie ist weg" wollt ich mich schnell erkundigen ob ich jetzt irgendwas beachten muss. Die Wohnung soll laut Vermieter vor Bezug zum 01.12.15 saniert werden [Bad neu, alle Böden und Wände(neu geputzt/tapeziert/evtl gestrichen)] an der Gestaltung hätten wir wohl Mitsprache , wurde meiner Freundin versichert.

Generell bin ich da SEHR skeptisch , allerdings die Top Lage / der Preis und die Aussicht auf Erstbezug nach Sanierung +der Vermieter ist eine Gesellschaft , lassen den ein oder andern Zweifel schwinden.

Was ich aber komisch finde , in der Küche (keine Einbauküche) soll PVC verlegt werden um Kosten zu sparen (alle andern Räume werden mit Laminat bzw das Bad mit Fliesen ausgestattet) und die Türen sollen auch bleiben wie sie sind, ebenfalls wegen der Kosten da die Wohnung wohl erst vor 2 Jahren vollständig renoviert wurde.

Kann man da irgendwas machen ? Denn PVC Find ich langfristig weder Ansehnlich/noch praktisch/ ich mag's halt einfach nicht. Ebenso die Türen (siehe Bild2).

Meine Hauptfrage bleibt aber die oben, was muss ich bei Vertragsabschluss in diesem Fall beachten.

Danke für Antworten und Tipps und viele Grüße :)

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Am Besten eine Ist-Bestandsaufnahme mittels eines Protokolles durchführen. Diese von beiden Parteien unterschreiben lassen. Weiters ein Sanierungsplan der Wohnung (kurze Beschreibung je Raum, genügt auch in Worte) erstellen und von beiden unterschreiben lassen.  Den Sanierungsplan als festen Bestandteil im Mietvertrag verankern mit Vermerk: "Bei Nichteinhaltung tritt sofortiger Vertragsauflösung in Kraft "

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