Es gibt je nach Einzelfall ALG II in einer Bedarfsgemeinschaft für unter 25 Jährige. Zudem besteht die Möglichkeit in bestimmten Einzelfällen bei dem Besuch einer Tagesschule BAFöG in Anspruch zu nehmen oder Wohngeld zu beantragen.
Es wäre hier Ratsam mit dem Jugendamt kontakt aufzunehmen und sich ggf. an eine Beratungsstelle der freien Träger zu wenden. Es handelt sich um Jugendsozialhilfe-Einrichtungen, die dann solche Leuten helfen Formulare auszufüllen und ggf. auch sich um Unterkunft wie betreutes Wohnen oder ähnliches einsetzen. Noch etwas in Sachen Jugendamt: Da man ja über 18 Jahre ist, behandeln die einen nicht mehr wie unter 18 Jahren. Also keine Angst dorthin Kontakt aufzunehmen. In bestimmten Gebieten Deutschlands gibt es Jugendhilfestationen oder Einrichtungen. Je nachdem zu welcher Richtung man sich zugehörig fühlt oder wie stark die jeweilige Institition vor Ort ist. Es gibt kirchliche Einrichtungen oder nicht-kirchliche Einrichtungen. Beispiel sind für kirchliche Einrichtung ist Caritas. Für Nicht-Kirchliche Einrichtung ist proFamilia zum Beispiel eine Möglichkeit. Näheres verrät das Jugendamt vor Ort.

...zur Antwort

Wenns garnicht anders geht, und dir der Account sehr sehr sehr wichtig ist, dann ruf die nummer halt an. Wird aber so um die 5 € kosten. Die reden ziemlich schnell bei solchen nummern.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.