Durchspülen ist nicht unbedingt möglich, eher besteht die Gefahr, dass sich das Ventil festsetzt, sicherlich aber erst nach längerer Zeit. Da sollte man gelegentlich dran drehen.
In der Kurve wirkt die Fliehkraft und presst ihn nach außen. Da dort die Bahnoberfläche ist, erhöht sich der Anpressdruck und er rutscht nicht nach unten ins Kurveninnere, wenn er schnell genug ist.
Das ist auch praktisch möglich:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/deutscher-ueberlebt-sturz-ueber-300-meter-a-1137375.html
http://www.spiegel.de/panorama/neuseeland-fallschirmspringer-ueberlebt-freien-fall-aus-3600-metern-hoehe-a-466187.html
https://www.welt.de/vermischtes/article9340581/New-Yorker-ueberlebt-Sturz-aus-39-Stock.html
Nur leider höchst unwahrscheinlich, es kommt darauf an, ob es was gibt, das einen auffängt, z. B. bestimmte Sprungkisssen der Feuerwehr.
Bei unglücklichem Aufkommen können auch schon 2 Meter für verletzungen reichen.
Bei Marmelade wird nur pflanzliches Geliermittel genommen, Pektin, Gelierzucker oder ähnliches. Gelatine würde die haltbarkeit negativ beeinflussen.
Wenn Gelatine (=tierisch) drin wäre, müsste es ausdrücklich aufgeführt werden.
Das ist ein bekanntes Phänomen und hängt von der Entfernung zum nächsten Schaltkasten, der Qualität und der Auslastung der Leitung zusammen.
In der Vergangenheit hat die Telekom bei der Hunderterleitung nur "bis zu" garantiert, jetzt steht beim 100er VDSL "50-100 MBit/s" drin.
Kannst aber trotzdem mal bei der Störungsstelle anrufen, die messen in der Regel kostenlos durch, ob ein Hardwaredefekt z. B. im Kabel vorliegt.
Ja, es bringt was, sich bei Hermes zu beschweren. Beweise werden nicht benötigt. Arbeitsrechtlich reicht es für Hermes, wenn Kundenbeschwerden vorliegen, um den Mitarbeiter abzumahnen. Ziel dabei ist es, das Verhalten des Mitarbeiters zu beanstanden und ihn zu vernünftigem Verhalten anzuhalten.
Erst wenn das erfolglos ist (weitere Beschwerden), kann es zu einer Kündigung führen. Sofortige, fristlose Kündigung ist nur bei z. B. Tätlichkeit oder nachgewiesener Beleidigung möglich, aber immer nach Prüfung des Einzelfalls.
Das gilt natürlich nur, wenn der Fahrer nicht selbständig ist. Den Vertrag kann Hermes sonst jederzeit beenden