Hey,
"Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Die Kündigung in der Probezeit muss aber schriftlich erfolgen. Bevor der Azubi die Kündigung ausspricht, sollte er sich folgendes überlegen:
Stören dich Dinge, mit denen de auch in anderen Ausbildungen rechnen musst, wie zum Beispiel die 40-Stunden-Woche? Wie ist die Qualität der Ausbildung?
(Test: Checkpoint Ausbildung)
Wenn der Grund für die Kündigung das Betriebsklima (Test: Betriebsklima) ist: Wie stehen die Chancen, dass sich hier noch etwas ändert?
Ist es der Betrieb oder der Beruf, der zu Unzufriedenheit führt?
Brauchst du vielleicht noch eine längere Eingewöhnungszeit?
Hast du nach der Kündigung eine gute Alternative?"
Quelle:http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/probezeit-in-der-ausbildung.html#K%C3%BCndigungsfrist%20und%20Probezeit
Lies Dir alles durch. Steht alles drin :)