Ließ mal das Urteil des BverfG zur Vermögenssteuer. Eine Steuer, die nicht den Ertrag sondern nur die Substanz besteuert, ist von Haus aus verfassungswidrig. Seitdem ist diese Steuer zwar nicht aufgehoben, aber die Besteuerung ist ausgesetzt. Die wollen die Linken und Gruenen wieder aktivieren, wenn genug Dummköpfe als Wähler zusammenkommen. Folge: Da die reine Substanz versteuert wird, wird effektiv Vermögen vernichtet, was nicht mehr zur Ertragserzielung zur Verfügung steht und so die Volkswirtschaft schädigt, was wiederum die Schwächsten zuerst spüren werden. Gerade diejenigen, welche ja durch Linke und Gruene angeblich besonders geschützt werden. Du darfst aber gern einen Teil (steuerwirksam) spenden, da Du das Geld ja nicht verdient sondern nur geschenkt bekommen hast.
Kein Unterschied, geschichtlich entstanden.
ungefähr die Hälfte. Eher nur 45%, also 4,8% × 45% = 2,16% Die darfst Du zu 100% ausgeben, da sonst Deflation erzeugt wird.
Die Umsatzsteuer zahlt das Unternehmen auf dessen Umsätze. Die Gewerbesteuer zahlt das Unternehmen auf seinen Gewinn. Die Einkommensteuer zahlen die Gesellschafter der Personengesellschaft auf ihre Gewinnanteile.
Im übrigen gibt es ernsthafte Überlegungen, dass mit der Umsatzsteuer zu ändern. Grundlage ist ein BFH-Urteil, wo die Richter anscheinend besoffen waren. Das gibt Chaos, wird meines Wissens noch nirgendwo angewandt und soll hier nicht interessieren. Daher haben auch die anderen Antwortgeber dies richtig dargestellt.
Vom ersten bis letzten Atemzug verlangt der deutsche Staat von Dir Steuern und zwar teilweise auch von Auslandseinkünften. (und Deine Erben zahlen für Dich auch nach Deinem Tod). Die ca. 1 T€/Monat steuerfrei kommen (vereinfach) aus der Summe aus sogenanntem Grundfreibetrag lt. 32a EStG sowie Kranken,-Pflege,-Rentenversicherungsbeiträge. Bei Miderjährigkeit google mal nach Ferien,-Studentenjob. Dort ist mehr steuerftei drin...
Alles zwingend über den Notar. Für die Differenz könnt ihr vereinbaren, dass diese für bewegliche Sachen gezahlt wird, wenn irgendwie glaubhaft, z.B. Hausrat. Dafür fällt dann keine Grunderwerbsteuer an. Für die Grundstücke/Wohnungen fällt aber grundsätzlich Steuer an. Kann man nur durch Schenkung verhindern, dafür dann aber Schenkungsteuer, was noch teurer ist. Vorsicht beim Verkauf innerhalb 10 Jahre seit Anschaffung (Spekulationssteuer). Kompliziertes Rechtsgebiet, frag unbedingt einen Steuerberater.
Du hast bei Deinem Minijob dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass Du nach Steuerklasse VI versteuert werden möchtest oder Dein Arbeitgeber/dessen Buchhalter/dessen Steuerberater sich nicht gekümmert haben. Lass es korrigieren und fertig. Es gibt auch höchst geizige Arbeitgeber, die die 2% Pauschalsteuer nicht aus eigenem Portemonnaie zahlen möchte und Dich deshalb zwingen, auf Steuerklasse VI zu arbeiten.
Gratifikation meint üblicherweise was freiwilliges wie Bonuszahlungen wegen guter Geschäftslage. Auch der Corona-Bonus von 1500 Euro zählt darunter. Tantieme meint meistens etwas vorher vertraglich vereinbartes, wie z.B. 10% des Gewinnes oder auch ...% des Umsatzes...steuerlich viele Aspekte zu beachten, daher bei Bedarf Deinen Steuerberater fragen.
Im Einkommensteuerbescheid zu finden oder in Deinen Akten aus 2008
Wie hast Du bisher Deine Steuererklärung gemacht 😎 Zinsen und Dividenden werden in D. versteuert und die ausländischen Quellensteuern werden angerechnet (vom Grundsatz her) Bei Aktiengewinnen etc. auch, aber dies ist zu kompliziert, dass hier zu erklären. Ab zum Steuerberater. Wenigstens das erste Jahr.
Ob der Verkäufer die Steuersenkung weitergibt, liegt allein bei ihm. Rein freiwillig in den meisten Fällen. Der Aufwand ist riesig und das zwei mal. Bei Senkung und dann bei der Rolle rückwärts am 31.12. Kommt davon, wenn Deutschland unfähige Politiker an die Macht lässt. Alles nur Show.
ausländische Dividenden, Lizenzeinnahmen, Renten...dann hilft die deutsche Stastsbürgerschaft oder Wohnsitz nicht. Diese Einnahmen versteuert das Land, was zahlt (und teils auch das Wohnsitzland, wie zB. ausländische Dividenden, Zinsen)
Nachhaltigkeit, Wiederholungsabsicht, Gewinnerzielungsabsicht....dann ist es ein Gewerbebetrieb, falls nicht freiberufliche Tätigkeit (Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte...höhere Bildung erforderlich 🙄). Beides verursacht Einkommensteuer. Umsatzsteuer eher nicht, da kein Leistungsaustausch, es sei denn, es ist ein Vertrag abgeschlossen-ähnlich wie Schauspieler, Künstler...
Jede online Bank hat zwingend das Problem mit der Authentifizierung wegen dem EU Schrott Stichwort PSD2. Einige übertreiben es hier und lassen weniger technikaffine Menschen verzweifeln. Probier die AP der comdirect und die IngDiba und entscheide Dich dann. Oder auch DKB.
Nachzahlung Kirchensteuer beruht auf Zinseinnahmen o.ä. wobei die Banken auf Grund von Falschangaben keine ordentliche Steuer einbehalten konnten. Oder einfach Anpassung von Vorauszahlungen seitens Finanzamt oder Kirchensteuerbescheid...warte 14 Tage, bis die Mitteilung über die Guthabenverwendung kommt.
Fereinjob hört sich nach kurzfristiger Beschäftigung an; die sollte steuerfrei sein. Schau auf Deinen Lohnzettel bzw. besser auf die Lohnsteuerbescheinigung. Wenn bei letzterer oben im Stueerbrutto nichts steht, dann war es ein steuerfreier Ferienjob. Der wird nicht steuerpflichtig, nur weil Du im selben Jahr eine "normale" Arbeit aufgenommen hast. Für die 2 * 2500 Euro schau auf die gleichen Abrechnungen, aber dort auf die Zeile "Lohnsteuer" Wenn da was steht, solltest Du eine Steuerererklärung machen, da Du Stueer zurück bekommst. Aber nicht über Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein, denn die sind zumindest in dem Jahr teurer als Deine Erstattung-wette ich.
116 : 1,16 × 1,19 = 119 Ich glaube, 4 Klasse Grundschule. Jedenfalls in Deutschland.
Nein. Geht nicht im Konzern. https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/lohnsteuer/personalrabatte-im-konzern-3133802 Nebenbei: Du solltest es auch nicht übertreiben als Azubi. Wirft ein schlechtes Licht auf Dich, denn Du willst ja übernommen werden. Lehrjahre sind keine Herrenjahre.
Denkfehler. Im Gegensatz zu ALG II musst Du bei ALG I keine monatliche BWA/Gewinnermittlung abgeben. Deine Kosten ziehst Du von den Einnahmen ab und bekommst Deinen Gewinn aber eben nur auf Jahresbasis. Dann wäre es für mich logisch, wenn es bei der Grenzberechnung um eine Monatsdurchschnittsberechnung geht. Anders funktioniert es ja gar nicht. Entscheidender: Wieviel Stunden arbeitest Du in Deinem Job und wie lange machst Du dass schon ? Das AA könnte Dir vorwerfen, dass Du dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügnug stehst...
Gabs kein Anschreiben zu den Steuererklärungen ? grundsätzlich sendet der Steuererbater alles elektronisch, brauch aber aus internen Beweisgründen Deine Unterschrift: entweder auf eine Erklärung in papierform oder auch sonst auf irgendweinem Formular...hat was mit seiner Haftung zu tun......wenn ich die Erklärung für meinen Familie mache, brauche ich daher gar keine Unterschrift....volles Risiko bei mir :-)))