Wenn du gekündigt wurdest, bekommst du ALG 1. Anders sieht es aus, wenn du gekündigt hast, dann tritt eine Sperrzeit ein, wenn du keinen triftigen Grund für deine Kündigung hast. Das du ab dem 01.01.11 wieder einen Job hast, solltest du beim Arbeitsamt angeben.

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Ja, das stimmt so. Du kannst mit mittlerer Reife und einer Ausbildung das Fachabi erreichen. Allerdings kannst du danach, meines Wissens, nur in dem Bereich an einer Fachhochschule studieren, in dem du deine Ausbildung gemacht hast. Also sozusagen ein Studium, dass auf deine Ausbildung aufbaut. Wenn du das Fachabi nach der 12. Klasse bekommen hast, kannst du damit in allen Bereichen an einer Fachhochschule studieren.

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Ablenken, was mit Freunden unternehmen und den Vollidioten vergessen!

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Na, wenn`s direkt nach dem Zigaretten rauchen war, hat sie vielleicht eine Allergie gegen einen Bestandteil in der Zigarette. Wenn es auch mal gelegentlich so auftaucht, kann es ein Nervenproblem sein. Also entweder beim HNO die Allergie abklären lassen oder zum Neurologen gehen.

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Es ist normal wenn man nur ein Mal die Woche Stuhlgang hat, bei einigen ist das halt so und nicht weiter schlimm. Alle 3-4 Tage ist also noch im grünen Bereich.

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