Ist doch voll cool und romantisch!

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Ab dem 1. Januar 2012 darf zwischen dem elektronischen Auftrag für eine Überweisung bei einem Institut und der Gutschrift bei einem anderen höchstens noch ein Bankarbeitstag liegen – das ist in der Regel ein Werktag, außer Samstag. Bei einem Überweisungsauftrag auf Papier sind es zwei Tage.

http://finanzkniffe.de/blog/wie-lange-darf-eine-uberweisung-dauern/

Das ist Stand der Dinge.

VG

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Die sind natürlich total unpraktisch, ist ja klar.

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