Voraussetzung für eine Anstellung im aallgemeinen Vollzugsdienst ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur. Ein Praktikum zum jetzigen Zeitpunkt bringt da nichts.
In der "Ladung zum Strafantritt", die du bekommen hast, steht auf einem Merkblatt schon einiges drin. Ansonsten ruf dort an und erkundige dich.
In jedem Bundesland werden Justizvollzugsbeamte ausgebildet und nahezu jedes Bundesland hat auf der Seite des jeweiligen Justizministeriums die Informationen, nach denen du fragst. Also gib dir etwas Mühe und schau selber nach, wenn du dich wirklich ernsthaft für den Beruf interessierst.
Das Bewerbungsschreiben in der Form genügt völlig.Die Aussage: "Auch der Mehrschichtdienst ist kein Problem da ich schon Erfahrung damit habe." deckt das Mehrschicht-Thema ab.
Die Einschätzung "offen, tolerant" selbst abzugeben, halte ich für unklug. Diese Bewertung muss die Einstellungsbehörde schon selbst treffen.
Wenn man als Anwärter eingestellt worden ist, die Ausbildung erfolgreich durchlaufen und mit einem entsprechend guten Ergebnis abgeschlossen hat.
Entgegen der Vermutung von tinimini ist es im allgemeinen Vollzugsdienst immer noch üblich, unter diesen Bedingungen zu verbeamten.
Bücher darf man mitnichten "einfach so" schicken!! Die allermeisten Anstalten verlangen, dass da a) ein genehmigter Antrag des Gefangenen vorliegt und b) dass das Buch direkt vom Verlag oder Buchhandel in die Anstalt geschickt wird.
Einen Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst, wie er bei der Polizei gängig ist, gibt es m.W. im Justizvollzug nicht.
Für den gehobenen Dienst im Justizvollzug muss man entweder die Ausbildung zum Rechtspfleger absolvieren oder, wie z.B. in Bayern, ein spezielles Studium in Vollzeit für den gehobenen Dienst im Justizvollzug machen.
Der Pfeil ist ein Segen. Leider kennen ihn nicht alle Fahrer/innen vor mir.
Gegenüber des Blütenansatzes die Haut X-förmig anritzen, dann in kochendes Wasser geben, herausnehmen, sobald die eingeschnittene Haut sich deutlich nach außen wölbt.