Hallo,

ich glaube, dass hier einige Leute keinerlei Wissen über dieses Thema haben.

es ist so, dass ein Verbrausbassierter Energieausweis absolut garnichts aussagt, ausser wieviel Öl bzw. Gas man verbraucht hat.

Denn die Daten beruhen auf Angaben die nicht immer ehrlich vom Hauseigentümer bzw. Vermieter angegeben sein müssen.

Wenn man ein Haus kauft oder in einem Haus wohnt, nutzt es doch rein garnichts, wenn die Mieter des Hauses, Energie einsparen und im Wintermantel dasitzen und dadurch Energie einsparen. ( Nutzerverhalten )

Ich möchte doch wissen in welchem Zustand das Gebäude ist und wieviel Energie das Gebäude tatsächlich verbraucht, wenn man es normal benutzen würde.

Deshalb, sollte man sich das Geld für den zwar billigeren Verbrauchsausweis sparen und einen bedarsbassierten Ausweis erstellen lassen.

Das macht sich dann z.b. beim Kauf des Hauses vielfach bezahlt, denn es erspart dem Käufer eventuell eine sehr teure Dach- Wand oder Anlagensanierung.

LG

bigwolfi

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Hallo,

wenn ein Energiepass vorhanden ist, ist dieser vom Hauseigentümer für alle Bewohner zugänglich aufzuhängen.

Aber du hast vermutlich falsche Vorstelungen über die Aussageikraft eines Energiepasses.

1.) Ein Energiepass sagt nichts über undichte Türen aus.

2.)Ein Energiepass sagt auch nichts über feuchte Kellerräume aus, da diese in der Regel unbeheizt sind.

Ein Energiepass gibt die Istzustandes des Hauses wieder und wieviel Energie das Haus verbraucht/benötigt.

Wenn man wissen möchte, ob die Türen, das Dach oder die Fenster dicht sind, muss man eine Blower Door Messung machen lassen, oder mit der Wärmebildkamera, Bilder von diesen Stellen machen, dann lässt sich ein Mangel belegen und auch Mietkürzungen durchsetzen.

LG

bigwolfi

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Seit 2009 ist der Energiepass beim Verkauf einer Immobilie Pflicht.

Man sollte aber unbedingt darauf achten, dann man einen Verbrauchsbassierten Energiepass für die zu erwerbende Immobilie bekommt.

Es gibt viele Onlin Anbieter die für 20 Euro einen Bedarfsbassierten Energiepass anbieten.

So ein Bedarfsbassierter Energiepass ist gerade mal gut um etwas Wärme beim verbrennen zu erzeugen, aber er hat keinerlei Aussagekraft über das Gebäude selber, denn er beruht auf informationen die der Verkäufer dem Ersteller des Energiepasses gegeben hat, und der Verkäufer hat natürlich sehr grosses Interesse den Energiepass zu schönen.

Also unbedingt darauf achten.

Übigens, eine guter Verbrauchsbassierter Energiepass ist immer mit einer Besichtigung und mit persönlicher Erfassung aller Gebäudedaten verbunden, nur dann kann eine optimale Berechnung erfolgen und bei der Berechnung sind auch noch Sanierngsvorschläge vorhanden.

LG bigwolfi

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Hallo,

die Energieberatung die eine Bekannte von mir in Ansruch genommen hat, war nicht nur eine Sichtung des Gebäudes.

Der Energieberater hat sich das ganze Haus genauestens angesehen, alle Pläne studiert und danach eine genaue Istzustandsberechnung erstellt.

Aufgrund des Istzustandes hat er dann 3 Vorschläge fr die Sanierung ausgearbeitet, hie sei zu erwähnen, dass eine Gebäudeenergieberatung auf basis der ENEV 2007/2009 nichts mit einer Energieberatung zu tun hat die von vielen Firmen angeboten werden, bei denen lediglich solche Sachen gesagt werden wie " Ihr Kühlschrank oder Gefriertruhe verbraucht zu viel Energie" usw, usw.

Bei der Gebäudeenergieberatung geht es um Gebäudesanierung und dadurch um ein sehr hohes Energieeinsparpotential.

Eine einfache Gebäudeenergieberatung sollte ab ca. 250 Euro zu haben sein.

Eine ausführliche Gebäudeenergieberatung mit Sanierungsvorschlägen und Energiepass, ist ab ca.650 Euro zu haben.

Ein Komplettpaket,: Gebäudeenergieberatung mit mind. 3 Sanierungsvarianten, Antragsausstellung, Sanierungsüberwachung, Rechnungsprüfung und eventueller Mängelüberwachung und Energiepass, ist ab ca. 4500 Euro zu bekommen.

Förderungshilfen bitte bei unten angegebener Adresse nachlesen. http://www.bafa.de

Eines sollte aber jedem klar sein, eine gute Gebäudeenergieberatung ist nicht für ein paar Euro zu bekommen, bei jemandem, der einem das erzählt würde ich die vorsichtig sein, denn das kann eine böse Überraschung geben.

Liebe Grüße

bigwolfi

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Hallo,

Unabhängige energieberater sollte man auf der Seite der BAFA suchen, denn nur dort sind alle Energieberater eingetragen die eine BAFA Zulassung haben.

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/beratersuche/index.jsp

Ich selber habe übrigens sehr gute Erfahrungen mit nachfolgendem Energieberater gemacht, dieser hat nicht nur die Berechnungen gemacht, er ist auch zur Bank mitgegangen, bei der Antragsabgabe, hat die gesamte Sanierung überwacht und hat alle eingehenden Rechnungen geprüft, naturlich musste das auch bezahlt werden, aber ich meine, das hat sich gelohnt.

E-Mail: g-e-b@online.de

Bei weiteren Fragen: offenburger1@web.de

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Hallo,

ganz so einfach,wie Sie sich das vorstellen, ist das nicht, denn eine Sanierungsempfehlung beruht auf der genauesten Erfassung und Bewertung aller zum Gebäude gehörenden Daten.

Vereinfacht bedeutet das : der Erfasser gibt alle Daten in eine Energiegerater Software ein und erhält dadurch den Istzustand des Gebäudes.

Danach gibt er, aufgrund des Istzustandes, die von seiner Sicht aus, erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ein und dann errechnet das Programm, ob die Maßnahme den gewünschten Erfolg bringt oder nicht.

Diese Programmeingaben, könnten natürlich, von jedem Hauseigentümer durchgeführt werden, das ist aber vom Gesetzgeber nicht erlaubt, denn wenn man anschliessend eine Förderung durch die BAFA haben möchte, wird dort nur ein Gebäudeenergieberater anerkannt, der auch eine dementsprechende Ausbildung mit Prüfung abgelegt hat und eine Bafa Zulassung mit dazugehöriger Zulassungsnummer hat.

Diese Gebäudeenergieberaterprüfung können übrigens nur Handwerksmeister, Ingenieure, Architekten und Schornsteinfegermeister absolvieren.

Die Firma Hottgenroth, aber auch andere Firmen bieten solche Software an, Sie kosten zwischen 450 € und 1500 €.

Liebe Grüße

bigwolfi, Gebäudeenergieberater HWK

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Hallo,

Wolle immer im Wollwaschprogramm waschen, dieses Programm endet ohne abzupumpen und ohne zu schleudern.

Danach kann man die Wolle kurz(ca. 10-20 sekunden ) anschleudern lassen, also Programmwähler auf Schleudern stellen und nach der oben angegebenen Zeit einfach ausschalten.

Schädlich wäre es wenn man die Wolle vollkommen durchschleudern lässt.

Liebe Grüße

bigwolfi

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Hallo, es kann natürlich an der Dichtung liegen die im Hahnenoberteil intergriert ist, aber es kann auch sein dass der Hahn innerlich zerfressen ist und dann hilft nur der Ausbau des alten Teiles und der Einbau eines Neuen.

Je nachdem was man für einen neuen Hahn kauft braucht man auch kein Hanf oder ähnliches, die haben schon eine Dichtung intergriert, dann nur das Wasser abstellen alten Hahn rausdrehen, Gewinde von Hanf oder Dichtungsresten befreien und neuen Hahn reinschrauben, Wasser wieder aufdrehen und fertig

Liebe Grüße

bigwolfi

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Hallo, es kann natürlich an der Dichtung liegen die im Hahnenoberteil intergriert ist, aber es kann auch sein dass der Hahn innerlich zerfressen ist und dann hilft nur der Ausbau des alten Teiles und der Einbau eines Neuen.

Je nachdem was man für einen neuen Hahn kauft braucht man auch kein Hanf oder ähnliches, die haben schon eine Dichtung intergriert, dann nur das Wasser abstellen alten Hahn rausdrehen, Gewinde von Hanf oder Dichtungsresten befreien und neuen Hahn reinschrauben, Wasser wieder aufdrehen und fertig

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Hallo, wenn der Wasserstand auf Null ist, handelt es sich ja um den Heizkreislauf und nicht um den Wasserkreislauf.

Beim Heizkreislauf handelt es sich um totes Wasser mit einem ganz geringen Sauerstoffanteil, dieses Wasser ist eine braune Brühe und gibt sehr hässliche Flecken.

Ist es eine Mietwohnung, solltest du den Eigentümer bzw. die Vermieter umgehend informieren, vermutlich haben die ja auch den Installateur bzw. Heizungsmonteur beauftragt.

Ist die Wohnung dein Eigentum musst du unbedingt die Firma, welche die Reparatur durchgeführt hat informieren und Sie auffordern den Schaden zu beheben.

Das Problem mit dem Laminat ist ein anderes.

Wenn du gemerkt hast, dass Wasser rausläuft und du hast keinen Eimer oder eine Schüssel druntergestellt, hast du den Schaden leichtfertig mitverursacht und es dürfte schwer sein hier jemanden zu belangen.

Solltest du aber nach der Reparatur in den Urlauf gefahren sein und das Wasser ist unkontrolliert ausgelaufen, so haftet der Installateur.

Wenn du den Installateur beauftragst, dann setze Ihm einen Termin um den Schaden zu reparieren, sollte er den Termin nicht nutzen und sich auch sonst nicht melden, kanst du eine andere Firma beauftragen und dieser muss dann schriftlich feststellen, dass es sich um einen Fehler der anderen Firma handelt, dann kannst du die Rechnung der anderen Firma zur Zahlung vorlegen.

Alternativ kannst du aber auch einen Wasserschaden bei der Gebäudeversicherung geltend machen, das dieser Gasboiler fest mit dem Gebäude verbunden ist, dann darfst du nur nicht erwähnen, dass der Bailer vorher wegen Undichtigkeit repariert wurde.

Die Gebäudeversicherung übernimmt die Reparatur des Boilers und des Bodens.

Liebe Grüße

bigwolfi

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Hallo,

das kann natürlich an sehr vielen Dingen liegen.

Ich hatte mal das Problem und da war der einzige Grund, weil die Katzentoilette einen Deckel drauf hatte.

Sollte das der Fall sein, Deckel abnehmen und mal sehen, eventuell funktioniert es ja.

Den Wäschepuff würde ich allerdings kurzzeitig mal in einen anderen Raum stellen.

Liebe Grüße

bigwolfi

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Hallo,

das kann natürlich an sehr vielen Dingen liegen.

Ich hatte mal das Problem und da war der einzige Grund, weil die Katzentoilette einen Deckel drauf hatte.

Sollte das der Fall sein, Deckel abnehmen und mal sehen, eventuell funktioniert es ja.

Liebe Grüße

bigwolfi

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Hallo,

Hast Du dich etwas nicht in einem Kurs darauf vorbereitet ?

OHjeh,Ohjeh,

Dann viel Glück.

Sollte es schiefgehen, dann in die nächste Fahrschule und einen Kurs belegen oder in die Zeitung oder ins Internet schauen, da gibt es massenweise Vorbereitungskurse auf die MPU.

Wenn es noch nicht zu spät ist, würde ich lieber zum Arzt gehen und über Bauschschmerzen klagen und nen gelben Schein abholen und den dann zur Entschuldigung vorlegen.

Dann aber die Zeit nutzen und sich Intensive vorbereiten, ist alles andere als ein Zuckerschlecken und ruhig bist Du dabei ganz sicher auch nicht.

Liebe Grüße bigwolfi

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Hallo,

bei deinem Hausarzt solltest du dir nur eine Überweisung zum Diabetologen besorgen, denn der Hausarzt ist eigentlich der falsche Ansprechpartner.

So nun aber zu deiner Frage:

Also Byetta ist ein Produkt welches aus dem Speichel der Gila Echse hergestellt wird.

Die ersten Generation von Byetta hatte noch erhebliche Nebenwirkungen. Das jetzige Byetta ist viel besser verträglich, aber auch da gibt es noch Nebenwirkungen.

Man fängt mit 5 µg an und nach einem Monat erhöht man auf 10 µg.

Die ersten Tage habe ich Byetta ganz gut vertragen, mein Hungergefühl hat sich wesentlich verringert und ich habe auch innerhalb einer Woche 5 Kg. abgenommen.

Ein wenig Übelkeit oder auch Schwindelgefühl hat mich regelmässig etwa 30 Minuten nach dem Spritzen begleitet, an wenigen Tagen ist es mir ganz schlecht gegangen( Brechreiz).

Nach der Umstellung auf 10 µg geht es mir regelmässig schlecht, das ganze dauert dann etwa 1-2 Stunden, danach geht es wieder besser.

Das Hungergefühl ist fast verschwunden, und es geht nun etwas langsamer mit dem Abnehmen, denn nun geht es halt an die Fettreserven.

Mein Diabetologe sagte mir, dass die Überkeit und das Schwindelgefühl auch nach und nach verschwindet.

Also von meiner Seite her, kann ich Byetta nur jedem empfehlen.

Allerdinge sollte man noch wissen, dass es den Langzeitwert nur um ca. 0,8 senkt.

Ich muss allerdings sagen, dass dieses nur ein ca. Wert ist, denn durch das weniger Essen, geht auch der Langzeitwert mehr nach unten.

Liebe Grüße

bigwolfi

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Hallo,

diese Entscheidung musst Du ganz alleine treffen, denn was nach riesigem Vermögen aussieht ist eventuell auch alles bereits verpfändet.

Ich würde ganz anders vorgehen !!

1.) Dem Gegner einen Brief schreiben und ganz klar mitteilen, dass man seine Zahlung zu einem bestimmten Termin erwartet.

2.) In den Brief reinschreiben, dass man nach abgelaufener Fristsetzung, eine Kontopfändung beantragt.

3.) Und als Sahnehäupchen, noch dazu schreiben, dass man sich auch nicht scheuen wird eine Lohnpfändung durchführen zu lassen.

Hat dein Gegner Geld, wird er es weder auf eine Kontopfändung noch auf eine Lohnpfändung ankommen lassen.

Stellt er sich aber stur und dumm, hast du neben den bereits genannten Möglichkeiten auch noch die Taschenpfändung, das heisst, der GV besucht den Gegner und wenn er Bargeld oder wertgegenstände dabei hat, wird alles gefändet, natürlich nur bis zur Höhe der Forderungen.

Viel Glück

bigwolfi

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Hallo,

deine Frage zeigt mir, dass es noch kein klares Konzept gibt !!

1.) Wer möchte sich selbständig machen ?

Du und deine Freundin, jeweils mit einem eigenen Dienstleistungsunternehmen ?

Oder möchtet Ihr eine gemeinsame Firma Gründen, also GmbH, AG oder UG ?

2.) Wer bringt das Kapital in die Firma, wer ist dann Geschäftsführer, oder sind es beide Personen.

3.) Ich gehe einmal davon aus, dass Ihr Fremdkapital braucht, z.B. für Material/Lager, Büroausstattung, KFZ, und Überbrückungsgeld um die ersten Monate bis Geld durch die Firma fliesst, zu leben.

Wenn das der Fall ist, begeht nun nicht den Fehler und meldet ein Gewerbe an, egal ob IHK oder KWK, wenn Ihr das macht, könnt Ihr eine Fremdfinanzierung vergessen, die bekommt Ihr nie mehr.

Also zuerst einmal zu einem Berater bei der Handwerkskammer (HWK) oder bei der Industrie und Handelskammer (IHK).

Der hört sich Eure Vorstellungen an und macht Euch gleich auch manche Fehler aufmerksam.

Dann müsst Ihr zu einem Gründungsberater, der erstellt Euch ein genaues Konzept, mit der Prognose ob das Vorhaben auch realisierbar ist.

Mit diesem Konzept könnt Ihr dann Fördergelder beantragen, teilweise über die Agentur für Arbeit, teilweise bei der KfW Mittelstandsbank,

4) Deine Freundin müss auf jeden Fall die ARGE von Ihrem Vorhaben informieren und zwar so rechtzeitig, dass keine Überzahlung eintreten kann, denn ALG II wird Sie dann nicht mehr bekommen, aber eveentuell eine andere Zahlung, kommt aber darauf an, ob der Topf noch gefüllt ist oder bereits leer ist, denn Mitte bis Ende des Jahres sieht es meistens nicht sehr gut aus.

Alle Fördergelder müssen zurückbezahlt werden, manche haben ein bis fünf Jahre Tilgungsfreie Jahre, aber die verzinsung muss auch Monat für Monat gezahlt werden.

Auch diese siete ist ganz gut, aber da muss man sich ein Buch kaufen, kann sich aber ganz schnell bezahlt machen, bevor man einen Fehler macht. ( http://www.geschenktes-geld.com/Bestellen.html )

Liebe Grüße

bigwolfi

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Hallo,

ich gehe einmal davon aus, dass dr Kunde bei Auftragserteilung eine Auftragsbestätigung unterschrieben hat.

In diesem Falle hättet Ihr auch gar nichts aufschlüsseln müssen.

Hat er dem Angebot mündlich zugestimmt, sollten Zeugen vorhanden sein.

Auch eine Mail, wo der Kunde z.B. auffordert mit der Arbeit zu beginnen ist eine Auftragserteilung.

Dem Kunden einen Freundlichen aber direkten Brief schreiben und Ihn zur umgehenden Zahlung auffordern, unbedingt einen genauen Termin setzen ( 14 Tage ab dem Anschreiben).

Unbedingt darauf hinweisen, dass man nach verstreichen der Frist, die Angelegenheit an ein Inkassobüro weiterleiten wird, welches erheblichen Mehrkosten für Ihn bedeuten würde.

Einen kleinen Satz, wie z.B:

Zusätzlich werden wir dann der Schufa eine Meldung zukommen lassen, wo wir auf ihr Zahlungsverhalten hinweisen.

bringt manchmal sehr schnellen Erfolg

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Hallo,

von der rechtlichen Seite her, bezahlt immer derjenige, der die Grabpflege in Auftrag gegeben hat.

Welchen moralischen Standpunkt man vertritt steht auf einem ganz anderen Blatt, es kommt halt immer darauf an, wie gut man sich untereinander versteht, ist alles OK, dann sollte man schon ein fünftel der Kosten tragen, bzw. alle fünf Jahre einmal die Gesamtkosten übernehmen.

Es gibt aber auch Sonderfälle: z.B:

1.) Wenn Du das Erbe schriftlich ausgeschlagen hast, kann dich niemand zur Übernahme der Kosten heranziehen.

2.) Sollte das Grab in einem von der Gemeinde / Friedhofsverwaltung beanstandeten Zustand sein, kann die Gemeinde / Friedhofsverwaltung die Kinder der Verstorbenen auffordern, das Grab so zu pflegen, damit es der Friedhofsordnung entspricht, passiert dann nichts, kann die Gemeinde oder Friedhofsverwaltung den Auftrag zur Grabpflege vergeben und die Kinder müssen die Kosten tragen.

(Solltest Du das Erbe ausgeschlagen haben, kann niemand etwas von Dir verlangen, auch nicht im Falle der Verwahrlosung.)

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