Antwort
Sieht sehr appetitlich aus..
guten Appetit 😋:))
Sieht sehr appetitlich aus..
guten Appetit 😋:))
Was ich auch gedacht habe , hat Google schon mit ;
Grundsicherung (Altersrente) und Bürgergeld können in der Regel nicht gleichzeitig bezogen werden. Dies liegt daran, dass die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) für Menschen vorgesehen ist, die das Rentenalter erreicht haben und keinen oder einen sehr geringen Rentenbezug haben, während das Bürgergeld (SGB II) für erwerbsfähige Personen gedacht ist, die keinen oder einen sehr geringen Verdienst haben und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
beantwortet .
hoffe , dass es dir weiterhilft