Wenn du bei Abholung für die 2,- EUR eine Quittung bekommen hättest, wäre das als Beleg auch genug gewesen. Eine separate Rechnung wäre in diesem Fall nicht nötig. Eine Privatperson kann sowie so keine Rechnung ausstellen. Weitere interessante Informationen zum Thema Betriebsausgaben und deren Behandlung kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/ nachlesen.

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Ich takte die Verbindlichkeiten folgendermaßen ein: Kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Mittelfristige von 1 - 5 Jahren und langfristige mit einer Laufzeit von über 5 Jahren. Weitere interessante Artikel zu diesem Thema findest du unter http://www.betriebsausgabe.de/.

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Aufmerksamkeiten können Blumen oder Schokolade sein. Beides wird mit 7% Ust besteuert. Genauso gut könnte ein Päckchen Kaffee eine Aufmerksamkeit sein - da aber mit 19% USt. Also pauschal kann für Aufmerksamkeiten kein Steuersatz eingestellt werden. Näheres zum Thema Aufmerksamkeiten und Rechnungswesen findest du unter http://www.betriebsausgabe.de/.

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Geleistete Anzahlungen werden auf dem Konto 1186 Geleistete Anzahlungen, 19% VorSt im SKR 04 erfasst. Eine geleistete Anzahlung stellt eine sonstige Forderung dar und kann in die Folgejahre übertragen werden. Weitere wichtige Informationen zum Thema Buchführung kannst du auf der Seite http://www.betriebsausgabe.de/ nachlesen.

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So unflexibel ist Buchhaltung gar nicht. Es muss nur strickt der Reihe nach gearbeitet werden. Im Normalfall steht am Ende der Bestellung immer, "wollen Sie einen Gutschein einlösen". Einfach die Nummer eingeben und den Restbetrag bezahlen, schon geht alles nach Plan. Weitere interessante Artikel zum Thema Buchhaltung findest du unter http://www.betriebsausgabe.de/.

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Der Ausgangsberuf ist im Allgemeinen ein kaufmännischer. Unleugbar sollte eine Zahlenaffinität vorhanden sein. Buchhaltung ist ein eigenes Fach für sich, wer sich dafür interessiert kann aus jedem kaufmännischen Beruf in die Buchhaltung einsteigen. Viele interessante Themen rund um Buchhaltung und Buchführung kannst du auf der folgenden Seite nachlesen http://www.betriebsausgabe.de/.

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Im SKR 04 heißt das Konto 6495 Wartungskosten für Hard- u. Software und ist ein Aufwandskonto. In meiner Buchhaltung werden Wartungskosten über dieses Konto verbucht. Näheres zu Betriebsausgaben kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/ erfahren.

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Kummulieren heißt nichts anderes als zusammenziehen, bspw. die Abschreibungen von 3 Jahren werden kummuliert ausgewiesen 3x200,- EUR Abschreibung sind kummuliert 600 EUR. Weitere interessante Tipps zum Thema Abschreibung kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/abschreibungen-1.html nachlesen

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Bei der Angabe der Steuernummer auf der Rechnung sollte man immer Vorsicht walten lassen. Besser ist es, die Umsatzsteueridentnummer zu verwenden. Näheres zu diesem Thema kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/blog/2005/03/19/vorsicht-mit-der-angabe-der-steuernummer-auf-rechnungen/ nachlesen.

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Für den Anfang kannst du auch deine private Steuernummer auf die Rechnungen schreiben. Das ist genauso korrekt. Beachten musst du dabei nur, dass fremde Menschen deine Steuernummer kennen. Besser ist immer die Umsatzsteueridentnummer zu verwenden. Näheres zu diesem Thema kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/blog/2005/03/19/vorsicht-mit-der-angabe-der-steuernummer-auf-rechnungen/ nachlesen

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Wenn du den Gewerbeschein beantragt hast, bekommst du vom Finanzamt automatisch den steuerlichen Erfassungsbogen. Deinen Umsatz musst du noch ein wenig konkretisieren. Bis 17.500,- EUR Umsatz pro Jahr kannst du umsatzsteuerrechlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Näheres zur Kleinunternehmerregelung kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-101.html erfahren.

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Das kommt ganz auf deinen Vertrag an. Frag doch einfach deinen Versicherungsvertreter. Der müsste dir dazu Auskunft geben können. Näheres zum Thema Rechtsschutzversicherung erfährst du unter http://www.betriebsausgabe.de/rechtschutzversicherung-77.html.

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Die Rechtsschutzversicherung ist eher eine sinnvolle Versicherung. Die Anwalts- und Prozesskosten können sonst bei Streitigkeiten ein tiefes Loch ins Familienbudget reißen. Näheres zur Rechtsschutzversicherung kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/rechtschutzversicherung-77.html erfahren.

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Wird ein Arbeitszimmer ausschließlich beruflich genutzt, sind die Kosten für Einrichtungsgegenstände als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Kosten für die Jalousie sind also Betriebsausgaben.

http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.html

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Kühlschränke haben einen Abschreibungszeitraum von 10 Jahren.

Außer, der Anschaffungspreis liegt unter 150,- EUR, dann wäre der Kühlschrank als GWG einzuordnen.

Weitere Erläuterungen und Hinweise zum Thema GwG kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html nachlesen

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Ein Aktenmodul ist ein Baustein einer Software.

Mit einem Aktenmodul können bspw. Kundenakten oder Projekte auf dem Server angelegt werden mit entsprechender Zuordnung zu den Stammdaten.

Ob dieses Modul als GWG zu klassifizieren ist, dafür bräuchte ich noch weitere Informationen.

Weitere Erläuterungen und Hinweise zum Thema GwG kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html nachlesen

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Das ist gar nicht so schwer. Du musst bei der Anlage nur sagen, dass das WG nicht neu angeschafft wurde. Dann wirst du nach den Originaldaten (Anschaffungsdatum und -preis gefragt. Die Abschreibung wird dann auch richtig angezeigt.

Weitere Erläuterungen und Hinweise zum Thema GwG kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html nachlesen

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Sonstiger Betriebsbedarf Konto 6850 ist wohl hier das richtige.

Wenn du mehr über GwG wisen möchtest findest du weitere Erläuterungen und Hinweise zum Thema unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html nachlesen

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Wenn du nur wenige Einnahmen und Ausgaben hast, kannst du deine Firma auch direkt in der Einkommenssteuererklärung mit erklären.

Der richtige Weg ist aber eine Einnahme - Überschuss - Rechnung für deine Firma zu erstellen.

Ob der PC als GWG zu sehen ist, ist abhängig von den Anschaffungskosten.

Weitere Erläuterungen und Hinweise zum Thema GwG kannst du unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html nachlesen

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