Also, wir hatten das gleiche Problem. Unsere Tante hatte uns eine Generalvollmacht ausgestellt. Sie starb.
In der Vollmacht steht ja auch, daß sie über den tod hinaus gilt. wir hatten verfügung über Die Wohnung (Kündigen), Auflösung, Versicherungen kündigen, also über alles.
Auch gab es ein Testament. Das testament ging zum Nachlassgericht. Wir haben also die Beerdigung veranlasst. Die Wohnung gekündigt, die Versicherungen gekündigt. Nach 7 wochen bekamen wir das Testament. Es gab eine Erbengemeinschaft mit 8 Erben.
Die generalvollmacht wurde uns vom Notar gesagt, sei nicht gültig, die Kündigung der Wohnung also auch nicht (sie war illegal). Normalerweise mußte die Wohnung nochmals mit Unterschrift aller erben gekündigt werden. Der Vermieter hat sich aber großzügig gezeigt - war bereits eine Nachmieterin gefunden, somit konnte diese Kündigung bestehen bleiben. Es wurde uns gesagt, aufgrund des Testamentes ist die Generalvollmacht ausser Kraft gesetzt. Das problem ist nur, was passiert, wenn die eröffnung eines Testamentes Monate dauert. Auch die Lebensversicherung, die für die Beerdigung gedacht war, könnten wir nicht kündigen, da man wissen wollte, wer erbst, d.h. alles 8 Arben mußten dieser Kündigung zustimmen. Also kontnen zunächst über Monate keine rechnungen bezahlt werden. Also, ich frage mich, wozu ich eine Generalvollmacht habe, doch nur dann, wenn kein Testament besteht. betina