Hier geht es um die Fahrkosten und die Doppelte Haushaltsführung, die du unter den Punkt Werbungkosten bzw. Sonderausgaben ausfüllen kannst/musst.

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"Ich habe ca. 35 km einfachen Weg und würde die vollen 70 km pro Tag mit 30 Cent pro km Fahrtkosten erhalten, also das doppelte was ich bei der Steuer geltend machen könnte, oder?"

Nun, bei der Steuererklärung könntest du tatsächlich nur 35 Kilometer pro Tag absetzen. Das bedeutet aber längst nicht, dass du von der Lohnsteuer umgerechnet auch 35 mal 30 Cent bekommst. In Wirklichkeit sind es ja viel viel weniger! Wenn du wirklich 70 Kilometer mal 0,30 Cent erhälst ist das nicht so schlecht. Alles ohne Gewähr.

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Die Lohnsteuer/Soli und Kirchesteuer kannst du dir vom Staat zurückholen. Allerdings erst mit der Steuererklärung im nächsten Jahr. Einen Freibetrag bekommst du nicht, da du nicht über den 920 Euro Werbungskosten kommst.

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Wenn dein Arbeitgeber die Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer abgezogen hat, dann lohnt sich mit Sicherheit eine Steuererklärung. Du liegst ja unter dem Grundfreibetrag von rund 9000 Euro pro Jahr. Und dann bekommst du auch die komplette Lohnsteuer wieder, wenn du keine weitere Einnahmen hattest.

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ich würde mir ein laptop von acer kaufen. damit habe ich sehr gute erfahrungen gemacht.

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es kommt darauf an, ob du eine steuererlärung freiwillig abgeben darfst oder eine steuererklärung abgeben musst. wenn du eine freiwillig abegeben darfst hast du vier jahre zeit. wenn du eine abgeben musst, das muss nicht jeder arbeitnehmer!, dann solltest du bis zum 31. mai des folgenden jahres es machen. wenn nicht, kannst du allerdings diese frist noch verlängern lassen. wer einen steuerberater beauftragt oder einen lohnsteuerhilfeverein kann sich auch ein paar monate mehr zeit lassen.

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Als Arbeitnehmer benutze ich seit längerer Zeit lohnsteuer kompakt. Das Online-Steuerprogramm kostet nur 9,99 Euro und man erhält Tipps zum Steuer sparen. Der Link dazu ist: http://www.forium.de/einkommensteuer.htm

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Punkt 1: Der Finanzbeamte wird sich sicherlich nicht quersellen. Punkt 2: Jedes Arbeitsmittel, dass unter 410 Euro gekostet hat, kannst du komplett abschreiben lassen. Punkt 3: Dürfte den Finanzbeamten überhaupt nicht interessieren. Hast du ja vorher gekauft.

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So viel ich weiß, muss man ab 7 Uhr den Schnee räumen. Doch nicht ab 5 Uhr. Da stört man doch die Nachtruhe. Das soll der Vermieter dann lieber selber machen. Was der sich überhaupt dabei denkt?

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Ein Rentner kann fast alles "absetzen", was auch ein Arbeitnehmer absetzen kann. Bei der Brille und dem Hörgerät wird es allerdings schwierig. Einen kurzweiligen Tipp für Rentner und Steuererklärungen gibts unter http://www.forium.de/redaktion/steuererklaerung-rentner-pflicht-rentenfreibetrag-gesetzliche-rente-freibetraege/

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