gepfändet wird schon mal gar nichts. solltest du bei beantragung von hartz4 allerdings mehr besitzen, als du von gesetz her darfst, dann wird dir erstmal nur der antrag auf hartz4 abgelehnt, bis du von dem besitz solange gelebt hast, das du nur noch soviel besitzt, wie du laut gesetz besitzen darfst (dazu gleich noch was).
du MUSST ALLE konten bei beantragung von hartz4 angeben. auch alle anderen besitztümer (auto, immobilien, münzen/gold, was auch immer wert hat) und sogar barvermögen (also, was du zu hause oder in der geldbörse liegen hast)!
desweiteren darfst du aber ein gewissen "vermögen" besitzen, ohne das du es antasten musst (also zum lebensunterhalt nutzen musst). ich bin mir beim aktuellen stand nicht sicher (wird sich aber eher etwas erhöht als verkleinert haben - dazu findest du auch sehr viele infos im netz über google). dieser besitz sind pro lebensjahr das du alt bis (vor ein paar jahren noch) 200 euro gewesen. bist du z.b. 30 jahre, darfst du 6000 euro besitzen. was drüber ist, musst du erstmal zum lebensunterhalt nutzen. ein auto darf, glaub ich nicht mehr als 7500 oder 10.000 euro wert sein (muss man mal ergoogln).
davon ab ist es so, das wenn du z.b. einer selbstbewohnten eigentumswohnung wohnst oder ein angemessenes (also nicht zu großes) haus besitzt, du dieses auch bewohnen sprich behalten darfst (weil die sonst anfallenden mietkosten ja auch vom staat übernommen werden müssten). besitzt du aber ein "nicht angemessenes haus (also viel zu groß) wird die das amt insofern zwingen können, es zu verkaufen, als das sie dir deinen antrag auf hartz4 ablehnen. hast du z.B. eine wohnung, die du vermietest wirst du diese verkaufen müssen.
solltest du ein konto bei beantragung von hartz4 verschweigen und sie kommen dahinter (was durchaus passieren kann) ist es "leistungsbetrug"!!!
sollten dir einige begrifflichkeiten hier nichts sagen - googeln... ;)
so, das ist ein auszug aus der aktuellen lage - diese verändert sich aber auf hartz4 bezogen immer wieder, da diese gesetze recht schwammig, also nicht eindeutig, gefasst sind und sich tagtäglich viele, viele richter mit urteilen, die teilweise grundsatzurteile sind/werden befassen.
hoffe, etwas geholfen zu haben... :P
achja, und behörden haben eine auskunfts-pflicht. soll heißen, freiwillig sagt dir ein amt (arge, finanzamt, wasauchimmer) nicht unbedingt was du für rechte hast (kommt auf den bearbeiter an) - aber wenn du etwas fragst MÜSSEN sie dir eine (korrekte) auskunft geben. ;)