Hallo, offizielle Statistiken von den Statistischen Ämtern in Deutschland gibt es wohl nicht (für jede erhobene Statistik muss es eine gesetzliche Grundlage geben). Krankenkassen könnten solche Daten haben, aber die werden wohl nicht öffentlich zugänglich sein. Evtl. kann man im Internet Daten finden, aber wie repräsentativ die sind, ist eine andere Frage.

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Windows unter Linux als Virtuelles Betriebssystem ohne virtuelle Festplatte. Ist das möglich?

Hallo Leute,

Ich bin quasi neu als Linux-Benutzer und möchte etwas bestimmtes haben. Ich weiß nicht, wie ich die Frage genau stellen soll, aber Google hat mir bisher auch nicht weiter geholfen... :-(

Also folgendes: Ich habe Suse 13.1 (sdb) (glaube ich zumindest :D), Ubuntu (sda), Windows XP (sdc) und Windows 7 (sdd) auf dem Rechner. Ale laufen beim Systemstart wunderbar. 3 Festplatten drinne, auf der einen ist Ubuntu, auf der anderen Suse. Die dritte ist partitioniert für Winows XP und Windows 7. Ich denke, das reicht an Informationen über mein System. Falls ihr noch was wissen wollt bzw. müsst, fragt.

Auf jeden Fall möchte ich unter Linux (und das auch dann umgekehrt mit Windows, sofern möglich), Windows laufen lassen. Soweit so gut. Ich möchte es aber nicht "neu installieren" mit einer virtuellen Maschine, sondern ich möchte im angeschalteten und laufenden Zustand von Linux das bereits Installierte Windows nutzen (und das auch, wie bereits auch erwähnt, umgekehrt).

Wer weiß, wie das geht? Kann er einem Anfänger helfen und es so verständlich (wenns sein muss, Schritt für Schritt) erklären, der keine ahnung von Programmieren hat?

Falls ich weitere Programme dazu brauche, bitte nicht als zip-Datei, Tar-archiv o.ä., sondern bitte als .rpm oder besser noch, dass es im Software-Center "YasT" zur Verfügung steht. Falls sich jemand auskennt damit und es sehr komliziert wird, gerne auch per TeamViewer-Fernzugriff.

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Hier ist es beschrieben für VirtualBox: https://superuser.com/questions/495025/use-physical-harddisk-in-virtual-box . Ich würde aber auf jeden Fall ein komplettes Backup der Harddisks und der Windows Systeme machen, bevor du anfängst mit der Einbindung herumzuspielen, denn wie der Artikel sagt:

Dear reader, your attention is directed at the fact that it is equally straight forward to kill your data when the disc is accessed in this manner..

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Stiftunf Warentest hat gerade einen Vergleich gemacht https://www.test.de/Gesetzliche-Krankenkasse-Die-beste-Kasse-fuer-Sie-1801418-0/ (der detaillierte Vergleich ist aber sicher kostenpflichtig).

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Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Twisted-Pair-Kabel#UTP , klingt nicht so als ob es Probleme bereiten würde.

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Habe es danach http://www.tobias-hartmann.net/2013/05/windows-8-sprache-per-language-pack-aendern/ gemacht und es hat funktioniert.

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Jeweils paarweise die Korrelation (Spearmanscher Rangkorrellationskoeffizient oder Kendalls tau) ausrechnen und einen Test machen, ob der Koeffizient Null sein könnte in der Grundgesamtheit.

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Also die Nettoübertragungsraten sind für

  • SATA I: 1,2 Gbit/s
  • SATA II: 2,4 Gbit/s
  • SATA III: 4,8 Gbit/s (bester Anschluss für SSD)
  • USB 3.0 Superspeed: 5,0 Gbit/s

Zunächst würde ich mal prüfen, ob dein Laptop einen SATA III/SATA 600 Anschluss hat, sonst kann es sein dass die SSD genauso schnell ist wie die Festplatte. Für USB 3.0 Superspeed müssen alle Komponenten USB-Anschluss, externe Festplatte und Kabel USB 3.0 unterstützen (sonst gibt es nur USB 2.0 Geschwindigkeit). Die Übertragungsrate kann nur so gross sein wie der langsamste Komponente.

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Kommt darauf an: LAN ist schneller als WLAN und sicherer (keiner kann "mithören"). Die LAN-Kabel müssen verlegt werden, also evtl. muss man ein paar Löcher in die Wände bohren. Wenn der Internetanschluss nicht schneller als das WLAN ist, dann bekommt man mit LAN auch nicht mehr Geschwindigkeit nach draussen. Aber man muss keine lästigen Leitungen verlegen. Dafür ist evtl. aber ein Repeater nötig um überall eine gute Verbindung zu haben.

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Ich würde erstmal prüfen, ob nicht vielleicht doch eine formale Genehmigung vom alten Eigentümer vorliegt. Und selbst wenn keine formale Genehmigung vorliegt, muss der alte Eigentümer dies ja zumindest geduldet haben, also ein stillschweigendes Einverständnis. Und beim Kauf des Grundstücks kann es euch ja auch nicht verborgen geblieben sein, dass das Land nicht vertragsgemäss genutzt wurde. Am besten mal mit einem Rechtsanwalt sprechen.

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Es gibt keine eindeutige Definition von Faschismus, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Faschismus

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Bin bei 1&1 mit 500MB Datenvolumen. Ich bekomme 2 SMS: die erste,wenn 75% meines Volumens aufgebraucht sind und dann nochmal wenn alles aufgebraucht ist (surfe dann mit langsamerer Geschwindigkeit weiter). Bei mir wird irgendwann zwischen 10. und 20. das Volumen zurückgesetzt, obwohl der Vertrag ab einem 1. läuft.

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  1. Zum Arzt gehen und Attest holen, dass man nicht lange sprechen darf
  2. Die Note hängt oft nicht nur von der Präsentation ab, sondern von mehreren Dingen (z.B. Präsentation und schrifliche Arbeit). D.h. die Präsentation verweigern und dafür eine 5,0 kassieren und zum Ausgleich eine bessere schriftliche Arbeit abliefern

Beides löst jedoch nicht das grundlegende Problem. Nach dem Studium musst du im Beruf vielleicht auch Präsentationen halten und dann? Besser du gehst das Problem jetzt mit Beratung etc. an.

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Die Personalversammlung kann erstmal keine Weisungen an den Personalrat erteilen; es sei denn es gibt entsprechende anderslautende (Landes-)gesetze. Daher kann der Personalrat dem Antrag folgen, muss es aber nicht. Der Tarifvertrag dürfte jedoch rechtlich bindend sein, d.h. der Personalrat hat vielleicht gar keine andere Wahl als eine 50/50-Regel zu machen (kommt darauf an, welche Möglichkeiten der Tarifvertrag vorsieht).

Es wäre natürlich gut, wenn der Personalrat schnellstens darüber infomiert, warum er sich so entschieden hat. Spätestens auf der nächsten Personalversammlung sollte er sich dazu äussern. Eine Personalversammlung kann auch Antrag von mindestens 25% der wahlberechtigten Beschäftigten einberufen werden (§49(2) Bundespersonalvertretungsgesetz).

Wie schon gesagt, es sind zu wenig Angaben, um eine verlässliche Auskunft zu geben und vermutlich wird dann ein Spezialist (= Rechtsanwalt) benötigt.

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http://ec.europa.eu/eurostat/web/main : unter "Data" einen Blick in die Onlinedatenbank werfen oder "Help" den User Support kontaktieren.

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Geh zu http://cran.r-project.org/other-docs.html#nenglish und dann zu German. Da sind drei Einführungen verlinkt.

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Versucht es doch wie Merkel: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/rundfunkrecht-ist-merkels-livestream-ein-piratensender-a-892687.html

Als Anbindung ins Internet könnte ein Surfstick allerdings problematisch werden. Bisher habe ich immer eine LAN Verbindung benutzt, nur in wenigen Ausnahmefällen eine WLAN Verbindung.

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Sofern die Daten in SPSS nicht schon so codiert sind: Für jede Gruppe eine Dummy-Variable generieren mit 0=Patient hat nein angekreuzt, 1=Patient hat ja angekreuzt, Ich vermute mal es ist möglich, dass ein Patient auch bei allen Gruppen nein ankreuzen kann; falls ja müssen es genauso viele Dummy Variablen sein, wie man Gruppen hat.

Will man Patientengruppen bilden, d.h. Patienten finden die bei den gleichen Gruppen ja gekreuzt haben, dann kann man die Daten clustern mit der Hierarchischen Clusteranalyse (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Hierarchische_Clusteranalyse) mit einem geeigneten Distanzmaß oder auch der Two-Step-Cluster-Analyse. Ich vermute mal, wenn zwei Patienten bei zwei Gruppen nein ankreuzen ist das nicht so relevant als wenn zwei Patienten bei zwei Gruppen ja ankreuzen, d.h. man würde als Distanzmaß z.B. die Jaccard-Distanz wählen. Mit dem Ergebnis lassen sich dann Patienten in Patientengruppen zusammenfassen.

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