müssen wir die fragen beantworten?
Klare Antwort: Ja! § 7 MZG. Ist finde es von den Ämtern und bisweilen auch den Interviewern) leider bisweilen etwas ungeschickt, gleich mit "Strafen" zu drohen. Das ist m.E. in der Regel gar nicht notwendig, wenn man sachlich über den Mikrozensus und die Gründe die Auskunftspflicht aufklärt.
meine verwanten sagen: wenn du das machst dann bist du selbst schuld.
kein guter Rat! Es werden ja überhaupt keine persönlichen Daten, außer Name und Anschrift des Haushaltes, gespeichert, sondern lediglich statistische Zahlen erhoben! Darüber wacht der Datenschutzbeauftragte und in den letzten 50 Jahren (!!) hat es m.W. keine Beanstandungen beim Datenschutz der Statistischen Ämter gegeben!
Ich will hier weder jemanden in meine Wohnung lassen
das müssen Sie auch nicht. Sie können den Fragebogen selbst ausfüllen oder in einem Telefonat mit dem Statistischen Amt beantworten.
noch Auskunft über Arbeit, Lebensunterhalt, Versicherungen oder Ausbildung geben. Das geht doch niemanden etwas an
Wirklich? Wie soll eigentlich ein Staat oder eine Gemeinde Politik betreiben, wenn sie gar nichts über die Lebens- und Arbeitsverhältnisse seiner Bürger weiß? Die Mikrozensusergebnisse sind eine unverzichtbare Informationsquelle für Parlament, Regierung, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit in Bund und Ländern. Sie gehen ein in Regierungsberichte, in das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Sozialberichterstattung (Sozialberichterstattung ) bilden die Grundlage für die laufende Arbeitsmarkt- und Berufsforschung,die Familienpolitik, den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung und vieles andere mehr. Die Ergebnisse der Arbeitskräftestichprobe der EU werden unter anderem herangezogen für die Verteilung der Mittel aus dem EU-Regional- und Sozialfonds (nur mal so einige Beispiele).
Wenn man sich über die vielfältigen Anwendungen der statistischen Zahlen aus dem Mikrozensus informieren will, kann man leicht darüber im Internet recherchieren. Zum Beispiel hier: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/abisz/Mikrozensus,templateId=renderPrint.psml
und ich kann mir auch nicht vorstellen das mit der Gesetzgeber dazu verpflichtet
so können einen manche Vorstellungen auch in die Irre führen. Mein Tipp, Lesen hilft. Die gesetzlichen Grundlagen für den MZ lagen mit Sicherheit dem Anschreiben, das Sie erhalten haben, bei.
Wenn der Befrager nicht kommen konnte, so wird er sich sicherlich noch mal melden. Ansonsten einfach bei der kotenlosen 0800-Nr. des Statistischen Amtes mal anrufen. Ein klärendes Gespräch kann monatelangen Ärger ersparen!