Also Sie müssen ja den Fragebogen gar nicht ausfüllen!

Am einfachsten und schnellsten (ca. 15-20 Minuten pro Haushalt) geht es, wenn Sie mit dem/ der Befrager/in einen Termin vereinbaren und das mündlich zu Hause machen. Und schon ist alles erledigt - ja man kann sich das Leben auch einfach machen.

Aber jetzt gibt es immer noch die Möglichkeit, die Befragung persönlich im Statist. Landesamt durchzuführen und sogar telefonisch geht es!

Also was soll der ganze Ärger - man versauert sich nur unnötig das Leben.

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je nun, nicht jeder lebt im Wald, gänzlich abgeschieden von der Gesellschaft und ganz autark. Selbst bei Ihnen wird das so nicht ganz zutreffen. Auch im Wald kann man sich nun mal nicht so ganz von der Gesellschaft, in der man nun mal lebt, isolieren. Im übrigen: der Zeit-Aufwand, den Sie hier bereits getrieben haben, übertrifft die Beantwortung der paar Fragen bei weitem. Im übrigen erinnere ich an J.F.Kennedy: "Don't aks, what your country can do for you. Ask, what you can do for your country!"

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In der obigen Antwort ist ja bereits alles Wesentliche gesagt. Soweit die Beantwortung von Fragen freiwillig ist, wird in dem Fragebogen darauf hingewiesen: es steht dann am Rand "freiwillig". Aber was meinen Sie denn mit "der Rate für unser Haus"? So etwas wird doch im MZ gar nicht erfragt? Uns was ist mit "etc." gemeint? Und wo sehen Sie ein Problem, Ihr monatliches Nettoeinkommen sowie Ihr gemeinsames Haushaltseinkommen in eine Kategorie einzuordnen? Ich geht nur um statistische Zahlen um die soziale Situation der Bevölkerung statistisch darstellen zu können. Es geht überhaupt nicht um Sie PERSÖNLICH! Es wird ja immer wieder über solche Fragen politisch diskutiert, geforscht und diskutiert. Woher sollen sonst die Erkenntnisse über die Lebenssituation der Privathaushalte und der Menschen (siehhttp://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/tung.de/ oder http://www.der-paritaetische.de/armutsbericht/download-armutsbericht/?layout=mxlkrcrmoamxlkrcrmoa) kommen? Aus der Tageszeitung oder bei facebook?

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Hallo! Bitte schau Dir doch mal diese Seite an: http://www.statistik-hessen.de/themenauswahl/mikrozensus/informationen-zum-mikrozensus/index.html Da ist alles besser erklärt als ich das auf die Schnelle könnte. Außerdem kann man sich noch einige Beispiele für die Verwendung der erhobenen Zahlen anschauen ("Leben und Arbeiten in Hessen"). Vergleichbares gibt es auch bei den Statistischen Ämtern der anderen Bundesländer. Außerdem gibt es noch einen ausführlichen Eintrag bei WiKipedia.

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Also: 1. Die Daten von 2005-2009 sind nicht "angeblich" sondern tatsächlich längst gelöscht. So steht es auch im Gesetz: § 8 Mikrozensusgesetz - Trennung und Löschung. Das Gesetz liegt dem Anschreiben, das Sie erhalten haben bei. 2. Sie sind inzwischen umgezogen und nun zufällig wiederum in die 1% Stichprobe hineingeraten. Das ist, wie Sie sich vorstellen können, extrem selten. Außerdem werden ja nicht Sie persönlich, sondern ein Haus oder ein Befragungsbezirk ausgewählt. 3. Ja, Für diese Mikrozensusauswahl sind Sie daher wiederum auskunftspflichtig. Aber da Sie das ja inzwischen kennen, wissen Sie auch, dass damit wenig Aufwand verbunden ist.

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Also, wie bereits vielfach in diesem Forum beantwortet wurde: ja, es besteht beim Mikrozensus Auskunftspflicht, gem. § 7 Mikrozensusgesetz. Die Daten werden anonymisiert in die Gesamtstatistiken der Bundesländer, der Bundesrepublik Deutschland und der EU eingespielt. Da die Mikrozensuserhebungen in einem Haushalt immer über einen Zeitraum von 4 Jahren (d.h. vier Jahre hintereinander) durchgeführt werden, müssen die Haushaltsdaten, d.h. Name der Haushaltsmitglieder, Anschrift erfasst werden. Verweigern ist aussichtslos! Es kann ein Zwangsgeld bei Verweigerung erhoben werden - notfalls mehrfach. (400 - 25.000 €). Ist auch völlig sinnlos, denn es geht nicht um "Ausspionieren" oder "Stasi 2.0" (was ein Quatsch!) sondern nur um Bevölkerungs- und Sozialstatistik.

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ja, es besteht gesetzliche Auskunftspflicht! siehe: § 7 Mikrozensusgesetz (liegt dem Anschreiben bei).

Um eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu erhalten, wurde nach mathematischen Methoden eine 1% Stichprobe aller Haushalte erstellt. Daher kann niemand, der ausgewählt wurde, sich von der Auskunftspflicht befreien.

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Man kann sich Probleme machen, wo überhaupt keine sind!

Mit einem oder zwei Telefonaten kann man das ganz schnell klären, ohne sich den Kopf zu zerbrechen.

  1. Möglichkeit: den Interviewer anrufen (Tel.Nr. steht auf dem Anschreiben) und entweder neuen Termin vereinbaren (die Interviewer sind da meist sehr flexibel und entgegenkommend) oder das Interview telefonisch durchführen oder um den Einwurf des Fragebogens bitten. (Dann hat man zwar 14 Tage Zeit, aber der Arbeitsaufwand für die Ausfüllung ist meist größer als bei der direkten Befragung.)

  2. Möglichkeit: das Statistische Amt anrufen und ebenso das Interview telefonisch durchführen oder um Zusendung des Fragebogens bitten.

Und schon hat man den Kopf frei für andere Dinge. ;-)

Bei der Frage nach der Anzahl der Mitarbeiter geht es um die ungefähre Anzahl an Ihrem Arbeitsort, nicht alle MA des gesamten Unternehmens. Und da gibt es Größenklassen:

  • 1-10
  • 10-20
  • 20-40
  • 40-50
  • mehr als 50 .

Ist man bei einer Leiharbeitsfirma ist der gegenwärtige Beschäftigungsort auch der Ort der Arbeit, eine genaue Adresse will ja niemand wissen.

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müssen wir die fragen beantworten?

Klare Antwort: Ja! § 7 MZG. Ist finde es von den Ämtern und bisweilen auch den Interviewern) leider bisweilen etwas ungeschickt, gleich mit "Strafen" zu drohen. Das ist m.E. in der Regel gar nicht notwendig, wenn man sachlich über den Mikrozensus und die Gründe die Auskunftspflicht aufklärt.

meine verwanten sagen: wenn du das machst dann bist du selbst schuld.

kein guter Rat! Es werden ja überhaupt keine persönlichen Daten, außer Name und Anschrift des Haushaltes, gespeichert, sondern lediglich statistische Zahlen erhoben! Darüber wacht der Datenschutzbeauftragte und in den letzten 50 Jahren (!!) hat es m.W. keine Beanstandungen beim Datenschutz der Statistischen Ämter gegeben!

Ich will hier weder jemanden in meine Wohnung lassen

das müssen Sie auch nicht. Sie können den Fragebogen selbst ausfüllen oder in einem Telefonat mit dem Statistischen Amt beantworten.

noch Auskunft über Arbeit, Lebensunterhalt, Versicherungen oder Ausbildung geben. Das geht doch niemanden etwas an

Wirklich? Wie soll eigentlich ein Staat oder eine Gemeinde Politik betreiben, wenn sie gar nichts über die Lebens- und Arbeitsverhältnisse seiner Bürger weiß? Die Mikrozensusergebnisse sind eine unverzichtbare Informationsquelle für Parlament, Regierung, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit in Bund und Ländern. Sie gehen ein in Regierungsberichte, in das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Sozialberichterstattung (Sozialberichterstattung ) bilden die Grundlage für die laufende Arbeitsmarkt- und Berufsforschung,die Familienpolitik, den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung und vieles andere mehr. Die Ergebnisse der Arbeitskräftestichprobe der EU werden unter anderem herangezogen für die Verteilung der Mittel aus dem EU-Regional- und Sozialfonds (nur mal so einige Beispiele).

Wenn man sich über die vielfältigen Anwendungen der statistischen Zahlen aus dem Mikrozensus informieren will, kann man leicht darüber im Internet recherchieren. Zum Beispiel hier: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/abisz/Mikrozensus,templateId=renderPrint.psml

und ich kann mir auch nicht vorstellen das mit der Gesetzgeber dazu verpflichtet

so können einen manche Vorstellungen auch in die Irre führen. Mein Tipp, Lesen hilft. Die gesetzlichen Grundlagen für den MZ lagen mit Sicherheit dem Anschreiben, das Sie erhalten haben, bei.

Wenn der Befrager nicht kommen konnte, so wird er sich sicherlich noch mal melden. Ansonsten einfach bei der kotenlosen 0800-Nr. des Statistischen Amtes mal anrufen. Ein klärendes Gespräch kann monatelangen Ärger ersparen!

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  1. Die "Meinungsfreiheit", genauer gesagt die "Meinungs- und Pressefreiheit" ist als Grundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert:

**(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.*

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. *

2.Das Grundgesetz und insbesondere die Grundrechte (Art. 1-19) regeln das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. D.h. im zwischenmenschlichen, privaten Umgang kann man sich zwar auf das GG berufen, aber das hat keine rechtliche Bedeutung. Verstoßen gegen das Grundgesetz kann nur der Staat, d.h. die Legislative (Gesetzgebung), Judikative (Rechtsprechung) und Exekutive (Ausführende staatliche Organe).

3.Aber dennoch sollte man natürlich immer darauf verweisen, dass man ein Recht auf eine eigene Meinung hat (im Rahmen der Gesetze - also z.B. keine Beleidigungen). Dass das nicht jeder verstehen und akzeptieren kann und will, sollte man selber wiederum verstehen und akzeptieren. ;-)

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Hallo "Neongelb"!

Deine Aufregung völlig unergiebig und bringt nichts. Es gibt nun mal eine gesetzliche Auskunftspflicht, wenn man für den Mikrozensus ausgewählt wurde (§ 7 Mikrozensusgesetz). Und das aus gutem Grund: bei einer 1% Stichprobe muss diese auch repräsentativ sein, sonst sind die Daten nicht aussagekräftig und zuverlässig. Über die vielfältigen Verwendungen der statistischen Daten und über den Mikrozensus kann man sich sehr leicht im Interenet umfassend informieren.

Das Zwangsgeld wurde nicht für einen "nicht wahrgenommenen Termin" verhängt. Wenn man allerdings sämtliche Anschreiben des Statistischen Amtes ignoriert, ist ein Zwangsgeld mit Sicherheit zu erwarten (und es steigt sogar noch weiter an, wenn man nicht reagiert - und wird auch eingetrieben.) So ist das nun mal, wenn gesetzliche Verpflichtungen durchgesetzt werden sollen (siehe Verwaltungsverfahrensgesetz) und nicht nur bei Mikrozensus.

Wo leben wir? Wir leben in Deutschland, einem demokratischen Rechtsstaat. Soll heißen, das Gesetz wurde parlamentarisch verabschiedet (übrigens vor über 50 Jahren!), ist mehrfach novelliert und gerichtlich überprüft und nie beanstandet worden. Den MZ gibt es übrigens in der ganzen EU und außerdem in fast allen Ländern der Welt. Also wo ist das Problem? Auch wenn man manchmal etwas "nicht möchte", gibt es in einer Gemeinschaft nicht nur Bürgerrechte sondern bisweilen auch Bürgerpflichten. Mir gefällt manchmal auch etwas nicht, z.B. meine Steuererklärung abzugeben oder einen langwierigen Antrag für die Erweiterung meiner Datsche zu stellen und die Bewilligung abzuwarten, bevor ich mit dem Bau beginne. Das Leben ist nun mal bisweilen kein Wunschkonzert.

Gerichtliches Vorgehen ist absolut aussichtslos; es gibt eine Reihe von Urteilen, die aber nie für die Betroffenen erfolgreich waren. Und außerdem wird's dann noch teurer! (Auch Beschimpfungen sind da kontraproduktiv!)

Was man tun kann, ist ganz einfach: entweder das MZ-Interview persönlich durchführen oder telefonisch mit dem Stat. Amt oder den Mikrozensus-Erhebungsbogen ausfüllen und schnellstens einschicken. Und schon ist der Ärger bereinigt.

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Also zunächst muss man mal grundsätzlich zwischen ZENSUS 2011 und MIKROZENSUS unterscheiden; das ist nämlich nicht dasselbe! Zum Mikrozensus (MZ) kann man sich z.B. hier kurz informieren: http://de.wikipedia.org/wiki/Mikrozensus

Ich möchte hier nur zum Mikrozensus etwas sagen. Es werden 1% aller privaten Haushalte in Deutschland repräsentativ ausgewählt. Grundlage sind die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden. Das heißt: nicht einzelne Personen sondern Haushalte werden ausgewählt! Der/die Erhebungsbeauftragten stellen dann erst mal fest, wie viele Haushalte sich in dem Haus tatsächlich befinden und wer wo wohnt. Dann werden die Haushaltsanschreiben verteilt. Dies geschieht meist handschriftlich. Durch den Einwurf gilt das Schreiben als zugestellt. Die Rechtsgrundlage für den MZ ist das Mikrozensusgesetz von 2005. Dies liegt dem Anschreiben, zusammen mit einem Informationsfaltblatt bei. Beim Mikrozensus besteht gem. § 7 eine Auskunftspflicht. (Diese Auskunftspflicht kann notfalls mittels Zwangsgeldern durchgesetzt werden und das geschieht auch.) Die Auskunftspflicht besteht, da ansonsten eine Repräsentativität der 1% Stichprobe nicht gewährleistet wäre. Und Stichproben ergeben nun mal nur dann einen Sinn, wenn Sie wirklich zuverlässig und repräsentativ sind.

Natürlich muss man einen Befrager nicht in die Wohnung lassen. Man kann entweder den Fragebogen selber ausfüllen, man kann aber auch das Stat. Amt anrufen und die Befragung am Telefon durchführen. Am einfachsten und schnellsten geht's aber mit der direkten Befragung. Was spricht denn gegen das persönliche Interview? Warum sollte sich ein Erhebungsbeauftragter für die Wohnung interessieren? Der will nur seine statistischen Daten.

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schauen Sie doch mal hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=134603&

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schaut Euch doch mal diesen Beitrag im WDR zum Thema an: http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2011/01/31/lokalzeit-ruhr-volkszaehlung.xml

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nun, die gesetzlichen Grundlagen sind ja bereits von "dylanz2002" genannt worden. Allgemeinverständlich möchte ich das hier noch mal erläutern: 1. Ja! Es besteht Auskunftspflicht. (§ 7 MZG). Die Auskunftspflicht ist deshalb erforderlich, weil sonst eine Repräsentativität der 1% Haushaltsstichprobe nicht gewährleistet wäre. 2. Strafen im Sinne von Bußgeldern gibt es nicht. Aber es gibt das Mittel des Zwangsgeldes (Erläuterung siehe Wikipedia). Dieses Zwangsgeld ist ein Mittel des Verwaltungsverfahrenszwanges, d.h. es setzt kein Verschulden voraus, sondern es dient dazu, gewünschte Verhalten des betroffenen Bürgers zu erzwingen (bzw. unerwünschte zu vermeiden). Der Unterschied zum Bußgeld ist, dass Zwangsgeld mehrfach steigend durchgesetzt werden kann. (200 - 25.000 €) 3. Nein, Sie müssen den Erhebungsbeauftragten nicht in die Wohnung lassen. Sie können den Bogen auch selbst ausfüllen oder das Ganze telefonisch mit dem Stat. Amt erledigen. Am einfachsten ist es allerdings, die Erhebung mit dem Beauftragten durchzuführen. Geht am schnellsten und einfachsten.

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Wenn eine gemeinsame Haushaltsführung besteht, gelten WGs auch als ein Haushalt. Die Zusammensetzung eines "konventionellen" Haushalts kann sich ja - wie bei WGs - im Laufe der 4 Jahre ändern, z.B. kommen Kinder hinzu oder ziehen aus. Das heißt, wer im Befragungszeitraum in den Mikrozensushaushalt zuzieht ist damit ebenfalls auskunftspflichtig. Ziehen Haushaltsmitglieder fort, entfällt für diese natürlich die Auskunft. Ebenso fällt ein Haushalt komplett aus dem Mikrozensus, wenn er vollständig fortzieht. Der in diese Wohnung dann nachfolgende Haushalt ist im Mikrozensus für die restlichen Jahre drin.

Wenn keine gemeinsame Haushaltsführung besteht, man sich also nur eine Wohnung teilt, besteht i.d.R. ein Untermietverhältnis oder ein Gemeinschaftsmietvertrag. Dann befinden sich in einer Wohnung mehrere Einzel-Haushalte, für die jeweils getrennte Mikrozensuserhebungen durchgeführt werden. (Am Anfang der MZ-Befragung wird daher erst mal erhoben, wie viele Haushalte sich in dieser Wohnung befinden.)

Der Mikrozensus ist nicht personenbezogen, das heißt: es geht um die statistische Erfassung von Haushalten, nicht von Personen.

Im Mikrozensus geht es ja auch um die Erfassung und Darstellung von Veränderungen bei Familiengrößen und Familienstrukturen. Solche Fragestellungen sind wichtig für die familienpolitische Fragestellungen.

siehe z.B.: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/Mikrozensus/HaushalteLebensformen,property=file.pdf

Die Familienpolitik ging früher zumeist von der "klassischen" Familienstruktur aus (Vater, Mutter, Kind/er). Die Entwicklung hat aber gezeigt, dass dies inzwischen längst nicht mehr die Norm ist. Single-Haushalte, Alleinerziehende, "Patchwork-Familien" oder alternative Familienformen (wie WGs) haben sehr deutlich in den letzten 10-15 Jahren zugenommen.

Ich denke, es ist wichtig, solche Entwicklungen auch darstellen zu können um daraus politische oder auch steuerliche Schlüsse zu ziehen.

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Es besteht grundsätzlich (bei den meisten Fragen) Auskunftspflicht. Aber natürlich muss man nicht anwesend sein. Entweder man vereinbart mit den Erhebungsbeauftragten einen Befragungstermin oder man ruft unter einer kostenlosen Tel.Nr. das Stat. Amt an und macht die Erhebung dort übers Telefon oder als dritte Möglichkeit füllt man den Fragebogen selber aus und schickt ihn zurück. Der Fragebogen kommt sowieso nach mehreren erfolglosen Versuchen, Sie zu Hause anzutreffen.

Die Antwort von "armermieter" ist natürlich kompletter Quatsch! Definitiv falsch ist auch die Auskunft von "Mismid".

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Zu den gesetzlichen Grundlagen muss man nicht streiten. Die sind klar:

  1. Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte vom 24.06.04 (BGBl I, S. 1350 ff.)
  2. Bundesstatistikgesetz vom 909.06.2005; hier insbes. §§ 14-21. (BGBl I, S. 1534 ff)
  3. Verordnung (EG) des Rates vom 09.03.98 zur Druchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft.

Diese gesetzlichen Grundlagen liegen immer dem Ankündigungsschreiben bei, das den ausgewählten Haushalten vor der statistischen Erhebung zugestellt wird.

Nicht alle Fragen im MZ sind Pflichtfragen, einige Fragen sind zur Beantwortung freigestellt.

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Rechtsgrundlage für die Auskunftspflicht: § 7 Mikrozensusgesetz, Art. 5 Verordnung des EU-Rates v. 9.03.98

Auskunftspflicht ist notwendig, um die Repräsentativität der erhobenen Daten sicher zu stellen.

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